Guten Abend. Ich habe soeben einen Brief vom Anwalt bekommen, der mir sehr unseriös erscheint. Es geht um eine Sache, welches tatsächlich mal Thema war bei mir. Jedoch ist weder eine Vollmachtserklärung vom Gegner mit eingefügt (ist das nicht Pflicht?), noch hat diese Kanzlei (in der heuten Zeit?) nicht mal eine Webseite. Desweiteren steht unten ...“mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt“ (Unterschrift vorhanden) - Das alles ist auf einem sehr „billigen“ Papier in schwarz weiß bedruckt.. meine Frage:
Muss bei einem Erstschreiben keine Vollmachtserklärung vom Gegner mitgeschickt werden?