Ist der Handel von antiken Münzen in Deutschland verboten?
Diese Frage stelle ich mir, seitdem ich folgende Debatte gelesen habe:
https://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?t=32374
In Zukunft möchte ich nämlich antike Münzen über mein Einzelunternehmen (inkl. Kleinunternehmerregelung) international handeln. Das über eBay, Kleinanzeigen sowie über soziale Medien. Später wahrscheinlich auch über Shopify. Die Ware würde ich aus Auktionen, veräußerten Privatsammlungen und von spezialisierten Händlern beziehen.
Steht dem etwas im Wege? Unabhängig davon, dass dazu eine Gewerbeanmeldung etc. notwendig ist.
4 Antworten
Alle schon etablierten Münzhändler in Deutschland kaufen alte Sammlungen auf oder nehmen sie in Kommission, um sie weiterzuverkaufen oder zu auktionieren. Daran ist nichts verboten. Aber du brauchst einen Gewerbeschein, musst Steuern zahlen und ggf. die legale Herkunft der Münzen nachweisen können.
Ihr Deutschen habt immer Angst vom Finanzamt. Sammeln tauschen und die Steuer aussen vor lassen ist meine Devise.Ich bin Schweizer und sochen Mist interssiert hier kaum jemand. Sammeln tauschen und kaufen und gut ist.
Steht dem etwas im Wege?
Nicht, wenn du die Münzen legal erworben hast und es sich nicht um Hehlerware handelt.
Alex
Ausbuddeln werde ich nichts, wenn du darauf hinaus willst. Ich würde hauptsächlich über Auktionen, den Aufkauf von Sammlungen und über spezialisierte Händler an die Münzen gelangen. Wie verhält sich das dann aber mit Herkunftsnachweisen?
Und woher weiß ich denn, dass es sich nicht um Hehlerware handelt? Es sind ja keine 100 kg Maple Leaf Goldmünze, sondern es sind oft sehr weit verbreitete Münzen, mit denen ich zu tun habe (z.B. Spätrömische Follis). Gibt es da z.B. Kataloge mit bekannten gestohlenen Münzen?
Und woher weiß ich denn, dass es sich nicht um Hehlerware handelt?
Wenn du über Auktionen und Händler kaufst, kannst du davon ausgehen, dass es sich nicht um Hehlerware handelt. Bei Nachlässen und Sammlungen von privat ist das nicht so eindeutig. Hier gilt aber das Rechtsinsitut "Erwerb vom Nichtberechtigten".
Gibt es da z.B. Kataloge mit bekannten gestohlenen Münzen?
Da bin ich überfragt, das solltest du mit eine kriminalpolizeilichen Beratungsstelle abklären, die darauf spezialisiert ist.
EinAlexander 10.04.23, 15:45:41
Und woher weiß ich denn, dass es sich nicht um Hehlerware handelt?
Wenn du über Auktionen und Händler kaufst, kannst du davon ausgehen, dass es sich nicht um Hehlerware handelt. Bei Nachlässen und Sammlungen von privat ist das nicht so eindeutig. Hier gilt aber das Rechtsinsitut "Erwerb vom Nichtberechtigten".
Ich rate dringend davon ab, zu glauben, dass Antikenhändler alle eine weiße Weste haben.
Ich rate dringend davon ab, zu glauben, dass Antikenhändler alle eine weiße Weste haben.
Das haben sie mit Sicherheit nicht, da stimme ich dir zu. Aber darum geht es gar nicht. Sondern es geht um „gutgläubigen Erwerb“. Das heißt, wenn ich bei einem Münzhändler in der Königstraße oder auf einer Pfandhausauktion eine Münze kaufe, kann ich davon ausgehen, dass diese Münze keine Hehlerware ist - und damit ist der Handel damit zulässig.
Ich habe gerade nicht die Zeit ausführlich auf die Tücken des Antikenhandels einzugehen, aber einen Rat auf die Schnelle - informiere Dich besser nicht in Foren, in denen Münzsammler, Sondler- / Schatzgräber Gesetzestexte für sich schön machen.
Selbst Rechtsexperten blicken da nicht immer durch. Der Teufel steckt im Detail.
An sich kannst du handeln, aber nicht alle antiken Muenzen. Kennst du dich auf dem Gebiet ueberhaupt aus?
Ich nicht, aber ich weiss dass das unterschiedlich ist je nach Herkunftsland, und teilweise eine Ausfuhrgenehmigung noetig ist.Je nach Land gibt es Ausfuehrverbot fuer bestimmte gelistete Muenzen, oder nach Kriterien wie archaeologischer und kultureller Wert.
Kennst du dich auf dem Gebiet ueberhaupt aus?
Ja, die Regulierungen, z.B. in Griechenland und der Türkei sind mir bekannt. Hauptsächlich würde ich die Münzen aus Deutschland und Großbritannien erwerben. Über die einzelnen Ausführverbote würde ich mich bei denen natürlich noch einmal im Expliziten informieren.
Spätrömische Bronzemünzen werden höchstwahrscheinlich aber nicht in diesen Verboten vorkommen.
Warum sollten "Spätrömische Bronzemünzen" kein Kulturgut sein?
Unter Schutz steht bewegliches oder unbewegliches Gut, das für "das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist"
Viele Spätrömische Bronzemünzen, insbesondere Follis, sind nicht selten. Im Römischen Reich wurden Millionen bis gar mehrere Milliarden von diesen geprägt. Diese werden zudem bis heute noch reichlich in guter Erhaltung auf Flächen des ursprünglichen Römischen Reichs entdeckt. Eine große Bedeutung ist hier fraglich, wenn es die wie Sand am Meer gibt.
Ich würde hier auch mal die Annahme treffen, dass zertifizierte Sondengänger nicht wegen jedes GLORIA EXERCITVS Follis zum Archäologen rennen und zuvor den Fund noch einmessen etc. So relevant können diese also nicht sein. Die Archäologen lehnen die weitere Untersuchung der Münze wahrscheinlich auch ab, da die "Deutsche Archäologie" (Ämter, Experten etc.) meines Wissens nach stark überlastet ist.
Mal auf was anderes zurück, was mich aber jetzt interessiert. Du erwähntest Ausfuhrverbote von gelisteten Münzen. Ich habe da nur etwas vom Kulturgutschutz Deutschland gefunden. Deutschland wird in der Liste aber nicht aufgeführt. Demnach auch keine Beschränkungen?
Ich befasse mich damit nicht aus eigenem Interesse, das müsste ich eruieren.
Aber auch hier gilt: Selbst Rechtsexperten blicken da nicht immer durch. Der Teufel steckt im Detail.
Mir wäre das zur kommerziellen Bereicherung zu "unangenehm".
Was heute, groß postuliert in Schatzsucher- und Münzforen, erlaubt ist, ist plötzlich durch unbekannte Umstände rechtswidrig.
Dann belassen wir es dabei, wie ich es bisher vorhatte. Ich werde Münzen hauptsächlich über offizielle Auktionen und spezialisierte Händler erhalten. Das alles auf legalem Weg und nicht aus Griechenland, der Türkei oder sonst woher illegal importiert. Rücksprache zu anderen Händlern werde ich dann auch führen.
Wenn mir Privatleute ihre Sammlungen anbieten, werde ich vorsichtiger sein. Neben Fälschungen werde ich hier auch die Augen nach illegalen Schatzsuchern offen halten. Bei besonderen Münzen wird zudem ein Herkunftsnachweis nötig. Ganz besondere Privatangebote werden dann auch mal an die Behörden weitergeleitet, wie beispielsweise "verkaufe 50 ungereinigte Denare Dachbodenfund" oder "20x Aureus Erbstück von Opa".
Antike Münzen nicht, sofern du die Herkunft nachweisen kannst.
Das Problem hierbei ist, findest du was, gehört es nicht dir sondern dem Staat
(Stichwort sondeln)
Der Handel mit und der Besitz von antiken Münzen ist vollkommen legal.
Im Numismatischen Nachrichtenblatt (ich weiß jetzt leider nicht, in welchem) wurde auch aus einem Urteil zitiert, wonach klar festgestellt wurde, dass Herkunftsnachweise (Pedigrees) für den Handel und Besitz antiker Münzen vom Gesetz nicht verlangt werden.
Das fand ich im gleichen Forum.
https://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?t=44086
Und nein, sondeln werde ich nicht. Nur Ankaufen, ggf. reinigen und weiterverkaufen.
Das Einzelunternehmen wird alles ab dem 1. Mai angemeldet. Davor habe ich nicht gehandelt, um garnicht erst Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Die antiken Münzen, die ich größtenteils handeln würde, bewegen sich im Wert um 1-5€ und sind nicht sehr historisch bedeutend. Weißt du durch Zufall mehr dazu, ab wann der Herkunftnachweis der Münzen erforderlich ist?