Antrag – die besten Beiträge

Wie formuliere ich einen formlosen Antrag auf Arbeitszeitverteilung aufgrund Kinderbetreuung?

Hallo, nachdem ich schon unzählige Webseiten durchgelesen habe und trotzdem immer noch keine passende Formulierung gefunden haben, hoffe ich, dass es hier Jemanden gibt, der vielleicht schon selbst in meiner Situation war oder/und mir Jemand helfen kann wie ich am besten meinen Antrag formulieren kann.

Folgende Situation: Ich arbeite seit gut einem halben Jahr als Kundenbetreuer im Home Office. Bei der Einstellung wurde ich darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeiten regulär von 07:00 - 22:00 Uhr, am Wochenende sowie auch an Feiertagen wäre - allerdings würde man höchstens an einem, max. zwei Wochenenden arbeiten müssen und auch höchstens eine Woche bis 22 Uhr arbeiten müssen. Hier wurde mir noch vermittelt, als wäre der Dienstplan vorher abzusprechen und man würde sich bemühen, die jeweilige familiäre Situation bzw. Möglichkeiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es wäre sogar die Möglichkeit die Schicht zu splitten.. Dies wäre alles flexibel lösbar und planbar...

Jetzt, sechs Monate später, hat sich herausgestellt, dass davon so gut wie alles nicht der Realität entspricht. Der Dienstplan wird zwei Tage vor Monatsende dem Arbeitnehmer bekanntgegeben. Als Beispiel sah der Dienstplan letzten Monat für mich so aus, dass ich von 30 Tagen an 11 Tagen bis 22 Uhr arbeiten musste (also fast die Hälfte des ganzen Monats), davon an 3 von 4 Wochenenden (auch hier meistens bis 22 Uhr), es gibt überhaupt keine Möglichkeit bereits vereinbarte Termine so wirklich mitzuteilen, dass dementsprechend die Schicht zuvor darauf abgestimmt werden könne, usw. ....

Ich bin alleinerziehend und habe eine 10 jährige Tochter... Es ist für mich deshalb nicht möglich, zu solchen Zeiten zu arbeiten, vorallem nicht, wenn vorher (leider nur mündlich) etwas ganz anderes mitgeteilt wurde.

Nun ja. Jetzt habe ich von meinem Vorgesetzen einen Erfassungsbogen bekommen, welchen ich ausfüllen und begründen soll. So etwas wie eine "Sondervereinbarung".

Nun meine große Bitte: Wie formuliere und begründe ich in dem formlosen Antrag meine Situation am besten, kurz, freundlich und so, dass man Arbeitgeber ihn nicht gleich ablehnt.

Ich habe im Internet bisher nur Formulierungshilfen bzgl. Arbeitszeitverkürzung usw. gefunden. Bei mir geht es aber tatsächlich darum, dass meine Schichtpläne so angepasst werden, dass ich quasi überwiegend frühs eingesetzt werden möchte, nicht öfter als einmal die Woche am Wochenende arbeiten kann usw..

Hat Jemand vielleicht ein paar Ideen, wie ich dies formlos schreiben kann? Ich bin für jeden Tipp wirklich sehr dankbar!

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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