Kindergeld nach Fehlentscheid rückwirkend bekommen?
Faktenlage:
- Vor meiner Abreise aus Deutschland habe ich bei der Familienkasse online nachgefragt ob ich irgendwas beachten muss, da ich mit meinem Kind in ein paar Wochen ins nicht-EU gehen würde.
- Als Antwort kam eine schriftlicher Aufhebungsbescheid zum Kindergeld zum Monat der Abreise. (erhalten mehr als drei Monate nach unserer Abreise)
- dies ist jetzt zwei Jahre her.
- ich bin in Deutschland uneingeschränkt Steuerpflichtig.
- Jetzt kommen wir nach Deutschland zurück und ich wollte das Kindergeld neu beantragen. Dabei bin ich über die Information gestolpert, dass ich auch im Ausland Kindergeld für mein Kind hätte erhalten können (da ich in Deutschland uneingeschränkt Steuerpflichtig bin)
Wie stehen die Chancen, dass ganze rückwirkend korrigieren zu lassen?