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Geschäftsführertätigkeit in Bewerbung angeben?

Sehr geehrte Community,

da ich nächstes Jahr mein Abitur schreibe, bewerbe ich mich gerade auf Ausbildungen und Duale Studiengänge, da ein normales Studium für mich erstmal nicht in Frage kommt.

Nun bin ich neben der Schule selbstständig (Mitgründer und Geschäftsführer einer UG). Würdet ihr dies in der Bewerbung mit angeben?

Ich befürchte, dass Eventualitäten auftreten könnten, bei denen die jeweilige adressierte Personalabteilung denkt, dass ich nicht ausreichend Zeit hätte, um mich auf ein Duales Studium einzulassen.

Des weiteren habe ich mir in den letzten Jahren einen Instagram Account aufgebaut, welcher nicht unter meinem echten Namen läuft. Auf diesem lade ich Inhalte zum Thema "Aktien und generell das Thema investieren" hoch. Hier sind Inhalte zum Teil auf Uni Niveau zu finden. Der Instagram Account zählte knapp 1.300 Follower bevor ich Inaktiv wurde, weshalb er nun bei 1.200 stagniert. Jedoch ist meine Frage, ob ihr auf einen Account wie diesen Aufmerksam machen , oder eventuell erst im Vorstellungsgespräch davon berichten würdet. (Ich bewerbe mich an Firmen, die etwas mit Finanzen und Wirtschaft bzw. Steuern zu tun haben)

Erst im Vorstellungsgespräch von meiner Nebentätigkeit zu erzählen, darüber bin ich mir im Unklaren, was das für einen Eindruck machen würde.

Den letztendlich, wenn einen Vertrag angeboten bekommen würde, müsste ich je nach Vertrag sowieso um Genehmigung für meine andere Tätigkeit bitten...

Ich bin gerade etwas im Zwiespalt und freue mich auf eure Antworten

LG

Arbeit, Bewerbung, Geschäftsführer, duales Studium, Bewerbungsgespräch, Lebenslauf, UG, Kapitalgesellschaft, Ausbildung und Studium

Erstellen eines Onlineshops als Privatperson?

Guten Tag alle zusammen,

Zunächst einmal zu meiner Person:
Ich habe mich nach einer bereits erfolgten Ausbildung und 2 Jahren im Berufsleben nun erneut dazu entschieden eine weitere Ausbildung zu beginnen.
(2-Jahre im selben Betrieb wie bisher da es eher als Weiterbildung gedacht ist).

In meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit handwerklichen Dingen und der Verarbeitung von Leder und Textilien, was wohl meinem Berufsleben geschuldet ist)

Da die nächsten 2 Jahre finanziell also wieder etwas geringer ausfallen, habe ich mir überlegt einen Online-Shop zu eröffnen in dem ich gefertigte Lederartikel vertreibe.

Nachdem ich mich bereits um die Erstellung von Impressum, AGB's etc gekümmert habe, interessiert mich nun vor allem folgendes:

- Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?
Ich habe nicht vor eine UG oder sonstige Gesellschaftsform zu eröffnen, zumal ich das laut meinem Arbeitgeber nicht wirklich dürfte respektive es ungern gesehen wird.

- Was gibt es wegen Steuern zu beachten?
In der erneuten Lehre verdiene ich wieder so wenig, dass ich nichtmal normale Steuern zahlen muss.

-Die ganze Sache ist wirklich nur so gedacht, dass ich in der Freizeit "bastle" und die Sachen nach Feierabend in den Onlineshop zum Verkauf anbiete.

Allerdings will ich um Gottes Willen nicht irgendwann einen Brief in Händen halten, dass ich Steuern hinterzogen oder sonstige Straftaten begangen hätte, etc.

Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank! :)

Existenzgründung, Steuern, Online-Shop, Nebenverdienst, Onlinehandel, UG, Privatperson