Hallo,

müssen Anwohnerparkplätze bzw. Stellflächen die Mietern von Wohnungen zugewiesen sind, explizit dafür gekennzeichnet sein, also zB durch ein Kennzeichen vor dem Parkplatz oder einem allgemeinem Schild "Parken nur für Anwohner", damit man anderen dort das parken verbieten darf?

Dürfte der Mieter des Parkplatzes ein Auto abschleppen lassen, welches dort parkt, ohne dass der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet ist?

Wie verhält es sich, wenn ein Auto auf dem ungekennzeichneten Parkplatz steht, der Mieter es abschleppen lässt und erst kurz darauf den Parkplatz kennzeichnen lässt? Muss dem "Falschparker" in diesem Fall eine angemessene Frist gegeben werden, auf die Kennzeichnung zu reagieren, um sein Fahrzeug umzustellen, damit das abschleppen "rechtens" wäre?

Vielen Dank vorab!