Sie versuchen, mir Angst zu machen (Firma)?
Hallo, ich hätte eine Frage. Ich habe bei einem Kollegen etwas bestellt, der Warenwert beträgt 300 Euro. Die Lieferung sollte zu ihm kommen, da ich für eine Woche bei ihm übernachtet habe, und ich hatte per Rechnung bezahlt. Natürlich habe ich nicht bezahlt, da die Ware im Versand verloren gegangen ist und somit der Verkäufer haftet, nicht der Kunde. Daher ist ja auch kein Kaufvertrag zustande gekommen bzw. erfüllt worden (§ 475 Abs. 2 BGB).
Das Unternehmen hat wirklich keine Ahnung vom deutschen Gesetz, da es aus dem Ausland kommt. Sie versuchen, mir Angst zu machen, z.B. mit Mahnbescheiden und Mahnverfahren. Wenn sie z.B. einen Mahnbescheid an die Lieferadresse schicken, wohne ich ja nicht dort und der Name existiert auch nicht. Die Bestellung wurde mit einer abweichenden Lieferadresse gemacht. Wie läuft das ab? Man muss ja innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, oder? Bestellt habe ich mit PayPal, und dort steht mein richtiger Name und Adresse.
Zum Beispiel ist mein Name Frank und der Nachname meines Kollegen Müller. Deshalb habe ich bei der Bestellung Frank Müller eingegeben, obwohl mein echter Nachname und meine Adresse anders sind. Das ist der Sinn hinter einer abweichenden Lieferadresse.
3 Antworten
Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und Dir als Verbraucher die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, müsst Du auch nichts bezahlen, wenn Du die Ware nicht erhältst.
Den Nachweis der Zustellung müssen das Unternehmen erbringen.
Allerdings kannst du nicht einfach Namen erfinden und nein es ist auch nicht der Sinn einer abweichenden Lieferadresse.
Bei einer abweichenden Lieferadresse hast du auch eine Rechnungsanschrift. Hier gehört dein richtiger Name rein. In der Liederanschrift hätte dann reingehört Frank xxxx bei xxxx Müller. Oder Frank xxxx c/o xxxx Müller. Man erfindet aber keine Namen.
Lass dir die Nachweis zu senden und gut ist. Wenn es es nicht können dann merken die es selber.
Schwierig, da Du behauptet hast das es die Person gibt bzw mit diesen Namen bestellt hast. Wenn die meinen das die Ware zugestellt ist, werden die wohl zurecht eine Strafanzeige stellen.
Aber ich verstehe einfach nicht was gerade hier nicht stimmt. Der Lieferant muss die doch ein Zustellnachweis liefern können!? Es muss ja auch im Mahnbescheid angeben, das die Ware erfolgreich zugegangen ist, damit das Gericht diese bearbeitet
da braucht es kein Prozess, da reicht ein einfacher Widerspruch und dann muss der Händler es nachweisen. Wer scheut denn einen Widerspruch bei 300,- Euro. Und ein Widerspruch löst noch kein Gerichtsverfahren aus, das Mahnverfahren wird nur geschlossen. Klage muss der Händler dann noch immer.
Das eine Firma aus den Ausland ohne Nachweis vor Gericht geht ist eher unwahrscheinlich.
hört sich von Dir aber auch nicht gerade seriös an. Als wenn Du geplant hast, dass die Auslieferung der Sendung nicht nachzuweisen ist. Wie soll es denn zugestellt werden, wenn Du falsche Namen angibst?
Deine Nachfrage wirkt auf mich eher so, als wenn Du wissen möchtest, ob man Dir bei diesem „Deal“ etwas nachweisen könnte. Sehr merkwürdig
Zahl einfach nicht und sonst mach einen Prozess draus. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Zieh es so lange bis das Unternehmen die Lust an dem Geld verliert das ist das tolle am Deutschen Recht.
Was mach ich Wenn an diese Adresse einen Mahnbescheid Kommen sollte? Die Person existiert ja nicht?