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Meinung des Tages: In Frankreich gibt es Neuwahlen – in Deutschland werden sie zum Teil auch gefordert. Was wäre nun das richtige Vorgehen?

Frankreichs Präsident Macron hat das schwache Ergebnis seiner Partei bei der Europawahl gesehen und will nun reagieren. Das Parlament soll aufgelöst und noch im Juni neu gewählt werden. Ähnliche Forderungen werden auch in Deutschland laut – doch was sollte nun wirklich geschehen?

Die Lage in Frankreich

Noch am 30. Juni soll die Volksvertretung in Frankreich neu gewählt werden, so Macron. Seine proeuropäisch ausgerichtete Partei kam laut ersten Hochrechnungen auf 15,2 Prozent. Anders sieht es mit dem rechtsnationalen Rassemblement National aus: Diese gingen mit 31,5 bis 32,4 Prozent der Stimmen deutlich in Führung. Bei einer Neuwahl kann Macron nicht mehr kandidieren – es stellt sich nun also die Frage, welchen Kandidaten sein Mitte-Lager ins Rennen schicken wird gegen die Vertreterin der rechtsnationalen Partei, die wohl namentlich vielen bekannt sein wird: Le Pen.

Forderung nach Neuwahlen auch in Deutschland

Es überrascht sicherlich wenig, dass die Rufe nach Neuwahlen vor allem von Unionsleuten kommen – mitunter einer der lautesten davon dürfte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sein.

Als Begründung nutzt er mitunter die Wahlergebnisse – in der Europawahl hat die SPD 13,9 Prozent erlangt, das gilt als schlechtestes Ergebnis seit dem ersten Antritt unter diesem Namen im Jahr 1891. Für Söder ist klar: „Die Ampel ist de facto von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt worden“. Er fordert einen Neustart im Sinne von Neuwahlen, da die Ampelregierung von der Bevölkerung offenbar kein Vertrauen mehr zugesprochen bekäme.

Was für Neuwahlen in Deutschland geschehen müsste

Zuerst müsste der Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Die Ampel müsste dann gegen ihn stimmen. Infolge dessen könnte der Kanzler dann den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag ganz aufzulösen. Vorgezogene Neuwahlen gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen – einigen ist vielleicht noch bekannt, dass Gerhard Schröder 2005 nach der Niederlage der SPD bei den Landtagswahlen in NRW so handelte.

Doch die Bundesregierung weist die Forderungen nach Neuwahlen entschieden zurück. Der Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte am Montag in Berlin, dass geplant sei, den Wahltermin im Herbst des nächsten Jahres regulär stattfinden zu lassen. Die Ampel-Koalition sei ein Vier-Jahres-Projekt, am Ende würde abgerechnet werden. Nach der Periode, so Hebestreit, habe der Wähler wieder das Wort.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Vorgehen in Frankreich?
  • Wie schätzt Ihr den Ausgang der vorgezogenen Neuwahlen in Frankreich ein?
  • Wie steht Ihr zur Forderung nach Neuwahlen auch in Deutschland?
  • Was müsste die Ampel - besonders die SPD - aufgrund der schlechten Wahlergebnisse im Bestfall machen?
  • Was würden vorgezogenen Neuwahlen für Deutschland Eurer Meinung nach bedeuten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/europawahl-2024-ergebnisse-deutschland-europa-100.html
https://www.rnd.de/politik/analyse-zur-europawahl-2024-themen-waehlerwanderung-und-waehlergruppen-in-grafiken-JHWZCFCKJ5CXPLJ6PCQMVPRJ4I.html
https://www.spiegel.de/ausland/frankreich-emmanuel-macron-loest-parlament-auf-und-kuendigt-neuwahlen-an-a-877e64d5-bd6c-49cf-8dff-241a957b4c78
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wahlen/europawahl/reaktionen-europawahl-forderungen-neuwahlen-bundesregierung-100.html
https://www.wiwo.de/politik/europa/europawahl-2024-markus-soeder-fordert-neuwahlen-olaf-scholz-ist-ein-koenig-ohne-land/29835826.html
https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/macron-neuwahlen-frankreich-100.html

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Ich denke, der Wahltermin sollte bleiben, denn ... 61%
Ich finde, die Wahlen sollten vorgezogen werden, weil ... 32%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 7%
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Meinung des Tages: Die Ampel auf Rekordtief - was ist Eure Meinung?

Liebe Community,

einem aktuellen Deutschlandtrend zufolge ist mittlerweile nur noch jeder fünfte Bundesbürger mit der Arbeit der aktuellen Ampel-Regierung zufrieden; Heizungsgesetz, Ukrainekrieg, Inflation und zwischenparteiliche Streitigkeiten sorgen bei vielen für Unmut und bescheren der AfD einen Zufriedenheitswert von 18%.

In letzter Zeit sorgte vor allem das geplante - und vielen Deutschen zu intransparente - Heizungsgesetz für viel Frust: Beinahe jeder zweite Deutsche (49%) findet es falsch, dass der Staat klimaschädliche Heizungen verbieten will. Allerdings knapp genauso viele Bürger (45%) erachten die Pläne als richtig. Dazu gesellt sich die Sorge vieler, die steigenden Kosten schlichtweg nicht mehr decken zu können.

Ein weiteres Streitthema wäre der Krieg in der Ukraine mit all seinen Auswirkungen: Gestiegene Lebenshaltungskosten, fehlende Konzepte bei der Unterbringung und Integration von Kriegsflüchtlingen und schwindende Zustimmung bzgl. weiterer Waffenlieferungen in das Krisengebiet. Gerade in turbulenten und unsicheren Zeiten wünschen sich viele Deutsche einen selbstbewusst auftretenden Bundeskanzler, der die Richtung der Bundesregierung klar und transparent vorgibt. 83% der Befragten vertreten die Meinung, die Bundesregierung würde bei zentralen Themen zu viel Zeit bei der Lösungsfindung vergeuden.

Unsere Frage an Euch: Stellt Ihr der aktuellen Ampel-Koalition ein ähnlich schlechtes Zeugnis aus? Welche Punkte stören Euch an der derzeitigen Politik und wieso? Oder seid Ihr zufrieden und befürwortet die aktuelle Politik unseres Landes?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-3368.html

Ich bin mit der aktuellen Ampel-Koalition unzufrieden, weil... 53%
Ich bin mit der Politik des Landes zufrieden, da... 35%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 12%
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Verlässt die Grünen bald das Glück?

Die Grünen werden für Probleme verantwortlich gemacht. Ein bekannter Wahlforscher beobachtet "eine sich verfestigende Anti-Grünen-Stimmung". Eine Kanzlerkandidatur sieht er als Gefahr für die Partei. Für Habeck spiele jetzt die wirtschaftliche Entwicklung eine entscheidende Rolle.

Der Chef der Forschungsgruppe Wahlen, Matthias Jung, sieht in der Ausrufung eines Kanzlerkandidaten ein politisches Risiko für die Grünen. "Die Grünen stehen vor einer ambivalenten Entscheidung. Mit der Benennung eines Kanzlerkandidaten unterstreichen sie einen machtpolitischen Anspruch. Die Grünen stehen aber auch in Gefahr, sich lächerlich zu machen", sagte Jung dem "Tagesspiegel". "Eine 15-Prozent-Partei hat selbst in einem zersplitterten Parteiensystem keine Chance, den Kanzler zu stellen."

Im jüngsten Trendbarometer von RTL/ntv erreichten die Grünen 11 Prozent, bei der vergangenen Bundestagswahl lagen sie noch bei 14,8 Prozent. Die SPD, die letztlich den Kanzler stellte, kam damals auf 20,5 Prozent.

Rein theoretisch könnten "die Grünen noch erheblich zulegen, so wie die SPD vor der Bundestagswahl 2021", sagte Jung. Die Chancen Robert Habecks auf die Kanzlerschaft hängen ihm zufolge maßgeblich von einer konjunkturellen Erholung ab. "Habecks Erfolg wird maßgeblich von Deutschlands wirtschaftlicher Entwicklung in den kommenden Monaten geprägt sein", sagte Jung der Zeitung.

Grünen polarisieren stark

In Deutschland gebe es "eine sich verfestigende Anti-Grünen-Stimmung", sagte Jung. Dabei sei Außenministerin Annalena Baerbock "eine etwas stärkere Reizfigur als Habeck", während beide unter den Anhängern der Grünen sehr beliebt seien.

"Die Grünen werden wieder zu einer stark polarisierenden Partei: Man ist dabei, oder man verabscheut sie", sagte Jung. "Starke Zustimmung in den eigenen Reihen, starke Ablehnung im großen Teil der Bevölkerung." Das erschwere es, Wählerinnen und Wähler in der politischen Mitte zu gewinnen.

Noch vor einigen Jahren hätten die Grünen auch bei vielen Unions-Wählern durchaus Sympathien gehabt, "das geht zusehends verloren. Hinzu kommt die an Stärke gewinnende AfD, deren Anhänger die Grünen extrem ablehnen".

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Bundestagswahl-2025-Wahlforscher-glaubt-Gruene-koennten-sich-laecherlich-machen-article25082597.html

  • Wie steht Ihr zu den Grünen?
  • Was könnten die Grünen verändern um für Wähler der politischen Mitte wieder attraktiver zu werden?
  • Welche Auswirkungen haben Kampagnen der neuen Rechten gegen die Grünen?
  • Wünscht Ihr Euch einen grünen Kanzlerkandidaten? Und wenn ja: Baerbock oder Habeck?
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Meinung des Tages: Friedrich Merz wettert gegen ausreisepflichtige Asylbewerber - wie bewertet Ihr seine Aussagen?

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat ein weiteres Mal mit einer polarisierenden Äußerung auf sich aufmerksam gemacht; in diesem Fall ging es um ausreisepflichtige Asylbewerber. Doch während dieser Rückendeckung aus der CDU erhielt, ließ die Kritik seitens der Ampel-Regierung nicht lange auf sich warten…

Was genau ist geschehen?

Im Zuge eines TV-Talkformats des TV-Senders Welt hat Friedrich Merz die aktuelle Bundesregierung zur konsequenten und effizienten Eindämmung irregulärer Migration aufgefordert. Hierbei sorgte insbesondere eine Äußerung über jene Asylbewerber für Aufsehen, die seit längerer Zeit ausreisepflichtig seien.

Dieser sprach im Zuge des Talkformats nicht nur mögliche „Pull-Effekte“ an, die nach wie vor bedingen, dass ca. 30 Prozent der in Europa ankommenden Asylbewerber nach Deutschland kämen, sondern seine Kritik drehte sich insbesondere um die ca. 300.000 abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber, die sich noch in Deutschland befänden.

Dabei monierte er vor allem, dass es auf die Bevölkerung im Lande wie Hohn wirke, dass eine große Anzahl an Menschen, die „abgelehnt sind, nicht ausreisen, [jedoch] die vollen Leistungen […], die volle Heilfürsorge“ bekämen. Im Anschluss sagte Merz, dass diese Menschen „beim Arzt [säßen] […], [und] sich die Zähne neu machen [würden], und die deutschen Bürger nebenan […] keine Termine“ erhielten.

Die Unionsfraktion verbreitete die genannte Aussage im Anschluss an die Sendung auch auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter), entfernte dabei allerdings die Passage, in welcher die Zahnärzte erwähnt worden sind. Vertreter der Bundesregierung zeigten sich angesichts der Äußerungen Merz‘ empört.

Kritik an sowie Rückendeckung für den CDU-Vorsitzenden

Deutlichen Gegenwind erhielt Friedrich Merz u.a. von Innenministerin Nancy Faeser, die dessen Aussagen als gefährlichen Populismus bezeichnete, der letztendlich nur dafür sorge, dass Menschen gegeneinander ausgespielt und die AfD am Ende des Tages gestärkt werden würde. Weiterhin verwies Faeser auf den Umstand, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden ausschließlich in akuten Fällen oder Schmerzen jeglicher Art erfolge. Auch Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang zeigte sich von Merz‘ Behauptungen empört und bemängelte insbesondere, dass derartige (Falsch-)Aussagen die derzeitige Lage in keiner Weise verbesserten und eines Vorsitzenden einer Volkspartei unwürdig seien. Durchaus irritiert zeigte sich zudem der Präsident der Bundesärztekammer Christoph Benz, der „die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen“ könne. Dieser habe bislang noch nicht von mit Flüchtlingen überfüllten Arztpraxen erfahren.

Rückenwind indes bekam Merz von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der erwähnte, dass Merz lediglich auf eine „Stimmung in der Bevölkerung“ hingewiesen habe und damit zum Ausdruck bringen wollte, dass nicht nur Kommunen, sondern auch Sozialsysteme mittlerweile maßlos überlastet seien. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Tino Sorge kritisierte die Bundesregierung für deren Empörung und sagte, dass ausreisepflichtige Asylbewerber „das deutsche Gesundheitssystem […] [quasi] zum Nulltarif nutzen“ und darüber hinaus auch hinsichtlich von Schul- und Kita-Plätzen zu weiteren Belastungen der Kommunen sorgen. Doch wie genau sieht die Gesetzeslage eigentlich aus?

Was genau schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor?

Das Asylbewerberleistungsgesetz nennt in Paragraf 4 zu Leistungen bei Krankheit: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren." Eingeschränkt wird: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist."

Nach dem Ablauf der ersten 18 Monate des Aufenthalts werden Asylbewerber von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Diese erhalten eine elektronische Gesundheitskarte und damit den Anspruch auf nahezu alle Leistungen, die gewöhnlichen gesetzlich Versicherten zustehen. Wichtig ist allerdings: Die Kassen übernehmen i.d.R. weder die Kosten für Brücken noch für Kronen komplett, sondern höchstens mit einem Anteil von 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Der restliche Betrag muss eigenständig hinzugezahlt werden.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Aussagen des CDU-Politikers? Spricht dieser der Bevölkerung aus der Seele oder betreibt er ausschließlich Populismus? Versteht Ihr die Kritik seitens der Ampel? Sind derartige Äußerungen in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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