"Gehalt" an Gesellschafter einer UG

2 Antworten

Gehalt kann der Geschäftsführer bekommen, der Mitgesellschafter nicht. Es spricht aber nichts gegen Privatentnahmen, die am Ende mit dem Gewinn verrechnet (so wie vorher auch schon bei der GbR) werden.

Das Gehalt soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Umsatz / Überschuss stehen. 40 Tausend Euro Monatsumsatz, 4000 Tausend Euro Überschuss und 3000 Tausen Euro Gehalt werden schwierig. Das Finanzamt spricht da auch noch mit. LG