Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
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Doppelte Abbuchung bei Handyvertrag?

Hallo, ich habe einen Vertrag für Handy & Flatrate beim Anbieter XY. Beides wird 1.mal im Monat separat von einander abgebucht. Nun habe ich vor ein paar Tagen eine SMS vom Anbieter bekommen dass man in kürze den Betrag für das Handy abbuchen würde, da es Anfang des Jahres aufgrund eines Fehlers zu keiner Abbuchung gekommen ist. Dem bin ich nachgegangen. Und tatsächlich hat im Februar auch keine Abbuchung stattgefunden, allerdings dann Doppelt im April, weshalb für mich die Zahlung für Februar natürlich dann geleistet war.

Hier mal die Abbuchungstermine: 03.01.14 / [Februar wurde nichts abgebucht] / 03.03.14 / 02.04.14 / 29.04.14 / 26.05.14 / 26.06.14 / 10.07.14(aktuell) / 27.07.14(voraussichtlich).

So wie ich das sehe wurde nun zweimal im April abgebucht. Also wurde ja bereits das Geld für den Monat Februar quasi eingezogen? Denn die nächste Abbuchung wird nun erneut am 27.07. stattfinden.

Meine Frage jetzt, wie geht man in so einem Fall vor, soll ich das Geld zurück buchen lassen? Und ein Schreiben an den Anbieter aufsetzen? (ich werde natürlich noch abwarten ob das Geld wirklich am 27.07 abgebucht wird) Es ist aber ärgerlich da mein Konto nun aufgrund dieser nicht eingeplanten Abbuchung nicht mehr für die kommenden Daueraufträge genug Gedeckt ist.

Ich frage mich jetzt auch ob ich dem Anbieter die Einzugsermächtigung entziehen sollte? Denn während sie noch im vorherigem Jahr konstant immer zum selben Termin(maximal 2-3 Tage unterschied) abgebucht haben, schwanken die Tage nun deutlich. Das bringt mich ehrlich in Schwierigkeiten, da ich auch nur über die Abbuchung der Flat im voraus informiert werde, aber nicht für die des Handys.

Oh und es handelt sich wirklich nur um die Abbuchung des Handys. Also keine verwechslung mit der Flatrate oder so. ( die wurde durchgehend immer pünktlich eingezogen)

Danke für jede Antwort. :)

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