Kleinunternehmer Fahrtkosten

2 Antworten

Entweder oder. Du kannst die Fahrzeuge in das Betriebsvermögen übernehmen (wenn > 50% betrieblich genutzt) und alle laufenden Kosten als Betriebsausgaben buchen. Die private Nutzung weist Du über ein Fahrtenbuch nach und buchst sie am Jahresende als Entnahme. Oder Du lässt sie weiterhin im Privatvermögen (bei einem Kleinunternehmer empfehlenswert) und rechnest lediglich die gefahrene Strecke pauschal mit 0,13/0,30 EUR ab. Abgerechnet wird aber nicht über die Einkommensteuererklärung, sondern auf dem Umweg über eine Einnahmen-Überschussrechnung. Das Ergebnis derselben trägst Du in das Formular GSE ein.

Niklaus  01.07.2008, 21:08

Richtig DH- Allerdings hat bei mir noch niemand nach einem Fahrtenbuch gefragt.

Silva1234  19.01.2016, 07:18

bei der gefahrenen Strecke? Ist das Hin- und Rückfahrt oder nur die Einfache Entfernung.

Ich selbst möchte ein elektronisches Fahrtenbuch führen, trage dann die Tage und die gefahrenen km ein. Nur bin ich mir jetzt nicht sicher ob einfach oder doppelte Strecke? Wer weiß es?

Dann muss man auch ein Fahrtenbuch Fuehren.