Nach Vermögensauskunft Bank wechseln, wieso sinnvoll?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil dann dein Konto 2 weitere Jahre anonym ist und somit niemanden bekannt.

Auf Anhieb fällt mir hierzu kein vernünftiger Grund ein, obwohl ich die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher gemacht habe. Ich kann mir lediglich vorstellen, daß damit verhindert werden soll, daß der Gläubiger auf der Grundlage der durch die Vermögensauskunft erhaltenen Kontoverbindung(en) des Schuldners sofort eine Kontopfändung auf den Weg bringt. Wechselst Du nämlich unmittelbar nach der VAK die Kontoverbindung, so kennt der Gläubiger diese noch nicht. Allerdings scheint mir das auch nicht ganz schlüssig zu sein, denn ein Schuldner kann auch nach Abgabe der VAK sein bisheriges Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und zwar sogar rückwirkend bis zu einem gewissen Zeitpunkt (§§ 850 k ffZPO). Dennoch zielt der Rat augenscheinlich darauf ab, für den Zeitraum bis zu einer frühestens neuerlichen VAK (2 Jahre nach der alten VAK - § 802d ZPO) unbehelligt vom VAK- betreibenden Gläubiger ein Girokonto führen zu können.

Scheo2019 
Fragesteller
 22.05.2020, 15:49

Also kann eine Pfändung "eventuell" erst wieder nach 2 Jahren, nach der nächsten VAK greifen, wenn man seine (neue) aktuellste Bankverbindung angibt?

itasca  22.05.2020, 16:38
@Scheo2019

Rein rechtlich kann der Gläubiger aufgrund seines Titels jederzeit eine Kontopfändung durchführen. Die VAK dient lediglich dazu, daß der Gläubiger eine Übersicht über Dein Positivvermögen erhält. Wechselst Du nach der VAK Deine gesamte Kontoverbindung, kann er ja nicht wissen, wo er pfänden soll. Eine neuerliche VAK kann er gemäß § 802d ZPO erst nach Ablauf von 2 Jahren einholen, es sei denn, er kann hinreichend darlegen, daß sich in Deinen Vermögensverhältnissen erhebliche Veränderungen ergeben haben. Aber woher sollte er das erfahren? Das gilt sowohl für Deine Vermögensverhältnisse wie auch für Deine Kontoverbindungen.

Arbeite in der Bankenbranche und mir würde kein einziger sinnvoller Grund dafür einfallen. Das Kind "ist ja schon in den Brunnen gefallen". Zum Verstecken kanns also nicht sein