Welche Gesetze und Erlasse regeln die Einsichtnahme von Lehrern in Impfpässe?
Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht der Ärzte. Worin ist die Offenlegung von Gesundheitsdaten, wie der Impfpässe gegenüber Lehrern geregelt?
7 Antworten
Die Rechtsgrundlage findest du - bei genauem Lesen - in § 20 IfSG.
Da ist - da es sich nicht nur auf Schulen bezieht - von der "Leitung der Einrichtung" die Rede.
Dein persönlicher Impfpass unterliegt nicht der Schweigepflicht von Ärzten. Wenn für schulische Unternehmungen bestimmte Impfungen erforderlich sind, bist du natürlich verpflichtet das mit deinem Impfausweis nachzuweisen. Tust du das nicht, kannst du von dieser Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Impfpässe lassen keine Diagnosen / Krankheiten usw. erkennen.
Werfe doch mal einen Blick auf Deinen Impfpass.
... und suche mal nach Gesundheitsdaten.
.
... und dann informiere Dich, was unter "Gesundheitsdaten" fällt.
Gibt es denn Gesundheitsdaten ? oder sind es nicht eher Krankheitsdaten ?
Es wäre doch schlimm, würde ein Lehrer von gesunden Schülern ausgehen oder ?
Impfpässe werden gewöhnlich nur bei Reisen eingesehen. Grundlage sind nationale Einreiseregelungen, welchen Impflichten zugrundeliegen.
.
Es geht nicht um Reisen.
Die Begründung "Datenschutz" würde sich da nicht unterscheiden. … außer dass es bei dieser Einsicht wohl kaum Widerstand geben würde.
https://www.google.com/search?q=Impfpass+Impfausweis&ie=&oe=
In welchem Zusammenhang denn? Wegen einer Klassenfahrt? Im Moment ja wohl nicht. Du brauchst Deine Gesundheitsdaten nicht bekanntzugeben. Aber Du kannst vom Gesundheitsamt einbestellt werden. Das ist aber wohl die absolute Ausnahme.
Lehrer fordern ja immer genaue Zitate. Bei ihren eigenen Forderung fehlen dagegen die Nachweise.
Ich weiß ja nicht wie das bei euch abläuft, aber bei meinem Sohn wurde der Impfpass bei der Überprüfung der Impfungen in verschlossenem Umschlag beim Lehrer abgegeben. Überprüft auf Vollständigkeit haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, die danach den Impfpass und das Ergebnis wieder im verschlossenen Umschlag zurück gegeben haben. Die Schule hat das Ergebnis nie gesehen.
Wann der Eigentümer welche Impfung erhalten hat, meist noch mit Arztstempel versehen, d.h. man sieht auch bei welchem Arzt.
Das läßt selbstverständlich auf Diagnosen / Erkrankungen schließen. Vor allen Dingen bei Kinderärzten.
Nein, natürlich nicht. Aber dennoch ist es eine Information die der gesundheitlichen Vertraulichkeit unterliegt und auf die demzufolge die Lehrkräfte keinen Zugriff haben sollen.
Dann sollten Lehrer auch mit Augenbinden unterrichten. Sie könnten Kindern zu viel ansehen.
Impfpässe werden gewöhnlich nur bei Reisen eingesehen. Grundlage sind nationale Einreiseregelungen, welchen Impflichten zugrundeliegen. Haben wir in Deutschland Plichtimpfungen, deren Durchführung kontrolliert werden muß? Liegt eine solche Kontrolle in der Hand der Lehrer?