Paket nicht erhalten was jetzt tun rechtliche Tipps?

2 Antworten

Hast du einer Abstellung oder Abgabe bei Nachbarn irgendwann mal zugestimmt? Wenn ja, hast du jetzt ein Problem.

Wenn nein:

Sofern noch nicht erfolgt, unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung oder Kaufpreiserstattung auffordern, danach vom Kaufvertrag zurücktreten.

Oder (sofern Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB) vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und Geld mit einer Frist von 14 Tagen zurückfordern.

Mustertexte findest du z. B. hier und hier.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
verreisterNutzer  20.12.2023, 21:29

Nee nee ich habe keine Abstellgenehmigung erteilt.

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Beim Verbrauchsgüterkauf erfolgt der Gefahrübergang zwar erst mit der Zustellung an den Käufer. Diese ist laut Paketdienst aber erfolgt. Der Beweiswert dieses Zustellnachweises wiegt schwer, von daher hast du erst mal die schlechteren Karten.

Du müsstest im Streitfall substantiiert darlegen und ggf. beweisen, dass du die Ware tatsächlich nicht erhalten hast.