UG ohne Geld, Steuerberater stellt Rechnung für Bilanz und co. - was tun?

Hallo liebe Leute

2013 gründete ich ein Musiklabel mit dem Wunsch, irgendwann davon leben zu können. Leider kam ich neben meinem Studium nicht dazu die nötige Zeit dafür aufzubringen. Nach und nach haben mich die Kosten überrannt, IHK Beitrag hier, Steuerberater dort - ich rief meinen Steuerberater an und teilte ihn mit, dass ich keine Kapazitäten hätte die UG fortzuführen. Er meinte das beste sei die UG einzufrieren. Gut, ich verließ mich auf den Herrn und widmete mich meinem Studium.

Für das Jahr 2014 musste wohl dennoch der Jahresabschluss gemacht werden - ich habe auf meinem Firmenkonto noch knapp 100 Euro liegen - nachdem mich der Steuerberater dazu aufforderte, die Bilanz machen zu lassen, willigte ich blauäugig, ohne zu hinterfragen welche Kosten entstehen würden, ein - ich wusste nicht auf was ich mich da einließ.

Nun flatterte eine Rechnung über 600 Euro ein. Ich staunte nicht schlecht!

Das Problem ist, dass ich das Geld nicht zahlen kann.

Wie verhalte ich mich nun am besten und komme aus der Sacher heraus? Kann ich jetzt einfach Insolvenz anmelden, das kostet doch auch alles viel Geld?!

Bitte keine blöden Sprüche wie hätte man sich erkundigen müssen im Vorfeld - ich gestehe mir diesen Fehler gerne ein, brauche jetzt jedoch einen fachkundigen Rat und keine Moralpredigt - ich danke euch bereits im Vorfeld vielmals.

Grüße serumzero

Insolvenz, Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Bilanz, Bilanzierung, UG, Umsatzsteuer
UG gründen, Probleme mit Geschäftsführer wegen Schufa und EV?

Hallo Zusammen !

Folgende fiktive Fragestellung:

Herr A hat eine Geschäftsidee, die er mit seinem Freund und zukünftigem Geschäftspartner Herr B am verwirklichen ist. Herr A hat die Idee und erstmal einige Arbeit vor sich, während Herr B. zunächst nur Geldgeber ist.

Herr A hat keinerlei Kapital und wegen Altschulden im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und er bezahlt diese Schulden derzeit nur mit einer kleinen Rate. Deshalb stellt sich die Frage, ob und wie man nun am besten vorgeht.

Herr A soll nämlich Geschäftsführer der neu zu gründenden UG werden, während Herr B als Geldgeber alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter werden soll. Warum überhaupt UG? Es ist zwar für den Start ein ausreichendes Kapital durch Herrn B vorhanden, aber nicht noch zusätzlich 25.000 Euro, um gleich eine GmbH zu gründen. Man geht im übrigen von einem schnellen Wachstum aus und davon, dass die Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist, und daher nach 1-2 Jahren die erforderliche Summe für die Umwandlung in eine GmbH vorhanden ist.

Soweit, so gut !? Nun die Fragen:

  • Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?

  • Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)? A bekäme in der Anfangsphase nur ein geringes oder kein Gehalt, aber sobald die Umsätze steigen, soll das erhöht werden. A möchte nämlich definitiv seine Schulden abzahlen (Insolvenz kommt nicht in Frage für A)

  • Zur Eintragung der UG im Handelsregister muss meines Wissens erst das Haftungskapital (min. 1 Euro ?) eingezahlt werden. Wie im Internet zu lesen ist, eröffnen die allerwenigsten Banken Geschäftskonten für UGs (warum auch immer). Wie soll das dann funktionieren? Zumal hier ja noch die negative Schufa-Auskunft des Geschäftsführers dazu käme.. Gibt es noch Banken, die UG-Konten eröffnen ohne Schufa-Abfragen? Es wird im Übrigen nur ein Konto auf Guthabenbasis benötigt, keinerlei Kredite. Falls jemand einen Tipp hat: Bitte nur Banken mit gutem Filialnetz, da häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären.

  • Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?

  • Gäbe es bessere Lösungen als die jetzt von A und B angedachte?

  • Letzte Frage: Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht? Und spielt das in unserem Fall eine Rolle? Wir brauchen weder Bank- noch Händlerkredite, sämtliche Wareneinkäufe sollen in bar bezahlt werden, und investiert/expandiert wird nur, wenn genügend Gewinn vorhanden ist.

Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Beiträge !

Es grüßt, Herr A.

Geschäftsführer, ev., Schufa, UG
UG (haftungsbeschränkt) insolvent / Pleite gegangen und Anzeigen wegen Betrug?

Hallo zusammen,

ich wollte euch mal fragen, ob ihr so ein Problem auch schon einmal hattet und wie es ausgegangen ist.

Ich habe im Jahre 2014 eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (gleich einer GmbH) gegründet. Damaliges Startkapital war 10.000 Euro.

Leider ist die Firma im selben Jahr auch schon wieder pleite gegangen und wurde entsprechend der Gesetze wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister auf Antrag hin gelöscht / aufgelöst.

Grund der Pleite waren mehrere Betrüge an der Firma, da ich innerhalb von kurzer Zeit, zwei Kunden (ebenfalls GmbHs) hatte, wo sich heraus gestellt hat, das diese Leistungen in Anspruch genommen haben, die diese nicht bezahlen konnten (das war bereits im Vorfeld wohl klar)... gegen diese bin ich Zivil- und Strafrechtlich vorgegangen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt und trotz juristischer Beschwerde nicht fortgeführt.

Ebenfalls hat mich mein Warenlieferant (kleiner Großhändler ;-) ) "betrogen", da er Pleite gegangen ist und die Waren nicht mehr liefern konnte, obwohl er das Geld hatte. Die Firma wurde später durch das Amtsgericht aufgelöst ...

Nun war auch meine Firma pleite.

Das Problem, wie bei vielen anderen Firmen, wurden die Waren beim kleinen Großhändler gebündelt bestellt, d.h. die Kunden bestellten bei mir, ich bestellte gebündelt beim Großhändler. Daher gab es eine Lieferzeit von etwa 3-5 Werktagen, damit konnten meine Kunden leben, sie haben davon ja auch Profitiert wg. den günstigen Preisen. Dieses Prozedere war auch in meinen AGBs eindeutig beschrieben, das ich so die Waren beim Geldeingang vom Großhändler beziehe.

Nun habe ich 2014 als Geschäftsführer 8 Strafanzeigen wegen Betruges erhalten. Da wie ich selbst (also meine Firma), auch meine Kunden leer ausgingen. Die Firma war einfach nicht mehr in der Lage, den entstandenen Verlust auszugleichen.

Nun dümpelt die Staatsanwaltschaft vor sich hin. Das Amtsgericht (Registergericht) sah damals kein Verschulden der Firma und hat deswegen auch keine Strafanzeige wg. z.B. Bankrott eingeleitet, wie es sonst von Amtswegen her üblich ist.

Nun frage ich mich, wie lange sich die Staatsanwaltschaft damit noch Zeit lassen will und wie es denn damit weitergeht. Ich habe Angst, das mir vier Jahre später dadurch die Zukunft verbaut wird ...

Insolvenz, Recht, pleite, Strafanzeige, UG, Wirtschaft und Finanzen
Wie löse ich eine UG (haftungsbeschränkt) auf?

Wie viele vor mir, habe auch ich es mit der Selbständigkeit versucht. Dazu eine UG gegründet auf haftungstechnischen Gründen. Nun, nach nicht ganz einem Jahr, hatte ich zwar hohe Umsätze generiert, nur waren die Kosten mit den Mindestlöhnern dennoch noch viel zu hoch. Oder es kam in Relation doch zu wenig Umsatz rein. Unterm Strich. Auf alle Fälle kam ich im ersten Jahr nicht hinterher. Weder mit der Buchhaltung, noch mit anderen Dingen, weil ständig immer wieder etwas dazwischenkam an Problemen. Gehälter wurden bezahlt. Umsatzsteuervoranmeldungen sind seit Feb. 2016 ausstehend. Nachdem der Hauptauftraggeber abgesprungen ist, kommt jetzt kein Geld mehr rein. Verbindlichkeiten sind bisher fast keine vorhanden. Nur ggü. dem Finanzamt vermutlich mit der Umsatzsteuer. Unterm Strich haben meine Angestellten verdient und alle anderen. Ich als Unternehmer kann nur sagen "ausser Spesen nichts gewesen". Habe mir auch nichts entnommen aus der UG.

Was kann ich nun machen? Fühle mich gerade etwas hilflos um ehrlich zu sein. Alles geht so schnell. Aus einem Problem entstehen plötzlich drei neue. Ich kann auch nervlich nicht mehr. War zuviel in diesem Jahr.... Wie geht es weiter? Was kann ich machen? Einfach Gewerbe abmelden und zum Notar, dass ich die UG löschen möchte? Das wäre wohl zu einfach wie ich denke...

Kann man sich in solch einer Situation den auch Arbeitslos melden? Hab nämlich jetzt langsam keine Ersparnisse mehr. Sozusagen garnichts mehr.

Finde bisher auch nichts, wo man sich diesbezüglich beraten lassen kann. Hoffe hier Rat zu finden. Danke Euch.

Insolvenz, Arbeitsamt, UG
Geschäftsführertätigkeit in Bewerbung angeben?

Sehr geehrte Community,

da ich nächstes Jahr mein Abitur schreibe, bewerbe ich mich gerade auf Ausbildungen und Duale Studiengänge, da ein normales Studium für mich erstmal nicht in Frage kommt.

Nun bin ich neben der Schule selbstständig (Mitgründer und Geschäftsführer einer UG). Würdet ihr dies in der Bewerbung mit angeben?

Ich befürchte, dass Eventualitäten auftreten könnten, bei denen die jeweilige adressierte Personalabteilung denkt, dass ich nicht ausreichend Zeit hätte, um mich auf ein Duales Studium einzulassen.

Des weiteren habe ich mir in den letzten Jahren einen Instagram Account aufgebaut, welcher nicht unter meinem echten Namen läuft. Auf diesem lade ich Inhalte zum Thema "Aktien und generell das Thema investieren" hoch. Hier sind Inhalte zum Teil auf Uni Niveau zu finden. Der Instagram Account zählte knapp 1.300 Follower bevor ich Inaktiv wurde, weshalb er nun bei 1.200 stagniert. Jedoch ist meine Frage, ob ihr auf einen Account wie diesen Aufmerksam machen , oder eventuell erst im Vorstellungsgespräch davon berichten würdet. (Ich bewerbe mich an Firmen, die etwas mit Finanzen und Wirtschaft bzw. Steuern zu tun haben)

Erst im Vorstellungsgespräch von meiner Nebentätigkeit zu erzählen, darüber bin ich mir im Unklaren, was das für einen Eindruck machen würde.

Den letztendlich, wenn einen Vertrag angeboten bekommen würde, müsste ich je nach Vertrag sowieso um Genehmigung für meine andere Tätigkeit bitten...

Ich bin gerade etwas im Zwiespalt und freue mich auf eure Antworten

LG

Arbeit, Bewerbung, Geschäftsführer, duales Studium, Bewerbungsgespräch, Lebenslauf, UG, Kapitalgesellschaft, Ausbildung und Studium
Erstellen eines Onlineshops als Privatperson?

Guten Tag alle zusammen,

Zunächst einmal zu meiner Person:
Ich habe mich nach einer bereits erfolgten Ausbildung und 2 Jahren im Berufsleben nun erneut dazu entschieden eine weitere Ausbildung zu beginnen.
(2-Jahre im selben Betrieb wie bisher da es eher als Weiterbildung gedacht ist).

In meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit handwerklichen Dingen und der Verarbeitung von Leder und Textilien, was wohl meinem Berufsleben geschuldet ist)

Da die nächsten 2 Jahre finanziell also wieder etwas geringer ausfallen, habe ich mir überlegt einen Online-Shop zu eröffnen in dem ich gefertigte Lederartikel vertreibe.

Nachdem ich mich bereits um die Erstellung von Impressum, AGB's etc gekümmert habe, interessiert mich nun vor allem folgendes:

- Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?
Ich habe nicht vor eine UG oder sonstige Gesellschaftsform zu eröffnen, zumal ich das laut meinem Arbeitgeber nicht wirklich dürfte respektive es ungern gesehen wird.

- Was gibt es wegen Steuern zu beachten?
In der erneuten Lehre verdiene ich wieder so wenig, dass ich nichtmal normale Steuern zahlen muss.

-Die ganze Sache ist wirklich nur so gedacht, dass ich in der Freizeit "bastle" und die Sachen nach Feierabend in den Onlineshop zum Verkauf anbiete.

Allerdings will ich um Gottes Willen nicht irgendwann einen Brief in Händen halten, dass ich Steuern hinterzogen oder sonstige Straftaten begangen hätte, etc.

Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank! :)

Existenzgründung, Steuern, Online-Shop, Nebenverdienst, Onlinehandel, UG, Privatperson
Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

Hallo zusammen...

ich bin momentan dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und schreibe dafür gerade meinen Businessplan. Die Geschäftsform der UG erscheint mir aus mehreren Gründen für meine Pläne am geeignetsten, nicht nur wegen der Haftungsbeschränkung.

Was die genaue Geschäftsidee angeht, so möchte ich hier im Internet nicht weiter drauf eingehen. Es sei nur so viel gesagt, dass ich mich bereits seit 1-2 Jahren mit diesem Thema beschäftige und die nötige Berufserfahrung und das Know-How dafür besitze.

Das schwierigste wird, wie fast immer der Fall, die Gründungsphase. In der Gründungsphase hat man die meisten Anschaffungen tätigen muss und somit auch die höchsten Kosten zu tragen hat. Des weiteren hat man bekannterweise in einer UG Rücklagen bilden und mein Startkapital ist nicht das höchste. Deswegen wollte ich die Firma in dieser Zeit nicht noch „unnötig“ mit meinem privaten Gehalt belasten, sondern die erworbenen Gewinne reinvestieren, um die Firma erst einmal im Markt zu festigen. Denn lieber ist es mir allemal, in der Anfangszeit privat noch ein wenig zurück zu stecken, als mich mit einem Bombengehalt zu bewerfen und nach 6 Monaten steht dann die Pleite vor der Tür.

Wie dem auch sei, mein Grundgedanke war nun folgender: Ich würde mich gern in den ersten 12-24 Monaten (je nach dem, wie hoch die Gewinne sind) mit 300-400 Euro monatlich beschäftigen, so dass ein Jahresgehalt von ca. 3600-4800€ raus kommt und mir erst nach 12 bis 24 Monaten, je nach Geschäftslage, ein richtiges und vollwertiges Geschäftsführergehalt zahlen.

Nun habe ich aber schon mehrfach gelesen, dass das Jobcenter die UG jedoch oft wie ein Einzelunternehmen behandelt und die Gewinne der UG als Privatgewinne in der ALG 2 Berechnung mit rein berechnet und die Zahlungen dadurch teilweise komplett eingestellt werden, was unter anderem auch den Verlust der Krankenversicherung etc. zur folge hat. Oder dass das Jobcenter eine völlige Gewinnauszahlung verlangt, teilweise sogar ohne die Rücklagenpflicht zu beachten, was eine Stabilisierung der Firma nur sehr schwer möglich macht, wenn nicht sogar unmöglich.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse in diesem Bereich? Das ist bisher leider der einzige Punkt, der mich derzeit noch an der Unternehmensgründung hindert.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Tipps.

Selbständigkeit, Gehalt, Geschäftsführer, ALG II, Jobcenter, UG
Finanzamt will ungerechtfertigerweise einen 5 stelligen Betrag?

Ich machte mich selbstständig mit einer UG. Dieses war mein größter Fehler. Durch einen Auftraggeber bin ich in den Mist geraten. Ich hatte ca. 8 Arbeitsplätze für ein Jahr geschaffen und auch die Mitarbeiter bezahlt. Selbst ging ich leer aus und hatte nichts als Stress, Kummer und Sorgen. Sogar eigenes Geld vernichtet. Mittlerweile habe ich Burnout und bin krank geschrieben. Jetzt kommt das Finanzamt und schätzt meine Steuerschulden auf einen 5 stelligen Betrag im oberen Bereich. Das Unternehmen machte gerade mal 100.000 Euro Umsatz. Davon wurde bis auf das Finanzamt alle Angestellten bezahlt und sonstige Kosten wie Miete etc.. Die UG ist von Amtswegen bereits geschlossen worden. Wo kann ich mich beschweren, wenn ich als Unternehmer Mut bewiesen habe und mir 1,5 Jahre lang extrem den Hintern aufgerissen habe? Das kann doch nicht sein, dass man dafür noch bestraft wird in Deutschland wenn man Initiative zeigt und nicht ewig auf Harz 4 machen will. Ich denke wir leben in einer Demokratie und da sollte es doch möglich sein, die Umstände dem Finanzamt darzulegen, dass ich selbst nicht unmittelbar Schuld an dem Desaster habe. Muss ich diese Schätzung jetzt bezahlen oder kann ich mit meiner Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen und diese Schulden (woher auch immer diese kommen mögen) wieder wegklagen? Dieses Land hat bei mir gewaltig verschissen!

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Deutschland, Recht, BRD, Finanzamt, Hartz IV, Rechtsschutz, Steuerrecht, UG, Unternehmen, Steuerschulden, Wirtschaft und Finanzen