Darf ich mit einer Vorsorgevollmacht Immobiliengeschäfte tätigen?

4 Antworten

Es ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Und natürlich muss die Vollmacht auch alles inhaltlich abdecken, was man von hier aus nicht beurteilen kann.

Öffentlich beglaubigen können grundsätzlich nur Notare. Je nach Bundesland aber auch andere Stellen. Was nicht ausreichend ist, ist eine amtliche Beglaubigung, wie man sie in der Regel z. B. im Rathaus erhält.

Zur Beantwortung müsste ich also wissen, welche Behörde die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen hat. Und am besten noch den Wortlaut des Beglaubigungsvermerks.


ChrisM3 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 00:54

Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Es handelt sich um eine Offentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde.

..von der Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gem. §7 Betreuungsorganisationsgesetz anerkannt worden. Ihre Echtheit wird hiermit öffentlich beglaubigt.

Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden."

Ronox  30.04.2025, 00:57
@ChrisM3

Diese Beglaubigung ist ausreichend, da es sich um eine öffentliche Beglaubigung handelt. Hierzu ist die Betreuungsbehörde per Gesetz ermächtigt. Eine Einschränkung gibt es bei dieser Beglaubigung aber: Die Vollmacht kann man nicht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus in Grundstücksangelegenheiten verwenden, was bei einer regulären Beglaubigung möglich ist.

ChrisM3 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 00:58
@Ronox

super, das hilft mir sehr !! Besten Dank

Eine reine Vorsorgevollmacht reicht üblicherweise nicht aus. Dafür braucht es eine notarielle Generalvollmacht incl. Immobiliengeschäfte oder eine entsprechende Einzelvollmacht.

Allerdings wird trotzdem jedes Immobiliengeschäft, das eine notarielle Beglaubigung benötigt, nochmals vom zuständigen Betreuungsgericht geprüft

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Nein. Dazu brauchst du eine extra notarielle Beglaubigung. Mit einer normalen Vorsorgevollmacht geht es nicht

Kann ich eine Immobilie mit der o. g. Vorsorgevollmacht veräußern ja oder nein?

Frage einen Notar, der eh gebraucht wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..