Kann jemand mit einer EV der GF einer neuen UG werden?
Eine Frage aus dem Business-Bereich, auf die ich im Web keine klare Antwort finden konnte.
Folgende Konstellation:
- Zwei Gesellschafter wollen eine neue UG (Unternehmergesellschaft) gründen.
- Sie fragen einen Dritten, der keine Geselschaftsanteile bekommt, ober er angestellter Geschäftsführer werden möchte.
- Der potentielle, neue Geschäftsführer ist privat verschuldet und hat bereits eine Eidesstattliche Versicherung / einen Offenbarungseid zu seiner privaten Zahlungsunfähigkeit abgegeben.
- Der potentielle, neue Geschäftsführer hat zwar negative Schufa-Einträge, er ist aber nicht strafrechtlich verurteilt wegen irgendetwas, er hat ein einwandfreies Führungszeugnis.
Kann der Mann trotz seiner Schulden angestellter Geschäftsführer werden oder hat es rechtliche Folgen für die Gesellschaft? Klar ist natürlich, dass eine Gehaltspfändung ansteht.
Danke Euch für Antwort.
Geschäftsführer,
ev.,
Gesellschaft,
GmbH,
offenbarungseid,
UG