AUSZIEHEN :S

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Mit 18 kannst du nach wie vor zum Jugendamt. Da du selbst 18 Jahre alt bist, muss du dort selbst für eine evt. Jugendhilfe unterschreiben. Sprich: Vermutlich werden deine Eltern bei diesem Thema nicht herausgehalten, aber du kannst den Verlauf selbstbestimmen - du kannst sagen: unter diesen Bedingungen bin ich nicht Bereit die Hilfe durch das Jugendamt anzunehmen. Ist auch ok. Da können deine Eltern kein Einfluss darauf ausüben.

Fakt ist aber auch - das Jugendamt gibt nicht einfach so Jugendhilfe - schon gar nicht, wenn man selbst 18 ist.

Du musst in einer Notsituation sein - wie z.B. Eltern schlagen dich, übermässiger Drogenkonsum, Misshandlung, ständige Drohungen etc. - Natürlich nicht alles auf einmal - Stress mit den Eltern allein, kann vieles bedeuten. Relativ häufig ist - das man mit 18 Stress mit seinen Eltern hat (fast Normal - Stress aufgrund Regeln, Freiheitsdrang, familiäre Verpflichtungen, Selbstbestimmung einfordern etc).

Du kannst womöglich über das Jugendamt eine Bescheinigung erhalten, dass ein Wohnen bei dir zu Hause nicht mehr möglich ist. Mit dieser Bescheinigung muss du zum Jobcenter und dich Arbeitslos melden. Jetzt suchst du dir eine Wohnung, welche max. 350 Euro (frage sicherheitshalber deinen Jobcenter-Berater) betragen darf (mit Nebenkosten).

Bewerbe dich dort. Dort erhälst du, wenn die Vermietung interesse hat, einen Schein für das Jobcenter - dort stehen Daten wie Mietkosten, Kaution etc.

Das Jobcenter schaut sich das an und gibt dir dann (wenn alles stimmt und die Kosten nicht zu teuer sind) eine Bestätigung, dass sie die Kosten übernehmen. Das tun sie wahrscheinlich dann nur, wenn du die Bescheinigung des Jugendamtes hast. Ansonsten werden sie dir sagen, dass du weiterhin bei deinen Eltern wohnen kannst und sie selbst nicht verpflichtet sind, die Kosten für eine Wohnung zu übernehmen.

Dieser Bestätigung gibst du dann wieder zurück an die Hausverwaltung. Warten und wenn du Glück hast, sagen sie, komm vorbei und unterschreib den Mietvertrag.

Dieser muss dann zum Jobcenter - damit sie die Miete überweisen können. Fertig!

Unter 18...

...braucht man entweder die Einwilligung der Sorgeberechtigten oder es liegen beim Jugendamt aktenkundige Gründe vor, die dies begründen und das Jungendamt unterstützt das Ausziehen von den Eltern(teil).

Ab 18 ausziehen ist auch nur dann möglich, wenn..

....wenn die Eltern dafür aufkommen oder die Person selber dafür aufkommt - also KEIN AMT.... die Person eine eigene Familie gegründet hat und mit dieser Zusammenleben will (Kind ist zwingend) - hier zahlt das Amt, wenn nötig.... schwerwiegende Gründe gegen das weitere verbleiben bei dem Sorgeberechtigten vorliegen (Mißhandliungen, GEwalt, ...) - etwas pubertäre Probleme sind nicht genug.

urbe123 
Fragesteller
 18.06.2011, 13:54

ja bei mir ist ja jedentag (fast) schläge ..werde immer bedroht ( ich bringe dich um )ekelhafte sprüche... bin physchich am ende .. habe auf meiner brust große narbe weil ich kriese bekommen habe und ausgerastet bin habe mir selber weh getan.... und noch mehr ... ich bin echt kaputt halte es nicht merh aus...und ich habe halt keine ahnung wie ich das machen muss darum war ja auch meine frage ob ich erst zum amt muss oder dies das ... ??? oder muss ich zu polizei ..halt sochle fragen

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Hallo,

wieso müssten andere für deine Wohnung zahlen?.Wenn du ausziehst, kannst du das Kindergeld für dich beantragen und dann kannst du an Wochenenden arbeiten gehen. Dadurch kannst du in einem günstigen WG-Zimmer überleben. Vielleicht bekommst gelegenlich von der Verwandschaft auch ein bisschen Geld.

urbe123 
Fragesteller
 18.06.2011, 13:55

ich habe nicht gesagt das andere für mich zahlen müssen !!!!!v ich habe selber keine ahnung wie es ist ok... ich weiss nicht was ich machen muss wohin ich gehen muss um auszuzuehen ...

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gehe einfach arbeiten oder frage deine Eltern,vielleicht bezahlen sie dir das ja

urbe123 
Fragesteller
 18.06.2011, 13:45

sie wollen nicht das ich ausziehe , bei uns geht das garnicht...ich wollte zum jugendamt damit die mir helfen können-.. bin total ratlos .

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