15 Antworten
Stimme nicht ab, da ich dazu noch keine Studien oder weiteres gelesen habe und deswegen meine stimme entziehen.
Sollten viele andere auch lernen.
Viele andere sollten lernen nur nachzuplabbern und keinen eigenen Standpunkt haben? Und wer macht dann die Pionierarbeit die nachgeplabbert werden kann?
"Es stimmt weil ein anderer es sagte" ist nur ein Zeugnis von mangelndem Selbstvertrauen
Leben beginnt mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle.
Ab diesem Zeitpunkt besteht eine neue, individuelle und einzigartige DNA.
Willst du wissen, ab wann für mich das Leben beginnt oder das Recht auf Leben? Sind ja zwei verschiedene Fragestellungen.
Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Fragen zwei konkrete Antworten: Schützenswert ist das Leben ab der Einnistung, aber alle Rechte erhält der Mensch erst ab Geburt (§ 1 BGB).
Meine persönliche Meinung zu der ersten Frage:
Es ist eine schwierige Fragestellung und eine genaue Antwort habe ich nicht. Wissenschaftlich gesehen beginnt das Leben mit dem Verschmelzen von Ei- und Samenzelle.
Für mich persönlich hat mein Kind das erste Mal "gelebt", als ich den Herzschlag im Ultraschall sah. Das ist zwar vielleicht wissenschaftlich nicht haltbar, aber ich finde den Beginn eines eigenen Herzschlags schon ein ganz gutes Kriterium für den Beginn des Lebens. Obwohl mir natürlich klar ist, dass am anderen Ende des Lebens der Herzschlag auch kein Kriterium mehr ist, Stichwort "Hirntod".
Was die Reaktionsfähigkeit des Embryos angeht: das ist erst etwa ab Mitte der Schwangerschaft gegeben. Davor schwimmt der Embyro im Fruchtwasser und "reagiert" lediglich auf die Verdrängung des Fruchtwassers durch den Ultraschallkopf - wie ein Boot, das auf einem Fluss treibt.
Man sieht dann zwar eine Bewegung, aber die geht eben nicht vom Embryo aus.
Bezüglich des Abtreibungsthemas: ich habe keinerlei Probleme damit, auch weiterhin Schwangerschaftsabbrüche bis zur Vollendung der 14. Woche zuzulassen - ich wäre auch generell sehr für eine Entkriminalisierung, da ein Abbruch nach der Fristenlösung bisher immer noch rechtswidrig (aber straffrei) ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt, also 12 Wochen nach Befruchtung, werden sehr viele Schwangerschaften auch von der Natur beendet - in einer entsprechenden Studie waren es ganze 31% (Wilcox AJ et al, N Engl J Med., 1988, “Incidence of early loss of pregnancy”). Wenn also sogar die Natur bis zu diesem Zeitpunkt Schwangerschaften von selbst beendet (ohne dass dafür ein Grund ersichtlich ist), dann kann ich das als guten Zeitpunkt sehen, bis dahin unter Umständen auch medizinisch nachzuhelfen, wenn ein Abbruch gewünscht ist.
Folglich kann ich mich dem anschließen, dass ein Recht auf Leben ab der 14. Schwangerschaftswoche grundsätzlich existiert.
Vollwertiger Mensch und Träger von Rechten kann hingegen nur ein bereits geborener Mensch sein.
Ein Embryo ist aber natürlich nicht komplett rechtlos. Im deutschen Recht hat auch der sogenannte Nasciturus, also das Ungeborene ab dem Zeitpunkt der Einnistung, gewisse Rechte.
Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie herrschender Auffassung) Träger der Menschenwürde i. S. d. Art. 1 Abs. 1 GG, ebenso Träger von Grundrechten, etwa des in Art. 2 Abs. 2 GG formulierten Rechts auf Leben. Strafrechtlich wird er durch § 218 ff. StGB (Schwangerschaftsabbruch) geschützt, nicht jedoch durch § 212 StGB (Totschlag).
Im Zivilrecht ist der Nasciturus nach der Definition des § 1 BGB nicht rechtsfähig, wird jedoch durch zivilrechtliche Sondervorschriften geschützt. Beispielsweise kann der Nasciturus Erbe sein, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war (§ 1923 Abs. 2 BGB). Nach dieser Vorschrift kann ein Kind, das beim Erbfall noch nicht geboren, aber schon erzeugt ist, Erbe sein, wenn es nach dem Erbfall lebend geboren und damit rechtsfähig wird. Das Kind wird rechtlich so behandelt, als wäre es vor dem Erbfall geboren (gesetzliche Fiktion). Zudem genießt der Nasciturus über § 823 ff. BGB deliktsrechtlichen Schutz vor vorgeburtlichen Schädigungen. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn ein Ungeborenes bei einem Arbeitsunfall (der Mutter) geschädigt wird: Es erhält dann nach der Geburt alle medizinischen Leistungen und Entschädigungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung, als wäre es selbst zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen (§ 12 SGB VII).
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Nasciturus dem bereits Geborenen teilweise insoweit gleichgestellt wird, als es ihm zu seinem Vorteil gereicht (“Nasciturus pro iam nato habetur, quotiens de commodis eius agitur”).
Dem kann ich mich anschließen.
Menschliches Leben? Meiner Meinung nach ab Einsetzen des Herzschlags im Mutterleib.
Aber wenn eldu die Frage in Bezug auf Abtreibung stellst: Dabei geht es nicht um Leben, sondern um Frauenrechte.
eine Behandlung zur Erhaltung eines anderen Lebens zu verweigern
bist du gänzlich hirnamputiert? bei einer abtreibung wird nicht irgendwas verweigert sondern gezielt getötet, google mal nach "ausschabung" aber stell dir vorher einen kotzeimer dahin.
das ist kein menschenrecht, das ist schlichter mord an einem kind, was ohne den wirt (mutter) nicht überlebensfähig ist.
Natürlich wird etwas verweigert. Nämlich sämtliche Spenden welche die Frau dem Kind in ihrem Körper zur Verfügung stellt.
Niemand darf zu solchen Spenden gezwungen werden, egal ob davon ein anderes Leben abhängt oder nicht. Nicht einmal Tote dürfen ohne Organspende-Ausweise für die Rettung anderer herangezogen werden.
Einer Frau die Abtreibung zu verweigern, bedeutet also, dass man ihr weniger Rechte einräumt als einer Leiche.
Übrigens werde ich weitere derartige Beleidigungsversuche unkommentiert melden.
Natürlich wird etwas verweigert. Nämlich sämtliche Spenden welche die Frau dem Kind in ihrem Körper zur Verfügung stellt.
selbst wenn es so wäre, gezieltes verhungern lassen ist auch mord. davon mal abgesehen, nein da wird nichts verweigert sondern aktiv mit einer zange wird der säugling zerrissen und aus der gebärmutter geschabt.
Niemand darf zu solchen Spenden gezwungen werden,
naja, die natur hat eben das vorgesehen aber gut dass wir dich haben der uns erklärt was die natur darf und was nicht. :)
Einer Frau die Abtreibung zu verweigern, bedeutet also, dass man ihr weniger Rechte einräumt als einer Leiche.
es gibt kein recht auf mord also verweigert man der frau rein garnichts.
Und wenn die Mutter nicht fähig ist das Leben des Kindes zu schützen? Dann wird leid entstehen... Und für leid benötigt es ein funktionales Gehirn inkl Wahrnehmung und der Komplexität von Gefühle
Ist es dann nicht humaner etwas zu töten das seiner Existenz nichtmal bewusst ist und unfähig zu leiden als diesem "leben" Gefühle einzuhauchen und die Fähigkeit zu leiden, um dann vernachlässigt zu werden ?
Es ist grausamer jemanden am Leben zu erhalten der seine eigene Existenz als Belastung wahrnimmt, als etwas zu töten das unfähig ist zu leiden oder seiner Existenz bewusst zu sein
Zumal die meisten Schwangerschaften innerhalb der ersten 6 Wochen von Natur aus bereits beendet werden.... Die meisten Frauen merken gar nicht das sie schwanger waren
Und die wenigsten untersuchen alles was aus ihnen raus kommt erstrecht nicht mit dem Mikroskop und chemischer Analyse
Wenn ein Patient dein Blut braucht und du der Behandlung zustimmst, hast du jederzeit das Recht die Behandlung abzubrechen, selbst wenn du damit den Patienten töten würdest.
Dieses Recht hat jede Person. Du willst schwangere Frauen aber davon ausnehmen bis das Kind auf der Welt ist. Du beschneidest damit ihre Menschenrechte.
Und dem Kind sprichst du Rechte zu die sonst niemand hat, aber nur bis es auf der Welt ist, dann verliert es diese wieder.
Macht absolut keinen Sinn.
Und mit deiner Anti - Abtreibungs-Propaganda schockierst du mich nicht. Ich habe mal Biologie studiert. Da bekommt man noch ganz andere Dinge mit.
Wer heute noch denkt, Abtreibung eines Embryos wäre Mord, ist echt verloren
Es geht darum das es mebschen gibt die sagen das mastorbieren auf gleichen level wie abtreiben is
Sag das der person
Laut ohr is das mord wenn ich schlachten und abtreiben als mord betitle
Wenn du jetzt nichts gesagt hättest, wüsste nicht jede Person die das liest, dass du gemeint warst.
Ich denke, du meinst mich damit. Nein, dass es auf dem gleichen Level ist, habe ich nie behauptet, hör auf irgend einen Schwachsinn anderen zu erzählen, um dir das Gefühl von anderen geben zu lassen, du wärst im Recht, das zeigt nichts weiter als Erbärmlichkeit.
Natürlich ist ein Embryo näher dran Leben entstehen zu lassen, als eine Spermie, das habe ich dir auch ganz und klar erzählt. Aber dennoch kann aus einer frischen, gesunden Spermie Leben entstehen, wie bei einem Embryo. Beides potentielles Leben, ein Embryo ist nur näher dran. Wenn das Embryo zum Fötus wird, ist das was anderes.
Du vergleichst aber die ganze zeit kinder mit sperma und das is ein fakt den man überprüfen kann schätzchen
Und echt net wie du übermich redest nur weil ich mord moralisch weiter betrachte als der staat es mir vorschreibt
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Ne du vergleichst nur die ganze zeit kinder mit sperma
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Ne nicht beides portientel - das eine is ein baustein das andere is schon ein kind
Du vergleichst aber die ganze zeit kinder mit sperma und das is ein fakt den man überprüfen kann
Habe dir schon mehrere Male gesagt, dass ich es nur teilweise vergleiche. Natürlich ist es nicht dasselbe.
schätzchen
Du bist absolut cringe, ist dir das nicht bewusst?
Und echt net wie du übermich redest
Wie rede ich denn über dich? Du warst doch derjenige, der irgend einen Schwachsinn behauptet hat
nur weil ich mord moralisch weiter betrachte als der staat es mir vorschreibt
Es gibt kein ,,Ich verstehe diesen Begriff anders, als es andere tun''. Die deutsche Sprache schreibt vor, was was bedeutet.
Warum vergleichst dus wenn dus nicht vergleichen willst und führst es ständig als vergleich sn
Merkst selbst dass das keinen sinn ergibt oder
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Ja ich wollt dich ja überhaupt nicht mit dem wort triggern 😅
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Ich behaupte nichts, ich geb nur das wieder was du sagst
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Sagt der der nicht die offizielle Definition von kind akzeptieren will
Warum vergleichst dus wenn dus nicht vergleichen willst und führst es ständig als vergleich sn
ES vergleichen tue ich nicht, sondern nur einen Teil, wie schon beschrieben
Merkst selbst dass das keinen sinn ergibt oder
Ich sagte einen Teil, wieso willst du das nicht verstehen?
Ja ich wollt dich ja überhaupt nicht mit dem wort triggern 😅
cringe
Ich behaupte nichts, ich geb nur das wieder was du sagst
Alles klar, wo sagte ich, dass Sperms und Embryo auf demselben Level seien? Ich habe ganz und klar ausgedrück, dass ein Embryo weiter enwitckelt ist und näher dran ist ein Bewusstsein zu erhalten.
Sagt der der nicht die offizielle Definition von kind akzeptieren will
Will? Gut, was meinst du, ab wann man ein Kind ist? Schon wenn man ein Embryo ist, das steht auch in Google. Das worauf ich mich beziehe ist aber nicht DAS Kind, wenn es ungeboren ist. Wenn jemand schwanger ist, fragt man auch ,,Wann kommt euer KIND''. Das Embryo, das man als KInd bezeichnet ist nicht dasselbe, wie ein Kind, das schon geboren wurde. Das eine hat ein Bewusstsein, das andere ist nur ein Zellhaufen ohne Bewusstsein.
Dich du tust das
Du gast selbst gesagt das wenn man abtreibung als mord betitelt auch mastorbieren als mord betiteln müsste in deiner fragenstellung schon
Du setzt das ganze auf die gleiche ebene obwohl es das nicht is
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Ja nur ausreden - "ja ich wills garnicht richtig vergleichen doch tu ichs die ganze zeit"
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Was für ein Argument
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In deiner frage und in deinen kommentaren darauf versuchst du die leute davon zu überzeugen das du recht hast und das is dein Argument
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Googel sagt:
Kind
/kɪnt,Kínd/
Aussprache lernen
Substantiv, Neutrum [das]
1a.
noch nicht geborenes, gerade oder vor noch nicht langer Zeit zur Welt gekommenes menschliches Lebewesen
= schon ab moment der zeugung is es ein kind
.
Ne das is nicht nur ein paar zellen wie ein muttermal das entfernt wird
Es is ein lebewesen das noch nicht ganz fertig is
Schaut ja a schon aus schon fast aus wie ne mini version von nem geborenen baby
Dabei geht es nicht um Leben, sondern um Frauenrechte.
Das ist so nicht richtig. Es geht um beides. Und um die Auflösung des sich daraus ergebenden Widerspruchs.
Das ist so richtig. Keine Person darf dazu gezwungen werden sich einer Behandlung oder Spende zu unterziehen die jemand anderem das Leben retten würde. Sogar Tote dürfen nicht ohne Organspende-Ausweise für die Rettung anderer herangezogen werden.
Einer Frau also die Abtreibung zu verweigern, bedeutet, dass man einer Leiche mehr Rechte einräumt als ihr.
Es geht hier aber nicht nur um den Körper der Schwangeren, sondern eben auch um das Lebensrecht des Ungeborenen.
Dieses ignorierst du komplett.
Schau einfach mal hier rein, wie das Bundesverfassungsgericht dies in Bezug auf das Grundgesetz sieht.
http://groups.csail.mit.edu/mac/users/rauch/nvp/roe/bv088203_nonav.html
Dieses Recht gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
Noch einmal: das Recht von Patient/innen zur Erhaltung ihres Lebens geht nicht über das Recht potentieller Spender/innen eine Spende zu verweigern. Zum Schutz ihres Körpers und auch einfach aus freiem Willen heraus.
Hier geht es nicht um Organspende.
Lies doch einfach den von mir verlinkten Beitrag durch.
Da findest du die Begründung des höchsten Gerichts unseres Landes.
Ich denke, diese gilt es zu akzeptieren.
Hier geht es um Rechte und diese werden durch ein Verbot von Abtreibung Frauen entzogen. Sie haben damit weniger Rechte als Leichen wie ich bereits begründet habe.
Die Politik entscheidet solche Dinge oft einfach nur aufgrund von Vorbehalten.
Wie gesagt, du betrachtest ausschließlich die Rechte der Schwangeren und übersiehst dabei die Rechte des Ungeborenen.
Diese solltest du in deine Überlegungen mit einbeziehen.
Diese sind wie die Rechte von anderen Patient/innen. Warum sollten Ungeborene mehr Rechte haben als Geborene?
Das Recht auf Leben ist das elementarste Recht, das es gibt. Und hier steht es im Konflikt mit den Rechten der Mutter.
Du darfst dabei auch nicht vergessen, dass der Grund für die Situation ja meist im Handeln der Schwangeren selbst begründet ist.
Ich werde mich nicht wiederholen. Ich habe unmissverständlich erklärt nach welchen Rechten hier gehandelt werden sollte und warum durch ein Verbot von Abtreibung Frauen weniger Rechte haben als Leichen.
Eine Abtreibung hat überhaupt nichts mit einer Organspende zu tun.
Eine falsche Annahme wird durch Wiederholung nicht richtiger.
Laut Bundesverfassungsgericht mit der Einnistung (Nidation), also etwa am 5.-6. Tag nach der Zeugung.
Das finde ich schlüssig.
(frauen)recht auf mord des eigenen kindes