Strafbefehle, Gerichtsurteile und Bußgeldbescheide bekommen?
Hallo,
ich habe mich vor einiger Zeit bei der Bundeswehr beworben und habe nun einen Brief zugestellt bekommen, in dem ich gebeten werde alle meine Strafbefehle, Gerichtsurteile und Bußgeldbescheide, zusammen mit der Erklärung zur Einsichtnahme in die Strafakte, per Post zu zu senden.
Leider weiß ich nur nicht, woher ich diese bekommen soll oder was genau damit gemeint ist und würde mich über eine Erklärung sehr freuen.
Vielen dank schon einmal im voraus.
Da muss ich mal ganz dumm nachfragen. Hast du denn schon so viele Strafbefehle, Gerichtsverfahern und Bußgeldverfahren gehabt, dass du da die Übersicht verloren hast?
Ich habe eine Führerschein Sperre über 10 Monaten bekommen, wegen einem Unfall in der Probezeit. Mehr nicht. Außerdem, weist ja auch nichts in der Frage auf mehrere Verstöße hin.
2 Antworten
Naja, wenn du so etwas nicht hast, kannst du auch nichts angeben. Die Bundeswehr fragt doch nicht im Ernst nach solchen Dingen. Du bist wohl ein Spaßvogel?
Oder du hast etwas falsch verstanden.
Würden sie nicht danach fragen, hätte ich diese Frage nicht gestellt.
Dies wäre relevant, wenn du schon einmal angezeigt wurdest und dies vor Gericht gelandet ist. Von dort müsstest du die jeweilige Post mit der Entscheidung ob Einstellung, gegen Auflagen bzw. ein Strafbefehl bekommen haben.
Wurdest du noch nie in einem Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt, gibst du eben nichts an. Wobei ich mich schon frage, welche Ordnungswidrigkeiten die Bundeswehr interessieren sollte? Doch nicht die 10 Euro für Falschparken?
Ja. Gib den Vorfall an, mit der Entscheidung, die damals getroffen wurde. Gibt es sonst keine anderen Vorfälle, kannst du das auch so schreiben. Du solltest nur keine Verfahren verschweigen, da das nicht gerne gesehen wird und durchaus umgehend zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen kann.
Mehr gibt es zum Glück auch nicht.
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Ich war einmal vor Gericht, da ich eine Sperrfrist für einen Unfall in der Probezeit bekommen habe. Ich vermute mal, dass die da genaueres wissen wollen. Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, reicht dann der Gerichtsbeschluss?