Was muss ein Lehrer alles weiterleiten?

2 Antworten

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wäre einfacher wenn du ein konkretes Bsp hier rein stellst. Dann kann ich dir zu mindestens sagen ob es in D weiter geleitet werden würde


anonymlikeme742 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 20:24

Geht um eine lange Sache, die vor einer Ewigkeit passiert ist, weshalb sich nun alle Sorgen um mich machen

anonymlikeme742 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 20:26
@kaguja371

ich wurde beinahe vergewaltigt und hab deswegen öfters flashbacks etc und fall manchmal um... ich wollte nur sagen, dass früher mal was war und ich deshalb ruhig bin etc

kaguja371  25.01.2020, 20:28
@anonymlikeme742

okay damit kann man arbeiten.

Also die Schulleitung geht sowas absolut nichts an. An deine Eltern kann sie es wenn es um deine Gesundheit geht weiter geben bzw muss sie sogar.

Wenn du da tatsächlich (eher verständlicher Weise) noch an Flashbacks leidest empfehle ich dir, einen Therapeuten zu suchen, der wird dir zwar nicht abnehmen können was dir geschehen ist aber eventuell kann er / sie dir helfen damit besser um zu gehen. Betreffender Therapeut sollte auf Trauma und oder Belastungsstörungen spezialisiert sein

DpB11  25.01.2020, 20:38
@kaguja371

Sorry, das stimmt meines Erachtens nicht ganz. Da es sich bei der versuchten Vergewaltigung ziemlich sicher um eine Straftat handelt, muss das m.E. gemeldet werden. Der Dienstweg wäre wohl "Lehrer meldet dem Direktor, Direktor schaltet Polizei/Jugendamt/sonstige Stellen ein", da wir selbst die Schule nicht nach außen vertreten dürfen. Das ist sogar einer der wenigen Fälle, in denen der Vertrauenslehrer nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden ist.

Mit allem ab dem zweiten Satz hast Du aber absolut Recht ;)

kaguja371  25.01.2020, 20:46
@DpB11

Anzeige bzw Meldepflichtig sind nur Kapitalverbrechen in D. Also sowas wie Mord, terroristische Anschläge usw.

Edit der Vertrauenslehrer, sofern er keine Schweigepflicht hat, bin mir nicht sicher ob dieser eine hat, würde sich sogar u.U. wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes verantworten müssen

DpB11  25.01.2020, 21:13
@kaguja371

Uff, gar nicht so einfach, dazu etwas zu finden...

Du hast offenbar Recht, zumindest für Bayern (war auf die Schnelle die erste seriöse Quelle, die ich finden konnte). Die Anzeigepflicht beschränkt sich dort nur auf Straftaten im Zusammenhang oder unmittelbaren Umfeld der Schule: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290600-11?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Für Rheinland-Pfalz finde ich dummerweise keinen wirklichen Gesetzestext (offenbar bezieht sich bei uns der Begriff Verschwiegenheitspflicht nur auf innerschulische Vorgänge/Dienstgeheimnisse), außer https://www.schulrecht-rlp.de/index.php/Nachtrag_vom_21._Februar_2013

Meiner Interpretation nach, steht dort in Bezug auf Weitergabe von Informationen - allerdings an's Jugendamt, nicht an die Polizei - sehr ausführlich, dass es eine Abwägungssache zwischen Wahrung des Vertrauensverhältnisses/der Persönlichkeitsrechte einerseits und dem Kindes-/Schülerwohl andererseits ist. Flashbacks, buchstäblich bis zum Umfallen, kann man da durchaus als Gefährdung des Schülerwohls interpretieren.

Also kurz: In Bayern wäre es wohl, wie Du schreibst, ein Schweigepflicht-Fall, in RLP ist es - wie so oft - ein Fall von "Nichts genaues weiß man nicht", in den anderen 14 Ländern... keine Ahnung.

DocPsychopath  07.03.2020, 09:07
@kaguja371

"Anzeige bzw Meldepflichtig sind nur Kapitalverbrechen in D. Also sowas wie Mord, terroristische Anschläge usw."

Das ist falsch.

kaguja371  07.03.2020, 09:54
@DpB11

Sorry heute erst deine Antwort gesehen, danke für deine Mühe

DocPsychopath  07.03.2020, 11:34
@kaguja371

Wenn man genau hineinschaut, stellt man fest, dass der Anzeigepflicht keine allgemeinverständliche Regel wie "nur Kapitalverbrechen" zugrunde liegt. Diverse Gewaltdelikte sind ausgenommen, dafür aber z.B. Aktienfälschung drin.

Um welche Angelegenheiten geht es denn?

Schreib es ggf. per PN, ok`?


anonymlikeme742 
Beitragsersteller
 07.03.2020, 08:34

Liess die dazu die antwort mit den vielen Kommentaren durch, steht da drin. Nur ich bräuchte es für die Schweiz...