Vorladung bei der Polizei wegen Ladendiebstahls bei DM?

5 Antworten

Ob du zu der Vorladung gehst, musst du gemeinsam mit deinen Erziehungsberechtigten entscheiden. Du bist rechtlich nicht verpflichtet, dort zu erscheinen. Es kann allerdings durchaus einen positiven Eindruck machen, wenn du dort erscheinst und Reue zeigst, besonders als Ersttäter. Die Pol entscheidet zwar nicht selbst wie es weitergeht, aber ihr Bericht ist die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung des Staatsanwalts über das weitere Vorgehen.

Wenn du hingegen jede Woche klaust und möglicherweise nicht in der Lage bist, bei der Vernehmung im richtigen Moment die Klappe zu halten, solltest du vielleicht lieber Zuhause bleiben.

Der Ladendetektiv hat mir dann gesagt das er die Polizei nicht verständigen wird,

Möglicherweise hat er damit nur gemeint, dass er vor Ort keine Polizei dazu holt. Die Entscheidung über die Strafanzeige trifft am Ende ohnehin der Ladenbesitzer, nicht der Detektiv.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Jedoch bin ich mir nicht sicher was ich jetzt tun soll

Wenn du einen Anwalt hast, lass dich beraten ob du hingehen sollst oder nicht.

Ich lese überall "geh bloß nicht hin".

Es gäbe allerdings auch noch die Variante: Wenn man Sch*** gebaut hat, dazu stehen und die Verantwortung übernehmen. Das scheint heutzutage nicht mehr so "in" zu sein.

Gestehe, übernimm die Verantwortung, vielleicht bekommst du dann eine mildere Strafe als wenn du alles leugnest und mauerst und unkooperativ bist. Ist aber deine Entscheidung.

Eine Strafe wirst du so oder so bekommen, da die Beweislage eindeutig sein dürfte.

PS: Ich frage mich aber, warum du 50 € an den Ladendetektiv gezahlt hast. War das sein Taschengeld? Oder was hatte es damit auf sich? Ich hätte das nicht gemacht.

Bei Vorladungen als Beschuldigter eigentlich niemals hingehen. Das klingt zwar immer verpflichtend ist aber immer freiwillig. Ausser wenn die Vorladung von einem Ermittlungsrichter oder der Staatsanwaltschaft ausgegeben wird, das steht aber drunter und ist bei einem kleinen Ladendiebstahl absolut unrealistisch.

Kannst einfach eine Mail schreiben dass du dich nicht äußern willst/nicht kommen wirst.

Wenn du es dir leisten kannst, hol dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt (teilweise ist die Erstberatung gratis wenn die Kanzlei groß genug ist).

https://www.koerperverletzung.com/vorladung-polizei/#:~:text=Eine%20Vorladung%20bei%20der%20Polizei,dem%20Tathergang%20nicht%20%C3%A4u%C3%9Fern%20m%C3%B6chten.

Du solltest Dich primär an Deine Erziehungsberechtigten wenden.

Vielleicht wollte er Dich mit dem Polizei-nicht-rufen verkohlen und hat sich die 50 € eingesteckt.

Ist aber nur eine Vermutung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Der Ladendetektiv hat gemeint, dass er die Polizei nicht in den Laden ruft, das meint er damit "er wird die Polizei nicht verständigen".

Bei jedem Ladendiebstahl wird jedoch Anzeige erstattet! Der Ladendetektiv hat nicht zu dir gesagt, es wird keine Anzeige erstattet.

Ob du da hingehen sollst oder nicht, kann ich dir nicht raten, ich bin nicht deine Mutter. Allgemein bin ich aber immer für Transparenz.