P-Konto – die meistgelesenen Beiträge

Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

Bild zum Beitrag
Recht, P-Konto, pfaendungsschutz, Steuerberater, Anwaltskanzlei, Wirtschaft und Finanzen

Wann würdet ihr in eine Privatinsolvenz gehen, wenn ihr mit 23 Jahren schon 30.000€ Schulden hättet und noch keine Ausbildung abgeschlossen habt?

Diese Frage stelle ich mir, weil sich jemand aus meinem Freundeskreis in so einer Situation befindet.

Konkret geht es dabei um einen 23 Jahre alten Freund, der bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch bisher noch nicht wirklich etwas gearbeitet hat, aber schon 30.000€ Schulden angehäuft hat.

Bezüglich des Abzahlens der Schulden wird es schwierig. Dieser Freund hat nur einen Förderschulabschluss. Zudem wurde wegen Eigenverschulden eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk abgebrochen. Daraufhin folgten 5 Jahre des Nichtstuns.

Überhaupt eine Arbeit zu finden, wird also schwierig werden. Bis dato ist dieser Freund auf Sozialhilfe angewiesen.

Ein Insolvenzverfahren dauert nur noch 3 Jahre. Das heißt, mein Freund wäre innerhalb von 3 Jahren wieder schuldenfrei.

Die Frage ist, wann der richtige Zeitpunkt wäre, ein Insolvenzverfahren einzuleiten?

Jetzt gleich?

Oder sollte mein Freund noch so lange warten, bis er 25 ist und die volle Höhe des Regelsatzes bekommt, weil dann wie Wahrscheinlichkeit geringer ist, wieder neue Schulden anzuhäufen?

Oder wäre es wohl noch eine gute Option, zeitnah eine Ausbildung zu beginnen und direkt dann in eine Verbraucherinsolvenz zu gehen, da die Schulden dann direkt nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung getilgt wären?

Oder gar nicht, beziehungsweise erst nach etwas längerer Zeit?

Da mein Freund ein P Konto hat, werden nur monatlich eingehende Beträge gepfändet, deren Höhe rund 1180€ übersteigt.

Da in diesem Fall in absehbarer Zeit die monatlich eingehenden Beträge sowieso nicht einmal ansatzweise an die 1180€ kommen, wäre ein Insolvenzverfahren nicht sonderlich dringlich.

Also wäre die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eventuell erst sinnvoll, wenn absehbar wäre, in weniger als 3 Jahren ein Einkommen zu haben, das die Pfändungsschutzgrenze von rund 1180€ übersteigt?

Jetzt gleich 44%
Gar nicht, oder erst nach längerer Zeit 44%
Erst nach Beginn einer Ausbildung 11%
Noch warten bis 25 0%
Schule, Geld, Schulden, Freunde, Ausbildung, Förderschule, Hartz IV, Inkasso, Insolvenzverfahren, P-Konto, Privatinsolvenz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Abstimmung, Umfrage

Sparkasse weigert sich Sockelfreibetrag vom Pkonto zu erhöhen. Wo bekomme ich Hilfe?

Ich habe ein Pkonto (mit aktueller Pfändung) und nur den normalen Freibetrag von nicht ganz 1080€ (der vor der Geburt der zweiten Tochter auch locker gereicht hat). Ich bin aber verheiratet und habe zwei Kinder.

Nun möchte ich den Sockelfreibetrag eben entsprechend erhöhen lassen aber die angeblich (laut Bank) zuständigen Stellen weigern sich mir eine Bescheinigung auszustellen.

Die Bank möchte eine Bescheinigung von der Caritas auf welcher genau berechnet ist wie hoch mein Freibetrag ist. Ich war bereits bei der Caritas und auch bei der Diakonie. Diese weigern sich mir sowas auszustellen denn sowas wird dort nur Menschen in einem Arbeitsverhältnis ausgestellt. Ich habe aber keinen Arbeitgeber sondern bin Hausfrau.

Ich wurde dann zum Amtsgericht geschickt. Angeblich wären die zuständig mir so eine Bescheinigung zu geben. Das war nicht der Fall. Auch dort wurde ich abgewiesen. Man wäre nicht zuständig. Ich müsste damit zur Familienkasse (bekam das auch schriftlich).

Ich bin dann extra zur Familienkasse gefahren und auch dort hieß es 'da sind wir nicht zuständig'. Das bekam ich ebenfalls schriftlich. Wer denn zuständig ist konnte die Dame dort mir aber auch nicht sagen 'vielleicht ja das Amtsgericht?'.... Nein! -.-

Ich war dann nochmal bei meiner Bank aber keine Chance. Ohne diese Bescheinigung keine Erhöhung des Sockelfreibetrags.

Hab dann mit der Elterngeldstelle telefoniert und gefragt ob die mir was schreiben können (beziehe ja aktuell Elterngeld) oder ob sie mir wenigstens bestätigen würden, dass diesen Monat 600€ Nachzahlung kamen damit wenigstens diesen Monat der Freibetrag erhöht wird. Da wurde ich ebenfalls direkt abgewiesen. Angeblich müsste der Festsetzungsbescheid reichen da die Nachzahlung darauf ersichtlich wäre.

Das sieht meine Bank aber nicht so. Bekam von der Elterngeldstelle gesagt, diese Bescheinigung müsste das Jobcenter ausfüllen.

Aber ich beziehe von dort keine Leistungen. Die sind also nicht für mich zuständig.

Das kann doch wohl echt nicht wahr sein -.-

Wie kann ich denn nun diese Bescheinigung bekommen? Von wo? Wie komm ich nun an mein Geld? Bin ja durch die Nachzahlung ein ganzes Stück über diesen 1080€.

Keiner fühlt sich zuständig und die Bank macht nichts ohne Bescheinigung. Ganz egal mit wem ich dort rede.

Wie bekomme ich nun meinen Sockelfreibetrag erhöht und wie wird die Elterngeldnachzahlung anerkannt?

Kinder, Geld, Schulden, Bank, Elterngeld, P-Konto, Pfändung, pfaendungsschutz, Sparkasse