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Sind (kurze) Gel-Nägel als Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst gestattet?

Gerne möchte ich eine Ausbildung als Beamtin im allgemeinen Vollzugsdienst starten, nur würde ich niemals auf schöne, elegante, gemachte Gel-Nägel verzichten wollen. Ich fühle mich persönlich einfach wohler und besser mit diesen. Es ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern tatsächlich eher des Gefühls. Tatsächlich komme ich allgemein auch sehr viel besser mit Nägeln zurecht als ohne. Und damit meine ich keine 5 cm langen Nägel (siehe Beispielbild).

Will mich hier nicht weiter rechtfertigen, da immer wieder Äußerungen kommen wie "Wie kannst du bloß künstliche Nägel vor deine Berufskarriere ziehen mimimi", wenn man es selber nicht versteht und fühlt dann belässt man es dabei.

Ja, mir ist bewusst, dass es Gefängnisse gibt die es erlauben bzw. bewusst untersagen können, aber ich wills einfach mal allgemein wissen. Arbeitet jemand evtl. selber bei der Polizei, im Vollzugsdienst, beim BKA etc. egal in welchem Aufgabenbereich und trägt selber Gel-Nägel oder sah es bei Kolleginnen? Wünschenswert sind auch echte Erfahrungen.

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