Sind Reichsbürger in Deutschland wegen der (drohenden) Staatsgefährdung in der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit einzuschränken?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

Wäre unberechtigt 67%
Ist berechtigt 21%
Andere Lösung 13%
Mugua  15.03.2023, 09:18

Was genau soll berechtigt oder unberechtigt sein? Die Sorge oder die Einschränkung?

RikoWagner 
Fragesteller
 15.03.2023, 09:23

Einschränkung

7 Antworten

Wäre unberechtigt

Tatsächlich hat JEDER MENSCH das Recht auf eine freie Meinungsäusserung. Das Grundgesetz für die Budnesrepublik Deutschland ist in dieser Hinsicht kompormisslos im Artikel 5, Absatz 1, Satz 1:

JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Hervorhebung von mir.

Und nur weil jemand den Staat BRD und seine Rechtsgrundlagen nicht anerkennt, heisst das noch lange nicht, dass er in irgendeiner Weise gefährlich ist für diesen Staat. Denn das, was in der Regel jeden Abend an bundesdeutschen Stammtischen gelabert wird, ist genauso kontrovers - wird aber nicht als "staatsgefährdend" in irgend einer Art und Weise gebrandmarkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wäre unberechtigt

Nein.

Aber wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, müssen diese natürlich verfolgt werden.

Andere Lösung

Da das Deutsche Reich nicht der EU angehört, sollten Reichsbürger wie EU-Ausländer behandelt werden. Notfalls könnte man sie ja nach Neuschwabenland abschieben.

Andere Lösung

🦈

Sind Reichsbürger in Deutschland wegen der (drohenden) Staatsgefährdung in der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit einzuschränken?

Das erledigen die Schranken der so genannten Meinungsfreiheit - der Begriff Meinungsäußerungsfreiheit ist konkreter - schon selbst.

Nicht alles, woran diese Menschen glauben, darf öffentlich geäußert werden.

Nein, aber der Staat sollte sich nicht so auf der Nase herumtanzen lassen.