Unterliegen die Lehrer der Schweigepflicht bei psychischen Erkrankungen?
Gilt die Schweigepflicht bei psychischen Erkrankungen, dazu Nachteilsausgleich bei den Lehrern gegenüber den Schülern auch?
Also darf ein Lehrer einfach allen Schülern erzählen, dass man eine psychische Erkrankung hat?
5 Antworten
Wir Lehrer haben keine Schweigepflicht wie Ärzte, Juristen oder Priester, sondern ein Verschwiegenheitsgebot.
Das ist nicht das Selbe.
Schweigepflicht bedeutet , dass du mit niemanden über eine Sache sprechen darfst.
Verschwiegenheitsgebot bedeutet, dass du dich durchaus mit Kollegen über einen Schüler austauschen darfst und wenn nötig Eltern oder das Jugendamt oder Therapeuten kontaktieren darfst. Mit andern Schülern spricht man nicht über Erkrankungen. Auskunftspflichtig ist ein Lehrer nur gegenüber dem Schüler und dessen Eltern und sonst niemanden.
Für Lehrer sollte eigentlich genau so Paragraph 203 StGB gelten womit sie der Schweigepflicht unterliegen.
Sie müssen allerdings bestimmte Vorkommnisse den Eltern oder der Schulleitung melden. Den Schülern hingegen nicht.
Lehrer haben keine Schweigepflicht. Sie dürfen aber auch nichts rumerzählen. Heutzutage dürfen ja nicht einmal die Noten von Klassenarbeiten offen verkündet werden.
Der war echt gut.
Lehrer haben keine Schweigepflicht. Sie dürfen aber auch nichts rumerzählen.
Was jetzt nun? Haben sie Schweigepflicht oder nicht?
Ich weiss nicht, wie du darauf kommst, Lehrer hätten überhaupt eine Schweigepflicht. Sie haben ganz grundsätzlich gar keine.
Nein,Nur Ärzte