Zweitjob als Azubi?

2 Antworten

Die Wochenarbeitszeit darf maximal 48 Stunden nicht überschreiten. Es besteht eine Ruhepflicht außerhalb der regulären 8 Stunden. Früh oder Abends noch was hinhängen ist also auch nicht. Und der maximale Zugewinn darf nicht mehr als ca. 6400€ pro Jahr betragen. Und der eigentliche Arbeitgeber hat da natürlich auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Bei höchstens einem Arbeitstag pro Woche zusätzlich wird dich vermutlich nur jemand zum Putzen oder ähnliches anstellen.

Da sehe ich einige Probleme

1. Maximale Wochenarbeitszeit

2. Maximale tägliche Arbeitszeit

3. Gesetzliche Ruhezeiten

4. fenehmigungspflich von Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber....