Sorry, aber das klingt nicht gesund... ich befürchte du bist noch nicht 100% geheilt von der Essstörung.

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Bis 6 Wochen vor E.T wird ALG 1 bezogen. Ca. 8 Wochen vor E.T bekommt man eine Bescheinigung für die Krankenkasse, mit der man das Mutterschaftsgeld beantragt. Man bekommt,
im Falle deiner Freundin, den gleichen Betrag als Mutterschaftsgeld, wie man vorher ALG 1 bekommen hat. Nur eben von der Krankenkasse statt vom Amt. Wichtig: sollte E.t vor Ende des ALG1 Bezugs sein, muss Sie im Amt Bescheid sagen. Doppelt kassieren ist nicht.
Das Mutterschaftsgeld bekommt sie bei einer normalen Geburt(kein Frühchen) bis 8 Wochen nach der Geburt.
Ab dann muss sie vom Elterngeld Leben. Da diese 66% vom Lohn sind (ALG1 gilt nicht), bekommt Sie den Mindestsatz von 300€ für 10 Monate ab nach dem Mutterschutz. Das Elterngeld muss direkt nach der Geburt beantragt werden!!!
Sie sollte auch ans Beantragen vom Kindergeld denken.
Das Amt wird sicherlich noch ne Zuzahlung zum Elterngeld geben, aber da kenne ich mich nicht aus.
Was man noch machen kann, ist eine Erstlingsausstattung bei ProFamilia oder Caritas beantragen. Je nachdem bekommt man bis zu 1000€ für Kinderwagen, Kinderzimmer etc pp. Außerdem kann sie auch für sich Geld beantragen um sich Schwangerschaftssachen zu kaufen.

Alles Gute!

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Nasch bis die Balken sich biegen... Eis, Schoki, Chips etc. wenn du es nur drauf anlegst irgendwie zuzunehmen dann hau dir süsskram rein. Ist aber sicher nicht gesund auf Dauer ;-)

Ansonsten kannst gerne 5-10kg von mir haben :-D

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Durch den Zoll kommen die auf jeden Fall. Ist der Wert in € über 26,80€ bis 150€ kommen noch 19% Mehrwertsteuer drauf, die am Zoll bezahlt werden müssen.

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Wenn Ronny daneben schießen würde, hätten sie heute wieder nichts zu essen. Wieder ein Tag mit leerem Magen, wieder ein Tag, den sie hungrig überstehen müssten.

-du schreibst hier in der Gegenwart. Wenn du aber die Story in der Vergangenheit schreibst, dann darfst du nicht in der Zeit springen. Zudem bist du der allwissende Erzähler. Dass heißt du weißt schon ob Ronny nur ein Kanickel erwischt oder ein Reh. Das "hätte" suggeriert, dass er was großes erwischt.

Es sollte lauten:
Wenn Ronny daneben geschossen hätte, hätten sie an diesem Tag wieder nichts zu essen GEHABT. Wieder ein Tag mit leerem Magen, wieder ein Tag, den sie hungrig HÄTTEN überstehen müssten. (du als Erzähler weißt, er schießt was großes).

Wenn du aber darauf hinaus möchtest dass er tatsächlich nix besonderes erlegt, musst du das komplett anders schreiben. PS: Heute ist ein Merkmal für Gegenwart. Du vermischst die Zeiten.

Was würden sie strahlen vor Freude, wenn er heute statt kleiner dünner Kaninchenbeine ein ganzes Reh mit nach Hause gebracht hätte. "Nach Hause? Nenne ich es jetzt schon so?" dachte Ronny."

--- hier suggeriert das "hätte", dass er wirklich nur ein Kanickel erschossen hat. Du widersprichst dir in den 2 Sätzen quasi.
Je nachdem ob er nun das Reh oder den Hasen erschießt musst du das umformulieren. Aber dazu muss ich wissen was er nun erschießt ;-)

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Also ich würde nett darum bitten eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da du dem Vermieter ja ne Einzugsermächtigung gegeben hast... Lass aber j Tee den Tusch fallen, dass es dir aufgefallen ist, denn eigentlich hättest du damals als es auffiel was sagen sollen!

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Die Fahrradmitnahme ist auf bestimmten Zügen nur bedingt möglich. Vor allem auf ICE Verbindungen muss man quasi ein Zugticket /eine Platzreservierung für das Fahrrad kaufen, damit die Mitnahme garantiert ist.

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