Abmeldung gepfändetes Kfz.?
Mein Kfz, ich bin Eigentümer, Halter und Versicherungnehmer, wurde von der Stadt aufgrund nicht beglichener Bußgelder gepfändet und mit sog. "Ventilwächtern" versehen.
Die Fahrzeugpapiere habe ich noch, bislang wurde von der Vollstreckungsstelle die Herausgabe auch noch nicht gefordert.
Meine Frage: Darf ich das Kfz. bei der Zulassungsstelle trotz der Pfändung bei der
Zulassungsstelle abmelden ?
Das wollte ich sowieso tun, bis mir die Pfändung zuvor kam.
Das Auto hat zwar noch ein Jahr TÜV, es ist aber wohl aufgrund des Zustandes kein Verwertungserlös für den Pfänder zu erwarten
Zweite Frage: Wer hat für das im öffentlichen Verkehrsraum parkende Fahrzeug jetzt die Verkehrsicherungpflichten ?