Strafbefehl – die meistgelesenen Beiträge

Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

Recht, Strafbefehl, Widerspruch

Gerichtstermin aufgehoben, gibt es einen neuen Termin?

Hab letzte Woche einen Gerichtstermin gehabt es geht um einen Strafbefehl gegen den ich Widerspruch eingelegt hab. Ein Kerl hat mich angegriffen und gewürgt hab ihn angezeigt doch er hat ein falsches Alibi von seinem Freund bekommen und ich einen strafbefehl. Hab direkt wideespruch eingelegt ich werde sicherlich keine geldstrafe bezahlen,nur weil die lügen. Hab ein ärztliches attest und sie verletzungen ja als beweise gehabt jedenfalls kam ich auf die verhandlung und da hiess es der termin wurde einen tag vorher aufgehoben und wir wurden per post benachrichtigt (also konnte ich noch nichtmal bescheid wissen so schnell ist die post ja nicht. Jedenfall rief ich einen tag danach dort an um zu fragen, wieso der termin aufgehoben wurde, es wurde gesagt das wissen sie nicht aber wahrscheinlich wird es einen neuen termin geben. Kann das sein? Denn dann hätte im brief doch stehn müssen das neu terminiert wird und verstehe auch nicht wieso der termin einen tag vorher ao plötzlich aufgehoben wurde muss ja ein gravierender grund sein. Mich macht das psychisch sehr fertig habe depressionen sehstörungen Schlafstörungen alles durch diesen ganzen stress mit dem stalker(der kerl wo mich angriff sen er stalkt mich schon seit 2 Jahren). Ich kann doch jetzt nicht wochenlang mit der angst leben und jeden tag voller angst zum briefkasten gehn das es einen neuen termin doch gibt mich macht das psychisch und gesundheitlich so fertig . die wissen selber nichtmal wieao ee aufgehoben wurde. Normal muss doch dein stehn wird neu terminiert oder? Aber wenns eingestellt wäre hätte das ja auch drinstehn müssen 😑😑

Polizei, Recht, Amtsgericht, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Landgericht

Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?

Hallo,

ich habe nach einer (allgemeinen) Verkehrskontrolle plötzlich und wie aus heiterem Himmel einen Strafbefehl über 50x20,-€ erhalten, Grund : ich soll den Beamten (zusätzlich war noch eine Beamtin dabei) gedroht haben, im Strafbefehl steht ich hätte gesagt, daß ich ihm gedroht hätte "ihm auf´s Maul zu hauen". Dies wird als Widerstand gegen Polizeibeamte ausgelegt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt : Bei der Maßnahme wurden meine Papiere kontrolliert und es wurde (von außen bei aufgehaltener Beifahrertür) das Handschuhfach geöffnet. Ich hatte lediglich wegen der viel befahrenen Straße gesagt : "passen´s auf, sonst fährt noch einer drauf"; Grund war die Beifahrertür, die wie gesagt weit geöffnet war für den Beamten. Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt und es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren. Die Maßnahme war nach rund 10 min wieder vorbei. Für mich war die Sache eigentlich erledigt. Nun stehen aber beide Beamte : der Beamte, den ich angeblich "auf´s Maul hauen" wollte, als auch seine Kollegin als Zeugen in dem Strafbefehl. Die kann aber die Sache mit der Tür gar nicht mit bekommen haben, da sie auf meiner Seite hinten stand, also die Beifahrertür gar nicht im Blick hatte. Einspruch will ich hiergegen auf jedenfall einlegen. Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache. Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen. Was meint ihr?

Recht, Beamte, Strafbefehl, Auto und Motorrad

Strafbefehl ist gekommen, wie geht es jetzt weiter?

Liebe Gemeinde,

zur folgender Vorgeschichte hat sich jetzt der Richter mit einem Strafbefehl gemeldet: https://www.gutefrage.net/frage/dummer-ladendiebstahl-zwei-existenzen-auf-der-kippe-realistische-einschaetzung-erbeten?foundIn=user-profile-question-listing

Wir haben beide jeweils 40 Tagessätze à 12€ bekommen, also 480€ Strafe insgesamt plus Verfahrenskosten. Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie hoch sind die Verfahrenskosten und werden die bei 2 gemeinschaftlichen Tätern durch 2 geteilt?

Die Anzahl der Tagessätze akzeptiere ich, aber Ich möchte gerne die Tagessatzhöhe absenken. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, kann auch eine höhere Tagessatzhöhe herauskommen?

Wie genau weise ich nach wenig Geld zu haben, AlgII-Bescheid oder über Kontoauszüge?

ich habe in den letzten Monaten manchmal ein wenig dazuverdient, weshalb mein genaues Einkommen unterschiedlich ist. Um welche Einkommensverhältnisse geht es dann, die vom Monat der Zustellung des Strafbefehls oder die vom Monat der Tat?

Brauch ich um Widerspruch einzulegen einen Anwalt?

Wie kann ich etwas mehr Zeit gewinnen das Geld zusammenzubekommen, oder per Raten bezahlen denn ich schätze wenn die Zahlungsaufforderung kommt werde ich nicht viel Zeit haben. Ich möchte jedoch nicht für 40 Tage in den Knast und habe etwas Angst davor.

Darf ich mir selbst einen eingetragenen Verein (Tierheim, etc) suchen bei dem ich einen Teil der Strafe oder auch die komplette Strafe abarbeite, oder wird mir wenn ich das versuche eine bestimmte Arbeit zugeteilt?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Viele Dank schonmal

Viele Grüße

Jura, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl