Verfahrensfehler wegen falschem Datum?
Hallo.
Ich habe ein Strafbefehl bekommen wegen Besitz von Btm.
Das Datum im Strafbefehl ist aber falsch.
Es war am 24.02. und da steht 22.02.
Ist das ein Verfahrensfehler, habe ich Glück ?
Ich hoffe ihr wisst wie es gemeint ist, ich kann mich nicht so gut ausdrücken da ich nicht so viel darüber weiß.
Dankeschön
4 Antworten
Wenn Du Dir jetzt vorstellst, dass wegen einem Datum das Ganze Ding in den Schredder geworfen wird, irrst Du.
Da wird dann einfach das Datum berichtigt und weiter im Text. Das hat gar keine Auswirkungen.
Dann solltest du dich informieren. Wenn du dazu vernommen wirst, wird das Datum geändert, wenn dieser Datumsfehler auf deinem Mist gewachsen ist, gibts vlt noch eine Strafe, aber schau erstmal, was in dieser Sache passiert
Ich halte das für eine offenbare Unrichtigkeit, die jederzeit korrigiert werden kann.
Ich würde gegen den Strafbefehl berufen. Am 22.02 war ich ja ganz woanders. Zudem- was ist von Ermittlungen zu halten, bei denen der Tattag schon nicht stimmt?