Ausweispflicht – die meistgelesenen Beiträge

Darf mir das bürgeramt die ausweis Ausgabe verweigern aufgrund des Eintrages "keine hauptwohnung in Deutschland"?

Vor ungefähr 1,5 Jahren ist mein Ausweis abgelaufen. Habe dann auf dem bürgeramt einen neuen machen lassen. Innerhalb der bearbeitungszeit bin ich aber spontan beruflich nach Spanien und mein Vermieter hat mich kurz darauf von der Wohnung abgemeldet. Seitdem ist auf dem Adressaufkleber "keine hauptwohnung in Deutschland". Aber durch diesen Vermerk verweigert das bürgeramt die Ausgabe des Ausweises. In Spanien ging dann viel schief, jetzt Pleite und sitze hier fest. Bin hier quasi obdachlos da ich von bekannten von Sofa zu Sofa ziehe und hier also auch keinen festen Wohnsitz habe. Meine Eltern waren auch schon dort und haben den auch mit Vollmacht nicht bekommen. Hier auf dem konsulat fehlt mir das nötige Geld und auch die fehlende meldenescheinigung um "wieder" einen neuen zu machen obwohl der bezahlte ja zur Abholung bereit liegt. Mich in Deutschland anzumelden wo ich gar nicht wohne ist wiederum strafbar. Das Amt hat mir wenigstens eine Kopie von dem Ausweis per Email zukommen lassen da ich einen Rückflug geschenkt bekommen habe. Wurde aber mit der Kopie nicht ins Flugzeug gelassen und sitze jetzt echt blöd ohne Geld nur mit Kopie auf Mallorca fest. Vor paar Monaten wurde mir dann leider auch der alte abgelaufe originalausweis gestohlen. Läuft ja Super ... Ist es nicht gegen das Gesetz keinen originalen Ausweis zu bestzen? Macht sich das Amt damit auch strafbar? Wie kann man das auf legalem Wege umgehen?

Ausweis, Behörden, Pass, Ausweispflicht, Bürgeramt

Sind Menschen welche ihren Geschlechtseintrag verändert haben verpflichtet, Fremden ihren Ausweis zu zeigen?

Das Selbstbestimmungsgesetz ist nun in Kraft und alle Menschen dürfen ihren Namen und ihr Geschlecht auf Amtsebene ändern lassen.

Was ist aber, wenn man einen solchen Menschen antrifft und aus Gründen mit ihm ins Gespräch kommt.

Der Mensch sieht in dem Bsp. wie ein Mann aus, behauptet aber, er ist eine Frau.

Da man selbst, keine Belege dafür sieht und hat, sondern nur Behauptungen, fragt man ihn, ob er das durch seinen Ausweis belegen kann.

Der Mensch hat die Möglichkeit, der Aufforderung zu folgen und die Angelegenheit zu klären oder nicht.

Klärt er sie nicht und man spricht ihn weiterhin als Mann an, kann er sich nicht darauf berufen, er hätte belegt, er wäre amtlich eine Frau.

Angeblich gibt es nämlich Strafen, wenn man Menschen, welche den Amtsweg gingen, falsch anspricht oder aussagt, sie sind nicht das, als was sie sich bezeichnen.

Wie kann man aber jemanden bestrafen, wenn dem Menschen niemals ermöglicht wurde, Tatsachen zu erkennen?

Immerhin, kann jeder behaupten, er sei A,B,C.

Behauptet somit jemand, er ist A,B,C, aber weigert sich das zu belegen, kann man niemanden dafür verantworten, er hätte Tatsachen missachtet, sodass eine Strafe gerecht wäre.

Der Mensch hätte nur unbegründete Behauptungen ignoriert.

Man könnte zwar aus den wildesten Gründen, allen Behauptungen von Menschen glauben schenken und sich darauf einlassen, aber hier würde ich meinen, dass das ein sehr zweifelhaftes Verhalten ist.

Müssen sich also Menschen nun wegen dem SBGG Fremden ausweisen?

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