Name des Kindes für Klassenliste ändern?


04.09.2021, 12:24

(Ich will mein Kind nicht Philotheos nennen, es geht mir einfach nur ums Prinzip.)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann Namen eindeutschen lassen - ich habe so etwas bei Russlanddeutschen miterlebt, wo Sergej dann "Siegfried" hieß und aus "Pjotr" Peter wurde, ebenso wurde "Wjatscheslaw" folgerichtig Wenzel. Das kann es geben, wenn die originalen Namen wirklich sehr schwer auszusprechen sind. Da wird dann der Name ins Deutsche übertragen bzw. die deutsche Form gewählt, das Recht auf irgendeinen anderen Namen gibt es nicht.

Bei Philotheos wäre ich mir da aber unsicher - ich schließe es eher aus, dass man daraus "Theo" machen kann. Da müsste man den Namen 1:1 ins Deutsche übertragen können, was aber hier kaum möglich sein dürfte - vielleicht ginge das über die Verwandtschaft zu Theophil (die Mutter von Philotheos in der griechischen Mythologie war m.E. Theophila), aber ob Theophil so ein cooler Vorname ist weiß ich auch nicht, manche denken ggf. noch an das Lied vom "Krokodil Theophil" und verballhornen das dann in die Richtung.

Ein Rufname kann zwar sogar in den Ausweis eingetragen werden, aber der offizielle Vorname bleibt gleichsam aktenkundig und wird dahingehend auch primär bzw. an erster Stelle eingetragen, wenn es um offizielle Dokumente geht wie auch Klassenlisten und Schülerkarteien sowie Melderegister. Auch Bewerbungen müsste Philotheos unter diesem Namen schreiben und nicht als Theo.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Binnysfragen 
Fragesteller
 02.09.2021, 22:16

Eingedeutscht wäre das dann „Philotheus“ statt „Philotheos“, deswegen frage ich ob man da die richtige Version angeben kann, oder den Namen für die Geburtsurkunde eindeutschen MUSS.

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rotesand  02.09.2021, 22:38
@Binnysfragen

Dazu kann ich dir nur soviel sagen: Von einem in Russland als Sergej geborenen Siegfried weiß ich persönlich, dass ihm das damals angeboten bzw. empfohlen worden ist, fortan Siegfried zu heißen, es aber kein Muss gewesen sei und er auch weiterhin hätte Sergej heißen können. Es ist also nicht vom Gesetz her vorgeschrieben, einen solchen Namen einzudeutschen bzw. beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Wenn jemand Philotheos heißt bzw. so genannt werden soll, wäre Philotheos auch einzutragen. Philotheus müsste man dem Jungen entweder von Geburt an als eingedeutschte Form geben (wobei das nicht empfehlenswert ist ... ich erinnere mich an Eltern, denen eindringlichst davon abgeraten ist, ihr Mädchen Antigone zu nennen^^ und in diese Richtung geht m.E. auch Philotheos) oder er müsste später beantragen, fortan die Form Philotheus zu bekommen. Hoffe ich konnte dir helfen!

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Das Kind kann mit den Mitschülern und dem Lehrer abklären, dass es Theo genannt wird. Auf Dokumenten unsw. wird dann aber trotzdem der volle Name stehen. Ich will nicht gemein wirken, nimm es bitte nicht falsch auf, aber Philotheus ist schon ein echt komplizierter und exotischer Name, ich weiß nicht, ob seine Mitschüler ihn nicht deswegen nerven würden. Kinder sind kleine Teufel musst du wissen :)

Binnysfragen 
Fragesteller
 02.09.2021, 19:49

Klar sind Kinder Teufel, ich bin die letzte die da widerspricht, da ich weiß wovon ich rede, vielleicht sogar besser als du.

Andererseits - wieso sollte ich als Ausländerin meinem Kind einen deutschen Namen geben? Das fände ich einfach unpassend.

Außerdem : Philotheos, nicht Philotheus, das ist eingedeutscht ;) Und ich will mein Kind auch so nicht nennen, es ist nur das beste Beispiel was mir eingefallen ist für die Fälle „Spitzname“ und „eindeutschung von Namen“ um die es in der Frage geht.

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Für offizielle Anlässe muss immer der richtige Name, der auch in den Urkunden steht, verwendet werden.

Wenn dann in der Schule aus Philotheos Theo wird, ist das etwas anderes.

Binnysfragen 
Fragesteller
 02.09.2021, 18:08

Aber wäre das dann die „richtige“ Version des Namens, oder muss man die eindeutschen?

Und ist die Klassenliste bzw. die Anmeldung in der Schule auch sowas offizielles? Weil das ist ja was anderes, als wenn sich das in der Schule dann entwickelt.

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florestino  02.09.2021, 18:09
@Binnysfragen

Die richtige Form des namens ist die, die in der Geburtsurkunde steht. Mit diesem Namen ist das Kind bei den Ämtern registriert. Eingedeutscht wird da nichts.

Die Anmeldung in der Schule muss mit dem richtigen Namen erfolgen.

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Binnysfragen 
Fragesteller
 02.09.2021, 19:54
@florestino

Aber ich muss nicht die eingedeutsche Version für die Geburtsurkunde angeben, das ist die Frage…

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florestino  03.09.2021, 11:46
@Binnysfragen

Nein, in die Geburtsurkunde kommt der Name in der Form, wie ihr ihn haben möchtet. Ihr solltet euch eben nur vorher überlegen, welche Form für euren Lebensmittelpunkt die günstigere ist.

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Bei manchen Namen macht eine "Eindeutschung" manchmal vielleicht Sinn, aber meiner Meinung nach nicht Grundsätzlich. Der Philotheos würde wahrscheinlich ohnehin von seinen Freunden nur in der Kurzform "Phil" oder "Theo" genannt werden. Auch die Lehrer würden wohl im Unterricht so eine Kurzform verwenden, sofern das Kind diese ohnehin gewohnt ist. Wie das Kind in den Schulunterlagen geführt ist, spielt dabei ja keine Rolle. Vermutlich benutzen diese Kurzform ja sogar die griechischen Muttersprachler.
Der deutsche "Theobald" wird meist ja auch nur Theo genannt.

Binnysfragen 
Fragesteller
 04.09.2021, 12:43

Also musst du z.B in der Geburtsurkunde auch nicht eindeutschen, also Philotheus statt Philotheos schreiben?

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Chromat66  04.09.2021, 12:54
@Binnysfragen

Normalerweise ist man bei der Namenswahl, bzw. deren Schreibweise weitestgehend frei. Viele Eltern geben ihren Kindern ausländische Namen in der Originalschreibweise.

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Das Kind kann dem Lehrer sagen das es mit dem Spitznamen angesprochen werden möchte. Grade bei ausländischen Namen wird es oft gemacht, das der Spitzname dann in der Klassenliste dazu geschrieben wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet
Binnysfragen 
Fragesteller
 02.09.2021, 18:11

Aber es geht nicht, dass man ihn/sie so anmeldet?

Danke :)

Und wegen der 2. frage : Muss der Name allgemein eingedeutscht werden? (Also musst du dein Kind quasi schon mit der eingedeutschten Version benennen oder muss man die später irgendwo angeben?)

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Loka95  02.09.2021, 18:20
@Binnysfragen

Nein, natürlich nicht. Es ist eine offizielle Stelle, kein Hobbyclub.

Du kannst dein Kind weitesgehend nennen wie du möchtest. Außer du verletzt damit Urheberrechte oder es ist absolut unzumutbar. Du musst nirgendwo einen eingedeutschten Namen angeben.

Aber du solltest daran denken das dein Kind die Probleme haben wird. Ich habe auch einen ausländischen Namen weil meine Eltern es schön fanden und kenne auch einige andere die darunter leiden. Es nervt wenn keiner den Namen aussprechen kann, wenn man in offiziellen Dokumenten falsch geschrieben wird und das ständig korrigieren lassen muss, es hilft nicht grade bei der Wohnungs- oder Jobsuche und kann auch beim daten behindern. Nicht DU trägst die Konsequenzen, sondern dein Kind. Also gib ihm zumindest einen üblicheren Zweitnamen, dann kann es ggf selbst entscheiden wie er angesprochen werden möchte.

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