ich habe gestohlen, am nä. abend die sache wieder heimlich zurückgebracht, nun vorladung

2 Antworten

Hallo, erstmal beruhigen und einen Tee trinken. Als erstes will ich wissen ob du schon 18 bist. Unter 18 muss du Sozialstunden und bist xx Monaten auf Bewährung. Über 18 aber noch unter 21 Jahre, bekommst du eine mildere Strafe (Geld zahlen etc.), wenn du in der Zeit keine Tat begangen hast. Über 21 wird das "erwachsene" Strafrecht zugewiesen. Am besten gehst du zur Polizei und schildere deine Tat. Denn wenn du vor Gericht bist, kommst du mit einer abgemilderte Strafe davon.

Diebstahhl 
Fragesteller
 18.12.2013, 19:00

ich bin weit über 21 es war sehr dumm das zu tun, habe es auch gleich bereut. Ich habe jetzt sehr große Angst. Ich werde als Zeuge wegen schweren Diebstahls bei der Polizei "eingeladen". Bin mir sicher, dass mich niemand bei dieser Aktion gesehen hat. Dann gibt es doch auch keine Beweise. Außerdem war ich einen Abend später da und habe alles zurückgelegt. Denke nun es wurde die " Sache" vom Eigentümer einbehalten und ein Versicherungsschaden(bzw. die Versicherung beschissen) gemeldet und die Versicherung muß nun ausschließen wer alles Zugang zu dieser Räumlichkeit hatte.

Mein Gedanke ist erstmal bei der Polizei anzurufen und zu fragen warum ich diese Vorladung bekommen habe

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hallodukuh  18.12.2013, 19:29
@Diebstahhl

Es hat nichts mit der Versicherung zu tun. Da du die Sachen an den Eigentümer wieder zurückgebracht hast, aber dennoch wegen versuchten Diebstahl verübt hast, wirst du vielleicht mit einer Bewährung davon kommen. Es muss irgendeiner dich gesehen haben, um dich vor Gericht zu zerren. Man weis aber nicht der oder die dich wirklich erkannt hat (Nacht). Ich hoffe du kommst mit 'ner blauen Auge davon. Ich drückt dir auf jedenfalls die Daumen und wünscht dir frohe Weihnachten.

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Hallo Diebstahhl, du bist in einer schlimmen Lage. Leider hattest du gestohlen, auch wenn du am nächsten Tag die gestohlene Ware wieder zurückgebracht hast. Auf alle Fälle hast du dich verdächtig gemacht. Anerkennenswert ist, das du einen Fehler eingesehen hast und ihn wieder gut machen wolltest. Es wäre besser gewesen, du hättest mit der Geschäftsleitung darüber gesprochen und es ihnen wieder zurückgegeben und nicht einfach ohne ein Wort vorbeizubringen. Ich rate dir ganz dringend, der Polizei die volle Wahrheit zusagen, denn damit kommst du immer am weitesten. Ich denke schon, das du damit vieles wieder gut machen könntest. Bereue deine Tat und entschuldige dich beim Geschädigten. Ich wünsche dir alles Gute und eine gute Klärung. Ganz liebe Grüße von bienemaus63