Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz?

Folgende Fallgestaltung: Ein Grieche und seine deutsche Frau, die langjährig in Griechenland gelebt haben, verkaufen ihre dortige lastenfreie und legal erworbene Immobilie für 350.000 EUR an eine griechische Privatperson, da sie dauerhaft nach Deutschland auswandern. Der Verkaufserlös setzt sich aus 150.000 EUR „offiziellem“ Geld und 200.000 EUR unversteuertem Schwarzgeld des Käufers zusammen. Es gibt, den griechischen Gepflogenheiten entsprechend, da dieser Sachverhalt dort praktisch der Standardfall beim Immobilienerwerb ist, zwei notarielle Kaufverträge: einen über 150.000 EUR (Unterverbriefung) und einen über 350.000 EUR. Die 150.000 EUR entsprechen dem amtlichen Einheitswert für die Mindestbesteuerung. Hierauf wird Grunderwerbsteuer bezahlt. Tatsächlich hätten jedoch gemäß gesetzlicher Bestimmungen die 350.000 EUR die Bemessungsgrundlage gebildet. Der Betrag von 350.000 EUR wird zunächst vom Käufer auf ein griechisches Konto des Verkäufers bezahlt, von dort auf sein deutsches Konto transferiert und zeitnah für den Barkauf einer Immobilie in Deutschland verwendet, wo auch der neue Wohnsitz genommen wird. Wie würdet ihr den konkreten Fall hinsichtlich der tatsächlichen Risiken für den Verkäufer beurteilen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung in doppelter Hinsicht und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz)?

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