Mt 18 ausziehen?

5 Antworten

Ich habe kein Geld bzw verdiene kein Geld da ich zur Schule gehe

ergo kannst Du nur ausziehen, wenn Deine Eltern Dir dies finanzieren.

Anspruch auf Leistungen wie SGB II oder Bafög bestehen unter den gegebenen Voraussetzungen - sprich das JA hält Deinen Auszug nicht aus psychischen oder physischem Grund für unerlässlich - nicht.

Also eine kleine zwei Zimmer Wohnung oder so.

Alleine diese Art des Anspruchsdenkens ist immer wieder verblüffend. Eigen ein-zwei-ZimmerWohnung.

Mache Dir einmal grundsätzlich bewusst, was bzw. wieviel eine Wohnung kostet und sei dankbar, wenn Du Dir später falls Du einmal studieren solltest ein ausreichend großes Zimmer in einer WG leisten kannst.

Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 17:08

Mir wäre egal wie gross die Wohnung ist, die Antwort ist ziemlich daneben. Meine Eltern würden mir das nicht finanzieren, sie mögen mich nicht und geben mir die Schuld für die Probleme von meinem 12 jährigen Bruder. Schau dir mal meine letze Frage an, dann sollte das zu verstehen sein.

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wilees  09.05.2019, 17:13
@Lovely181

Nein - die Antwort spiegelt Dir nur den rauhen Wind der Realität wieder.

Schlicht und ergreifend - wenn Du etwas erreichen möchtest wirst Du darum kämpfen müssen.

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Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 17:14
@wilees

Ich werde auch kämpfen, deshalb stelle ich auch diese Frage...

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Dahika  09.05.2019, 17:16
@Lovely181

Die Antwort ist nicht daneben. Eine kleine Zweizimmerwohnung willst du, hast aber kein GEld. WEißt du, was heutzutage eine Zweizimmerwohnung kostet?
Wenn deine Psychotherapeutin meint, dass du von zu Hause raus musst, dann soll sie dir ein Gutachten schreiben oder dir jemand nennen, der das gutachterlich beurteilt. Falls es etwas zu beurteilen gibt.

Du verlangst Geld vom Staat, dann musst du deine Bedürftigkeit aber auch nachweisen. Ein subjektives Gefühl - ich fühle mich nicht mehr wohl - reicht da nicht aus.

Dein Beitrag klingt in der Tat etwas verwöhnt.

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Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 17:20
@Dahika

Hast du dir überhaupt schon die letze Frage angeschaut? Wie gesagt, da wird einiges klar. Ich würde auch in eine WG vom Jugendamt einziehen oder auch einen 300-450€ Job annehmen bzw ausüben, nur wollte ich hier nochmal die Frage stellen um mir Hilfe einzuholen. Bzw Ratschläge

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Dahika  09.05.2019, 17:22
@Lovely181

Ja, habe ich. Ich denke nicht, dass das JA dir da helfen könnte. Wenn, dann sollte dein Bruder eher ausziehen, in die Jugendpsychiatrie. Ansonsten scheinst du ein eigenes Zimmer zu haben. Schließ ab, wenn du zu Hause bist und dein Bruder auch da ist.

Wenn er so ist, wie er ist, wird er eh bald fort sein. Er, nicht du.

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wilees  09.05.2019, 17:25
@Lovely181

Dein "Problem" ist es, dass Du nicht einmal annähernd weißt, wieviel Geld die Unterbringung eines jungen Menschen in einer betreuten JugendWG kostet.

Was sagt denn z.B. das JA zu den Problemen, die Dein kleiner Bruder ja wohl auch in der Schule aufwirft?

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Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:15
@wilees

Sie werden sich mit der Schule auseinandersetzen, sie meinten dass das schon ein Problem wäre Zuhause und das die erstmal mit meinen Eltern sprechen und sie werden schauen wie selbstständig ich bin damit sie eine gute/angemessene Unterbringung für mich finden, also würde das schon infrage kommen. Ich bin sehr selbstständig, kann kochen, die Wäsche machen, putzen und ich habe mich auch alleine für die Oberstufe angemeldet (andere waren mit ihren Eltern dort) und gehe auch alleine zu den Ämtern usw.

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Überlege dir doch auch mal ein Auslandjahr, z. B. zum Englisch Lernen.

Ja, du kannst zum Jobcenter gehen und nachfragen, ob sie dir den Auszug finanzieren... Das wird aber nur unter sehr strengenden Vorgaben "erlaubt". Ansonsten kannst du natürlich auch so ausziehen. Du bist schließlich volljährig... Allerdings hast du dann keinen finanziellen Anspruch auf Barunterhalt von deinen Eltern, da sie dir ja Zuhause Kost und Logis bieten.

Das Jugendamt ist für dich bis 18 zuständig bei häuslichen Problemen. Auch hier kannst du nachfragen um z.B. eine Einrichtung wie betreutes Wohnen (noch) in Frage kommt. Ab 18 berät und hilft dir das Jugendamt, könnte dich aber juristisch nicht mehr vertreten.

Du kannst, wenn du beabsichtigst zu studieren auch in einer anderen Stadt ein Studium beginnen. Dann kannst du BAföG beantragen bzw. wenn deine Eltern leistungsfähig sind, dann schulden sie dir den Unterhalt in Höhe von 735,- Euro inkl. Kindergeld. Oder du suchst dir einen Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt und beantragst Berufsausbildungsbeihilfe... Wie wäre es mit einem Auslandsjahr: Work & Travel... Du arbeitest, lernst nebenbei die Landessprache und bist weg von Zuhause.

https://www.hartz4.org/hartz-4-unter-25/

https://www.xn--bafg-7qa.de/

https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ausbildungsunterhalt-and-staatliche-foerderung.html

Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 17:18

Danke für die Antwort. Wissen Sie zufällig was diese strengen Vorgaben enthalten? Ich habe nämlich noch zwei Jahre Oberstufe vor mir bevor ich mein Abitur habe, und ich will dann auch gerne studieren. Aber das dauert noch etwas...

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Kessie1  09.05.2019, 17:22
@Lovely181

z.B.:

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

nachzulesen: https://www.hartz4.org/hartz-4-unter-25/

Deine Therapeutin wird dir ja ggf. eine Bescheinigung ausstellen...

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SimonG30  09.05.2019, 19:28
@Kessie1
die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,

und wie kontrolliert das Jobcenter ob solche Gründe vorliegen in der Praxis: man muss sich eine entsprechende Bestätigung vom Jugendamt besorgen.

Eine Bescheinigung von einem Therapeuten reicht in der Regel nicht aus...

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Kessie1  09.05.2019, 19:29
@SimonG30

Das ist korrekt! Hab ich vergessen zu erwähnen: immer erst zum Jugendamt!

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Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:18
@Kessie1

Dankeschön. Ich war ja heute zum ersten Mal beim Jugendamt und die meinten das die Lage bei mir schon sehr problematisch ist, und das sie mir helfen werden

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Kessie1  09.05.2019, 20:21
@Lovely181

Das hört sich doch schon mal gut an! Denke immer positiv: das wird schon.

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Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:25
@Kessie1

Danke sehr.

Ich habe das Gefühl, dass viele hier das irgendwie nicht ernst nehmen, als ob das ein alltägliches Problem wäre und ich alles einfach nur so sage...ich habe diese Probleme, nur kenne ich mich nicht so gut aus und frage deshalb hier nach.

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Kessie1  09.05.2019, 20:29
@Lovely181

Ist doch auch ok: wenn man etwas nicht weiß, dann fragt man halt. Hier bei GF ist es halt aber auch so, dass sich hier schon einige "Spinner" rum tummeln und je länger man dabei ist, desto öfter kommt es zu Vorverurteilungen. Ich kann mich da manchmal auch nicht ausnehmen :-). Es ist immer etwas anderes Jemandem persönlich gegenüber zu sitzen, als wenn man sich anonym im Netz schreibt. Da will auch jedes Wort gut überlegt sein, damit es Andere nicht falsch verstehen. Aber Hauptsache ist doch auch, dass du dein Leben in den Griff bekommst. Ein gutes Abi machst, schnell eine eigene Bleibe bekommst damit du zur ruhe kommst...

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Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst bekommst du das Kindergelb.

Dann beim Amt wegen Zuschüssen nachfragen.

Du könntest auch noch einen Nebenjob annehmen.

Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 17:06

Okay danke. Also könnte ich dahin und nachfragen und meine Probleme schildern? Soll ich dahin wenn ich schon achtzehn bin, oder schon vorher um das zu planen?

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wilees  09.05.2019, 17:21
@Lovely181

Noch einmal - irgendwelche "Zuschüsse" bekommst Du nur, wenn das JA Deinen Auszug aus dem elterlichen Haushalt für unabdingbar erklärt. Ansonsten passiert gar nichts. Denn nur dann würden Deine Eltern ob der Situation , im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten, auch zwingend zum Barunterhalt herangezogen!

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danitom  09.05.2019, 17:28
@Lovely181

Du kannst ja schon mal vorfühlen.

Aber ohne Probleme ausziehen kannst du erst wenn du volljährig bist, denn unter 18 können dir deine Eltern einen Strich durch die Rechnung machen.

Anders ist es, wenn du in betreutes Wohnen ziehen würdest.

Aber genau über alles aufklären wird dich das Amt.

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Auf die art geht das alles nicht! Wen dein Therpeut dir aber bestätiegen würde das es gesundheitlich besser für dich wäre dort auszuziehen dan geht erst was!

Sich nicht wohl fühlen ist kein grund warum die Allgemneinheit dir eine Eigene Wohnung bezhalen wird! Ein Wg zimmer könnstes du dir vileicht auch mit dem unterhalt deiner Eltern Finanzieren! zb 735 u+ 192 kindergeld!

Aber ab ausbildung gibtes dan erst ärge rmitdem geld den dan würde deine vergütung dort abgezogen werden vom unterhalt!

Lovely181 
Fragesteller
 09.05.2019, 17:11

Ich werde später studieren, ich weis schon was ich machen will.

Schau dir mal meinen letzen Beitrag/letze Frage an, meine Therapeutin würde das bestätigen.

Ich habe Angst vor meinem jüngeren Bruder und kann nachts deshalb nicht schlafen. Schau dir mal meine letze Frage genauer an. Das ist keine Kleinigkeit.

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wilees  09.05.2019, 18:44

Soweit elterlicher Barunterhalt fließt, so ist in diesem in jeden Fall das gesetzliche Kindergeld inbegriffen.

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