Ich habe eine Grundsätzliche Frage zum P-Konto und die mögliche Freibetragerhöhung:
Ein Mann hat ein P-Konto. Er ist seit kurzem verheiratet und erwartet mit seiner Frau in wenigen Wochen ein Kind. Dass der Grundfeibetrag nach Geburt des Kindes erhöht werden darf für das Baby ist klar.
Die Frage ist, ob für die Ehefrau der Betrag auch schon erhöht werden darf - sie erhält Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld.
Die Bescheinigung ansich stellt kein Problem dar, diese liegt ihm bereits vor, ermöchte nur sicher gehen, dass er die Erhöhung für die Ehefrau rechtlich bei der Sparkasse mit der Bescheinigung angegebn darf.
Wenn die Höhe des Einkommens der Frau das Prozedere beeinflusst:
Gilt Mutterschatfsgeld/Elterngeld als "Einkommen"?
Wenn ja: Ab welchem "Einkommensbetrag" darf die Freigrenze nicht erhöht werden?
Vielen Dank schonmal an alle die fix antworten :)