Kontaktiert der Lehrer das Jugendamt in diesem Fall?

Littlethought  07.04.2024, 11:04

Land? Bundesland?

Kolibri24808 
Fragesteller
 07.04.2024, 11:04

Ist in NRW, Deutschland

5 Antworten

Vielleicht kannst Du mit Eurem Vertrauenslehrer reden, falls Du mit ihm klar kommst.

Auch mit deinen 18 Jahren kannst du dich vertrauensvoll an das Jugendamt wenden, lass dir hier nichts erzählen.

Ggf gibt es auch für dich eine Lösung, wenn es richtig arg läuft auch evtl einen überbrückungsplan für eine kurzzeitige Wohngruppe.

Kann dir da allerdings auch nichts versprechen, aber das Gespräch würde ich schon dann selbst suchen, deine Lehrerin wird da nix machen.

Hallo, ich (18) bin in der Oberstufe

In dem Fall ist das Jugendamt aufgrund deines Alters sowieso schon raus!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kolibri24808 
Fragesteller
 07.04.2024, 11:09

Vielleicht in diesen Kontext nicht, aber ich kenne Fälle wo sie auch noch für Menschen verantwortlich sind, die über 18 Sind… Wenn man z.B. Hilfe beantragen möchte, um auszuziehen weil man zuhause Stress hat, müsste man soweit ich weiß bis 25 leider noch nachweisen, dass man zuhaue Probleme hat und es nicht zumutbar ist dort weiter zu wohnen. Zumindest habe ich das so mehrmals so nachgelesen.

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Littlethought  07.04.2024, 11:14
@Kolibri24808

Das Jugendamt ist meist in die Organisationsstruktur des Allgemeine Sozialen Dienstes (ASD) eingegliedert. Letzterer ist für alle Altersgruppen zuständig.

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Linuel  07.04.2024, 11:34
@Kolibri24808

Wenn das Jugendamt vor dem 18 Lebensjahr schon tätig war, dann ist es darüber hinaus auch noch zuständig. Aber kein Lehrer informiert das Jugendamt, wenn du bereits volljährig bist!
Und wenn du von daheim als Volljähriger ausziehen möchtest und ihr vom Bürgergeld lebt, dann ist das Jobcenter zuständig, der dann nach Härtefallregelung entscheiden kann.

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Lol nein das juckt die Lehrer nicht wirklich und das Jugendamt noch weniger.

Du bist volljährig, da wird der Lehrer ganz sicher nicht das Jugendamt verständigen.

Sehr wahrscheinlich würde er es wegen einem Satz selbst bei einem minderjährigen nicht.