Was haltet ihr von Menschen, die nicht wählen, weil ihnen keine Partei gefällt?

13 Antworten

Verständlich. Eine große Anzahl von Nichtwählern spiegelt die Politik-Verdrossenheit wider und auch die Unzufriedenheit gegenüber den Altparteien. Ein kleiner Weckruf schadet nicht.

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Das darf jeder halten, wie er will. Bei manchen ist es vielleicht besser, wenn sie nicht wählen, als wenn sie ahnungslos irgendeine Mist-Partei wählen würden.

Ich nutze immer mein Wahlrecht, weil ich so zumindest ein wenig Einfluss habe. Ich muss aber sagen, dass ich noch nie eine Partei aus ganzem Herzen gewählt habe, sondern immer nur das geringste Übel.

Die Erwartungshaltung, dass eine einzelne Partei in fast allen Punkten mit einem übereinstimmt, die darf man nicht haben. Man muss eher die Grundausrichtung der Partei beachten und eigene Prioritäten setzen und dann das geringste Übel wählen.


Lord2k14  24.05.2024, 10:40

Sehe ich auch so. Ich wähle auch kommunal anders als auf Bundesebene.

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Also mir gehts ehrlich gesagt auf den Nerv, aber so bisschen verstehen kann ichs irgendwo dennoch.

Aber immer diese Begründungen von Leuten, sollen diese doch wenigstens ihre Stimme ungültig machen.

Aber stattdessen nicht wählen zu gehen ist die falsche Option.

Weil wenn man nicht wählen geht, werden die übrigen Stimmen an die Parteien verteilt, die es am wenigsten verdienen. (Zb. AfD)

Und man stimmt mehr oder weniger damit zu und signalisiert, dass alles so ok ist und so bleiben soll.

(Ist leider so, wissen aber viele nicht, weil es zu dem Thema viel zu wenig Aufklärung gibt)

Passiert.

Man sollte dann aber nicht rumjammern, dass man mit dem Wahlergebnis unzufrieden ist!

Besser man geht wählen und entscheidet sich für das kleinere Übel.

Naja, die Unzufriedenheit kann ich nachvollziehen. Dennoch wähle ich lieber das geringste Übel, bevor ich nicht wähle. Denn das ist immer noch besser, als andere Parteien, mit denen ich noch weniger übereinstimme.

Generell würde ich das auch jedem so raten, jedoch ist es immer noch ein Wahlrecht und keine Wahlpflicht.