Unterliegt das der Schweigepflicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey,

Lehrer haben zwar keine gesetzliche Schweigepflicht wie Ärzte, aber sie gehen normalerweise vertraulich mit solchen Infos um. Es wäre bestimmt hilfreich, wenn du mal mit deinem Lehrer redest und ihm sagst, dass du nicht möchtest, dass deine Eltern von der Panikattacke erfahren.

Wenn du minderjährig bist, würde gesetzlich nichts den Lehrer dran hindern dies deine Eltern zu übermitteln.

Sopcila  18.04.2024, 16:09

Vielen Dank!

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Wenn sich die Lehrer Sorgen um dich machen, dann dürfen sie natürlich deine Eltern anrufen und denen das erzählen. Ich nehme an, dass du noch minderjährig bist?

Wieso solltest du deinem Lehrer abblockend begegnen? Er hat dir nichts getan.

Ich würde das Gespräch vorher suchen und ihm erklären, was los ist. Deinen Eltern ebenso. Einfach so wird es nicht besser und deine Zukunft willst du dir hoffentlich auch nicht verhauen.

BENNI969 
Fragesteller
 17.04.2024, 16:02

Bin mittlerweile eigentlich so weit, das ich psychisch relativ stabil bin, nur war des halt ein Rückfall…

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BENNI969 
Fragesteller
 17.04.2024, 16:22
@sleepingbeautyy

Aber stabil genug, um zu sagen, dass ich es jetzt auch noch alleine schaffe. Bzw. Mit Freunden. Abgesehen davon, dass vieles von meiner Handysucht kam, welche ich jetzt ablege und ich merke das ich fast nur Rückfälle habe, wenn ich auch Rückfälle in der Handysucht habe. Von dem her habe ich meinen Weg gefunden, da brauche ich jetzt zu 100% keine Hilf mehr bei.

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sleepingbeautyy  17.04.2024, 16:24
@BENNI969

Dann kannst du ja auch ehrlich sein. Auch, damit sich deine Eltern keine Sorgen machen.

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BENNI969 
Fragesteller
 17.04.2024, 16:35
@sleepingbeautyy

Ja, aber meine Eltern würden da wahrscheinlich trotzdem ein Riesen Fass aufmachen und mich zum Therapeuten schleppen, was ich ja nicht will bzw, nicht mehr benötige…

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Eine Lehrkraft hat keine Schweigepflicht gegenüber den Eltern. (nur Vertrauenslehrkräfte wenn Ihnen etwas im vertraulichen Rahmen mitgeteilt wird und auch dann nicht mal unbedingt)

Die eigentliche Frage ist : Möchtest du Hilfe? Kommt das häufiger vor? Oder willst du keine Hilfe? Grundsätzlich ist es jetzt auch nicht unüblich, dass man vor Lampenfieber mal Mist macht. Ist das denn benotet worden oder wieso würden sich deine Eltern dafür gezielt interessieren?

BENNI969 
Fragesteller
 17.04.2024, 16:00
  1. Nein, kann im Allgemeinen nicht mit anderen über meine Probleme sprechen
  2. Jain, als wir Debatte geübt haben auch 2 mal aber sonst nie.
  3. Ist nh Schulaufgabe gewesen 🫣
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Das fällt nicht unter die Schweigepflicht, eher sogar im Gegenteil unter die Fürsorgepflicht des Lehrers