Sind Menschen welche ihren Geschlechtseintrag verändert haben verpflichtet, Fremden ihren Ausweis zu zeigen?

8 Antworten

Nein, niemand ist verpflichtet, dir seinen Reisepass zu zeigen. Im Personalausweis steht das Geschlecht nicht.

Angeblich gibt es nämlich Strafen, wenn man Menschen, welche den Amtsweg gingen, falsch anspricht oder aussagt, sie sind nicht das, als was sie sich bezeichnen.

Wenn man dies wiederholt in böswilliger Absicht macht. Nennt sich Beleidigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mitglied des Cologne Center for Gender Studies

JuliaWint 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 21:03

Es wäre ein sehr großer Vorteil für dich, wenn du unpersönlich bleibst.

Du meintest: "Nein, niemand ist verpflichtet, dir seinen Reisepass zu zeigen."

Zum einen, forderte ich selbst in der Frage und dem Bsp. nicht auf, dass Fremde mir einen Ausweis zeigen sollten.

Auch kommt hinzu, dass du nicht wissen kannst, welche Befugnisse ich haben könnte.

Es könnte sein, das ich ein Bundespolizist bin und damit alle, von jenen ich den Ausweis sehen will, sich strafbar machen, wenn sie nicht meinen Forderungen folgeleisten.

Deine Pauschalisierung, so meine ich, hat nichts mit der Frage gemein.

Angeblich gibt es nämlich Strafen, wenn man Menschen, welche den Amtsweg gingen, falsch anspricht oder aussagt, sie sind nicht das, als was sie sich bezeichnen.

Das wird gerne behauptet. Es gibt aber keinen speziellen Straftatbestand, jemanden falsch anzureden. Es kann eventuell als Beleidigung aufgefasst werden, aber die Messlatte dafür ist hoch. Wenn zum Beispiel jemand eine Person wiederholt und öffentlichkeitswirksam falsch anspricht und man davon ausgehen darf, dass die Person genau weiß, was sie da tut, dann wäre so ein Straftatbestand vermutlich erfüllt. Wenn man dagegen jemanden versehentlich falsch anspricht, ist man meilenweit von einem Straftatbestand entfernt.

Was ist aber, wenn man einen solchen Menschen antrifft und aus Gründen mit ihm ins Gespräch kommt.

Es ist im Alltag häufig so, dass wir die geschlechtliche Einordnung einer unbekannten Person erst einmal aufgrund des Aussehens treffen. Wenn mich die Person aber verbessert, kann ich mich kurz entschuldigen und meine Einordnung entsprechend korrigieren.

An genau welcher Stelle muss mir die Person nun irgendetwas beweisen? Mir ist es hin und wieder schon einmal passiert, dass ich Kinder misgendert habe. Das hat überhaupt nichts mit Transgeschlechtlichkeit zu tun, sondern damit, dass die köperlichen Merkmale noch nicht so ausgeprägt sind. Und auch bei älteren Personen kann es durchaus mal sein, dass ihr Aussehen atypisch ist. Nie im Leben würde mir da in den Sinn kommen, wenn mich die Person verbessert, sie erst einmal nach ihrem Ausweis zu fragen, bevor ich meinen Fehler korrigiere.

Vor allem: was genau soll der Ausweis belegen? Im Personalausweis ist das Geschlecht nicht vermerkt und auch Vornamen müssen nicht zwingend geschlechtsspezifisch sein. Und selbst der Reisepass oder die Geburtsurkunde sagt bei Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, nur, was die Person selbst erklärt hat. Und die Erklärung kann dir die Person auch persönlich geben.


JuliaWint 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 03:19

Hinzu kommt auch, dass wir sich alle eigentlich Siezen oder Duzen.

Und beim Siezen oder Duzen, hat das Geschlecht keine Bedeutung.

Du meintest auch, dass es keine Strafen dabei gibt.

Fotograf1986 behauptet aber in der Diskussion, dass es eine Straftat ist.

Fotograf1986 hat aber auch eine sehr unstimmige Argumentation.

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