Wie sieht es mit der Schenkung von Anteilen einer frisch gegründeten UG aus, die bis auf das eingezahlte Stammkapital bisher keine Umsätze erzielt hat und auch keine Vermögenswerte besitzt? Muss die Firma dennoch bewertet werden oder genügt hier der einfache Gang zum Notar? Es würden 100% der Gesellschaftsanteile verschenkt.

Danke im Voraus für alle Antworten.

...zur Antwort

Hier noch der Screenshot aus der Datenträgerverwaltung, habe ich vergessen... Datenträger 1 will ich formatieren.

...zur Antwort

Also, für alle die das selbe Problem haben - ich habe es jetzt hinbekommen. Bei mir lag der Fehler im Secure Boot, der ab Werk bei jedem Hersteller im UEFI-BIOS aktiviert ist, weil Windows das verlangt.

Der Secure Boot untersagt quasi die Installation sämtlicher Betriebssysteme, die nicht zertifiziert sind. Das heißt alles unter Windows 8, Linux oder sonstige Systeme. Das heißt, diesen gilt es zu deaktivieren.

...zur Antwort

Hallo,

den Namen deines YouTube-Kanals änderst du am einfachsten, in dem du auf deinem Kanal recht auf deinem Profilbild auf den Stift klickst. Dann öffnet sich der Reiter "Kanalsymbol" bearbeiten, dort klickst du auf den Button "Bearbeiten". Nun kannst du deine gesamte öffentliche Profilansicht ändern, also auch Namen, etc.

Willst du auch noch die URL ändern/festlegen? Auch das kannst du ziemlich einfach machen, in dem du auf dein Profilbild recht oben klickst und dann auf das Zahnrad. Dann siehst du bei deinen Kontoinformationen unter deiner E-Mail-Adresse das Feld "Erweitert". Hier klickst du drauf und kannst deine Kanal-Url ändern.

Hoffe ich konnte weiterhelfen, bei Unklarheiten einfach fragen.

...zur Antwort
Unimog 421 halten, Kennzeichen, Steuer, Drossel, Führerschein?

Mein Opa besitzt einen Unimog 421 mit einer zugelassenen Höchstgeschwidigkeit von 65 km/h, welchen er bereits seit über 30 Jahren mit grünem Kennzeichen fährt. Ist das nach aktueller Gesetzeslage so überhaupt noch möglich? Denn mit über 60 km/h kann ein Fahrzeug doch eigentlich gar nicht mehr land- oder forstwirtschaftlich sein, allein schon weil man mit Führerschein Klasse T nur bis max. 60 km/h fahren darf, oder? Der Unimog ist doch damit eigentlich ein LKW, oder? Er war aber nie bei einer SU (Sicherheitsprüfung), das scheint wohl nicht notwendig zu sein.

Nun möchte er den Unimog (bestenfalls an uns) abgeben. Er meint, wenn wir den Unimog irgendwie so gedrosselt bekommen, dass er max. 50 km/h fährt und wir ihn so eintragen lassen, gilt er als land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug statt als LKW und muss nur noch alle zwei Jahre zur HU/AU, stimmt das? Und muss man dafür nicht nachweislich in einem land- oder forstwirtschaftlichen Bereich tätig sein? Oder was ist denn eigentlich die Definition dafür? Ist es auch ein land- oder forstwirtschaftlicher Bereich, wenn wir den Unimog zum Unterhalten unseres privaten Gartens benutzen und evtl. Schnittgut, etc. wegfahren? Mein Vater, auf den der Unimog auch zugelassen werden soll, besitzt zu einem Teil Äcker und Rebland, welche sowohl verpachtet sind, als auch von meinem Opa unterhalten werden. Er selbst ist dort aber eigentlich nicht tätig, reicht das schon aus? Wie sieht es mit der Führerscheinklasse T aus, wenn wir den Unimog statt auf 50 auf 40 km/h drosseln lassen? Darf man ihn dann damit fahren?

Falls sich jemand auch noch damit auskennt, welche Möglichkeiten gibt es denn, außer den 6. Gang zu sperren, einen Unimog zu drosseln? Idealerweise natürlich ohne Leistungsbegrenzung, also mit Kilometerbegrenzung - Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Ich weiß, viele Fragen auf einmal. Habe aber darauf verzichtet für jeden Punkt eine neue Frage zu stellen. Vielleicht schreibt ja einfach jeder das, mit was er sich auskennt. Dafür wäre ich sehr dankbar, man findet dazu quasi nichts.

Gruß Lochbauchfrager

...zum Beitrag

Zur Führerscheinsache noch eine kleine Anmerkung: Meine Frage ist eher, ob ich (da ich selbst noch keine 18 bin) mit dem T Führerschein den Unimog fahren darf, oder reicht dafür auch der L?


...zur Antwort

Lade dir diesen Treiber mit einem externen Gerät herunter, kopiere ihn per USB-Stick oder einem anderen Gerät auf den Rechner und installiere ihn: http://www.medion.com/de/service/_lightbox/treiber_details.php?did=7624

Wenn das nicht funktioniert, dann ist eventuell die Verbindung deaktiviert. Zum Aktivieren kannst du auf die Fn + die F-Taste, auf der ein Sendemasten zu sehen ist, drücken. Wahrscheinlich hast du aber einfach einen falschen oder nicht aktuellen Treiber installiert.

...zur Antwort

Ich hab auch schon für meinen Vater einen Vertrag geändert, das war damals Vodafone. Die fragen dann in welcher familiären Beziehung du zu der Person stehst und dann geht das. Zumindest bei mir war das so, ich denke das kommt immer darauf an wie locker die Typen da drauf sind.

...zur Antwort

Du hast einen Geldbaum und lässt ihn verrecken??

...zur Antwort

Wenn es wirklich heißt, dass die Partei in deinem Wahlkreis keine einzige Stimme bekommen hat, dann würde ich die Wahl anfechten. Rein theoretisch ist das möglich, praktisch jedoch... Es handelt sich schließlich um die Europawahl und eine einzelne nicht mit gezählte Stimme wird das Ergebnis wohl kaum verfälschen.

Ist ja ein Hammer! Andererseits, ich will gar nicht wissen wie viele Fehler bei einer solchen Wahl vorkommen...

...zur Antwort

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Organ in unserem Staat. Es kann über den Köpfen aller Politiker gesetzliche Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen für nichtig erklären.

Jeder kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt glaubt.

Das sollte schon einmal spannend genug sein, um bei Deinen Zuhörern Interesse zu erwecken - Vorausgesetzt, du präsentierst das richtig, richtig gut!

Man könnte viele Beispiele für Gerichtsentscheidungen nennen, musst Du mal googeln. Vorher solltest Du dir jedoch überlegen, ob es ein lustiges oder eher interesanntes/spannendes Thema sein soll. Edathy wäre beispielsweise ein aktueller Fall, der vielleicht die meisten interessieren dürfte.

Etwas materielles... Du könntest so ein Gewand, was die Richter immer an haben, mitbringen;)

Habe selbst bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, doch sie wurde abgelehnt, da der Zeitpunkt, zu dem die gesetzliche Vorschrift verfasst wurde, bereits mehr als einen Monat zurückliegt. Zu diesem Zeitpunkt gab es mich noch nicht einmal...

Obgleich es Mittel und Wege gibt, dennoch vor das Bundesverfassungsgericht zu treten, grenzt das die Möglichkeit bereits erheblich ein, da die Einschaltung eines Richters nahezu unumgänglich ist, was mit höheren Kosten verbunden ist.

Meiner Meinung nach sollte das nicht an den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung oder gesetzlichen Vorschrift geknüpft sein. Dieses oder ähnliche Beispiele könntest Du vielleicht zum Schluss erwähnen und darüber mit deinen Zuhörern diskutieren.

Viel Erfolg! Das Bundesverfassungsgericht ist ein echt spannendes Thema...:)

...zur Antwort

Zitat von Haglaz:

"Eine solche Durchbrechung der Rechtswegerschöpfung findet sich zum Beispiel in § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG."

In § 90 Abs. 2 BVerfGG heißt es "Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde."

Zitat von Schlauerfuchs:

"du must ... den Rechtsweg ueber uber die Fachgerichte ausgeschoepft haben."

Meint ihr also beide das Gleiche? Haglaz nennt den Paragraphen, in dem es heißt, dass das Bundesverfassungsgericht über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden kann - Und Schlaucherfuchs sagt, wie man den Rechtsweg erschöpft?

Aber es heißt ja vor Erschöpfung des Rechtswegs, muss der Rechtsweg nun erschöpft sein, damit ich die Verfassungsbeschwerde einreichen kann oder nicht?

Und vor allem... welcher Rechtsweg? Der Rechtsweg zur Änderung des Gesetzes, gegen welches ich mich mit meiner Verfassungsbeschwerde wende oder der Rechtsweg zur Streichung des § 93 BVerfGG?

...zur Antwort

"dass man mit Aktien eigentlich nur gewinnen kann... ich lach mich schlapp."

Es kommt darauf an, welche Aktien es sind. Wenn Du Aktien von größeren Unternehmen kaufst, ist dies sicherer und rentabler als das Geld auf dem Konto, Sparbuch, etc. anzulegen. Denke an die Inflation und den geringen Zinssatz.

Allerdings solltest Du dir beim Anlegen in Aktien darüber im Klaren sein, dass dies eine Anlage über längere Zeiträume ist - Verlust machst Du erst, wenn Du die Aktien günstiger verkaufst, als Du sie gekauft hast.

...zur Antwort
Upgrade von Windows Vista auf Windows 7 fehlgeschlagen

Hallo alle zusammen,

nachdem ich auf meinem Medion Akoya P8610 ein Upgrade von Windows Vista auf Windows 7 durchführen wollte, kam die Meldung "Das Upgrade war nicht erfolgreich. Die vorherige Windows-Version wird wiederhergestellt. Starten sie den Computer während dieses Vorgangs nicht neu." (siehe Bild Nummer 1). Doch genau dies tat er ohne mein zutun.

Also gut, denke ich, und versuche, den Computer wieder hochzufahren. Beim Hochfahren kommt die Meldung, dass ich das zu startende Betriebssystem auswählen solle – Zur Auswahl stehen "Windows 7" und "Windows Setup-Zurücksetzung" (siehe Bild Nummer 2/3).

Wähle ich nun "Windows 7" aus, kommt die Meldung "Der Computer wurde unerwartet neu gestartet, oder ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten. Die Windows-Installation kann nicht fortgesetzt werden. Klicken sie auf OK, um den Computer neu zu starten, und führen sie die Installation dann erneut aus." (siehe Bild Nummer 4), wähle ich "Windows Setup-Zurücksetzung", kommt wieder die erste Meldung und der Computer fährt wieder ohne mein zutun herunter.

Nun besteht ja die Möglichkeit, die Installation erneut zu versuchen, indem ich das Laufwerk im BIOS als die oberste Priorität einstelle und die CD-ROM von Windows 7 einlege. Doch dabei kann ich Windows 7 ja nur neu installieren, wobei alle auf der Festplatte gespeicherten Daten gelöscht werden. Zum upgraden muss ich Windows Vista gestartet haben (siehe Bild Nummer 5), was ja nicht möglich ist. Wie bekomme ich nun den PC wieder zum Laufen, egal ob auf Windows Vista oder auf Windows 7, ohne dass ich auf meine Daten verzichten muss? Bin echt am verzweifeln...

Liebe Grüße

Christopher

...zum Beitrag

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Da Windows Vista nicht mehr vorhanden ist und Windows 7 nicht funktioniert, ist kein funktionierendes Betriebssystem vorhanden, dass ich starten oder im abgesicherten Modus öffnen kann. Somit komme ich nicht an meine Daten. Bei einer Neuinstallation werden diese ja gelöscht. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, daran zu kommen?

Es soll mir eine Lehre sein, ich werde ab sofort immer ein Backup meiner Daten erstellen...

Das System ist ein 32-Bit-Betriebssystem und ich habe die 32-Bit-Version von Windows 7 vorschriftsmäßig auf eine CD-Rom gebrannt und installiert.

Da wir ein Nichtraucherhaushalt sind, kann sich kein Staub im Lüfter ansammeln - Mit dem Lüfter habe ich keine Probleme.

Die RAM des Notebooks beträgt 4 GB.

...zur Antwort

Wie heißt es immer so schön: Noch eine Antwort, bitte!

...zur Antwort

So, hallo ihr beiden. Dankeschön für eure Antworten. Ich habe vorhin ein letztes Mal Fn und F5 gedrückt und bin dann gegangen. Die Fujitsu-Hotline kostete 14ct/Min und ich wollte es zu einem späteren Zeitpunkt lieber selbst noch einmal versuchen. Doch als ich dann kam hat WLAN einfach wieder funktioniert! Es grenzt an ein Wunder! Ich denke, das mit den Tasten hat doch geklappt, aber eben nur eine Weile gedauert. Jedenfalls funktioniert wieder alles und ich bin über glücklich - Danke nochmal an euch!

...zur Antwort

Bei mir gibts eben leider keinen Funkturm und Fn + F5 geht auch nicht, habe ich schon ausprobiert - Ich bekomme auch keine Rückmeldung. Gibts sonst noch irgendeine Möglichkeit?

...zur Antwort