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Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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Auto verliehen und nicht zurückgebracht?

Hallo liebe Gemeinde,

vor mehr als zwei Wochen, habe ich meiner damals noch Freundin mein Auto geliehen und bat Sie, es mir zurückzugeben, worauf sie verärgert war und Schluss machte. Jedoch brachte sie mir nicht mein Auto, sondern nur die Schlüssel. das Auto steht 10km weit weg und ich solle selbst sehen, wie ich es hole. Daraufhin habe ich bei er Polizei Anzeige wegen Diebstahl/Unterschlagung erstattet. Da ich hier neu zugezogen bin, kenne ich niemanden, der mit mir dorthin fährt, damit ich es abholen kann. Auch habe ich eine Behinderung und mir ist es nicht möglich, diese Wegstrecke zu laufen.

Ich wohne in einem kleinen Dorf, hier gibts keinen Bus, der dorthin fährt. Würde ich mit dem Taxi dorthin fahren wollen, müsste ich erstmal zu einem Bankautomaten, den es hier aber nicht gibt. Die nächste Stadt ist ebenfalls 10km entfernt.

Nun sprach sie mir gestern auf meinen Anrufbeantworter, das da wo sie das Auto abgestellt hat, es abgeschleppt werden soll, wenn ich mein Auto dort nicht abhole.

Meine Fragen dazu: Muss ich die Kosten fürs abschleppen tragen? War meine Anzeige berechtigt?

Sie denkt sie wäre fein raus, da sie ja die Autoschlüssel nicht hat. Es ist sowieso ein Unding meineserachtens, sich etwas zu leihen und es nicht zurück zu bringen.

Wie seht ihr diese unfassbare Geschichte?

Über sachliche Antworten, würde ich mich freuen.

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Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?

Hallo.Darf ein Abschleppunternehmen einen Wohnwagen,der nicht im Halteverbot steht,der aber schon seit länger als 14 Tagen dort steht ( wo er niemanden stört,aber es ist offiziell nur 14 Tage erlaubt ) einfach abschleppen,nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört ( b.z.w.ein Problem mit mir,der Halterin des Wohnwagens hat ) ,oder muss auch die Polizei dafür das okay geben ? Da ich kein Wohnmobil,sondern lediglich einen Wohnwagen habe,könnte ich diesen nicht alle 14 Tage umstellen.Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.Wenn eine Wache sagen würde "wenn sie ihr kleines Wohnmobil in die......strasse stellen,akzeptieren wir das,und der Wohnwagen wird nicht abgeschleppt" würde ich gerne schon jetzt gewisse Vorbereitungen in Richtung Wohnmobil säubern,einräumen,dekorieren,in eine entsprechende Straße stellen,treffen,damit ich ( falls ich wohnungslos werde ) gleich dort einziehen kann.( Unter mir ist ein Getränkemarkt,darunter ist ein Keller,in diesem befinden sich Stützpfeiler,da der Getränkemarkt durch die Getränke sehr viel wiegt.Außerdem wurde aufgrund von starken Rissen in den Wänden vor 4 Jahren schon einmal das Haus evakuiert,und ich bekam vom Vermieter keine Ersatzwohnung gestellt,sondern war 7 Monate mal hier und mal da bei Kirchen-Leuten untergekommen,was ich aufgrund schlechter Erfahrung nie wieder tun möchte.Nun habe ich wieder ( dezente ) Risse in den Wänden,und der Vermieter möchte 6 große Balkone,die sich jeweils 2 Mieter ( mit Trennwand dazwischen ) teilen müssten,anbauen.Das sind schätzungsweise 48.000 kg ! Und das bei einem so unstabilen Haus.Ob er den Statiker,der den Anbau der Balkone genehmigt hat,bestochen hat,oder ob dieser einfach nur seinen Job nicht richtig gelernt hat ist mir schleierhaft.Normal ist das jedenfalls nicht.Die Arbeiten beginnen in 2 bis 4 Wochen,und einen Statiker,der mir ein Gegengutachten erstellt,hat frühestens in 4,wenn nicht sogar erst in 6 Monaten,Zeit.Da es ohnehin Probleme mit dem kriminellen Vermieter gibt,finde ich die Option Wohnwagen garnicht mal so schlecht.Mir kam die Idee mit der Toleranz der Polizei,da in ganz DE zwar wildes Campen verboten ist,aber aufgrund der Wohnungsproblematik schon seit mehreren Monaten in einem bestimmten Bereich in Berlin wildes Campen gestattet wird.Ich wohne in Hamburg.Da ich SCHUFA-Einträge habe bekomme ich ohnehin keine neue Wohnung.Mir gefällt auch die mit dem im Wohnwagen wohnen verbundenen Freiheit.DANKE für Eure Antworten !

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