Derzeit gilt diese Verpflichtung nur für Verheiratete. Bei Ehepartnern in einer Zugewinngemeinschaft muss das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt werden, wenn es zur Scheidung kommt. Auch muss der besserverdienende Partner den anderen für eine gewisse Zeit alimentieren.
Dies gilt jedoch nicht für eheähnliche Partnerschaften. Sollte dies auch hier eingeführt werden? Was denkt ihr darüber? Wäre es fair, dem schwächeren Partner gesetzlich unter die Arme zu greifen?