Hallo zusammen,
ich bin bald im Besitz der Fahrerlaubnisklasse L, welche nach Fahrerlaubnisverordnung unter anderem dazu berechtigt, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit max. 40 km/h zu fahren.
In § 6, Abs. 5 der FeV wird das genauer definiert, bzw. zumindest versucht:
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
Wenn ich den Traktor also zum privaten Gartenbau verwende, also für den Vorgarten meines Hauses oder einen Schrebergarten, ist das dann erlaubt bzw. fällt unter Gartenpflege oder einen sonstigen oben genannten Punkt oder muss ich dafür gewerblich tätig sein?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort. :)