Haben die Lehrer Schweigepflicht gegenüber den Eltern, wenn man volljährig ist?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein grundsätzlich haben Lehrer Schweigepflicht. Auf den Inhalt kommt es an wenn du minderjährig wärst. Aber da du 18 bist unterliegt dein Lehrer voller schweigepflicht. ................................... Was hast du denn angestellt : - )

Lehrer als Amtsträger nach §203 der Schweigepflicht unterliegen, d.h. sie dürfen Dinge, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden nicht offenbaren. Eine Zuwiderhandlung wäre sogar strafbar. Zusätzlich kann es Dienstvorschriften der Länder für Beratungs- und Vertrauenslehrer geben, die zu Verschwiegenheit verpflichten.

Weitere Pflichten eines Lehrers

Ein Lehrer hat aber neben der Schweigepflicht auch noch weitere Pflichten, die mit der Schweigepflicht kollidieren können, wie z.B. die Pflicht die Eltern über wichtige Belange, die ihre Kinder betreffen, zu informieren. Zudem muss er auch gegenüber dem Schulleiter wichtige Angelegenheiten, z.B. Straftaten, melden und offenlegen

letitrain 
Fragesteller
 05.07.2011, 20:05

...gar nichts ;-) aber ich habe eben meiner Lehrerin von ein paar privaten Dingen erzählt, die innerhalb meiner Familie vorgehen. Und ich hoffe dass sie da nichts weiterplappert ;) Danke !

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Ein Lehrer ist kein Arzt. Er hat keine gesetzliche Schweigepflicht. Außer den Beratungs- und Vertrauenslehrern, der eine muss, der andere kann besprochene Dinge für sich behalten, auch nicht volljährigen Schülern

Sofern die Lehrkraft von gesetzwidrigen Handel Kentniss erlangt, so unterliegt diese nicht der Schweigepflicht so als vergleichsweise REA´s oder Geistliche.

ja, sie haben schweigepflicht (; !

Darf sie eigentlich nicht,da Du volljährig bist.Aber weiß man, ob sie ihr Schweigen bricht?