Wieso gibt es keine Mindestrente und höchst Rente?

6 Antworten

Die Rente ist ein Ausdruck der Lebensleistung. Sie errechnet sich - vereinfacht ausgedrückt - aus dem beitragspflichtigen Einkommen aller Arbeitsjahre im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen.

Begrenzt ist sie durch die Beitragsbemessungsgrenze, über die hinaus keine Beiträge erhoben werden. Dadurch kann man in 45 Arbeitsjahren theoretisch eine Rente von rund 3.300 € erarbeiten. Das kannst du als „Höchstrente“ ansehen - obwohl man natürlich auch länger arbeiten kann als 45 Jahre, nur verdient man i.d.R. am Anfang nicht so viel.

Eine „Mindestrente“ gibt es nicht, aber es gibt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese entspricht dem Bürgergeld.

eben nicht, weil Rente bzw Regelaltersrente immer noch mit Lebensarbeitszeit zu tun hat .. sonst bräuchte ja keiner mehr zu arbeiten, weil Langzeitarbeitslosigkeit zB sich in der "Lebensarbeitsphase" usw viel mehr lohnt oder lohnen würde - umgekehrt, warum sollten Rentner mit deinen Vorstellungen im Alter mehr bekommen als zur vorherigen Zeit während der Arbeitsphase bei Mindestlohn zB .. der Rechtsstaat soll auch ein gerechter Staat sein und kein "Alimentenstaat"

Es gibt eine Höchstrente, da es ja auch eine Beitragsbemessungsgrenze gibt. Die ändert sich jährlich aber wenn sie z.B. bei 6000 Euro mtl. liegt, muss auch bei jemanden der 10000 mtl. verdient nicht mehr Beitrag gezahlt werden. Also ist irgendwann die Höchstrente erreicht. Mindestrente gibt es auch, die kann ja aufgestockt werden.

Gibt es doch...

Mindestrente: 1.500,-€ Netto

Und wovon träumst du Nachts? Grundsicherung muss da schon reichen.

Höchstensrebte: 3.000,-€ Netto

Die höchste Rente die du bekommen kannst, wird dich die Rentenpunkte definiert. Ich weiß nicht wo sie liegt, meine aber unter 3000€ brutto. da gehen je nach Eintrittsjahr ja noch steuern von ab.

Es gibt sowohl das eine als auch das andere.

Wer immer nur gerade über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat, bekäme die Mindestrente.

Und wer vom ersten Tag an ÜBER der Bemessungsgrenze verdient hat, bekäme später die Höchstrente.