Was muss ein Lehrer alles weiterleiten?
Also die Frage geht an alle Lehrer hier. (Am besten Schweiz oder Deutschland) Wenn ein Schüler das Gespräch aufsucht mit einem Lehrer wegen auserschulischen Angelegenheiten, oder andersrum, was muss dieser alles "weiterleiten", also z.B. an Eltern oder Schulleiter oder wie auch immer?
2 Antworten
wäre einfacher wenn du ein konkretes Bsp hier rein stellst. Dann kann ich dir zu mindestens sagen ob es in D weiter geleitet werden würde
Ja das hilft in etwa so viel wie die Feststellung, das Blätter grün sind
ich wurde beinahe vergewaltigt und hab deswegen öfters flashbacks etc und fall manchmal um... ich wollte nur sagen, dass früher mal was war und ich deshalb ruhig bin etc
okay damit kann man arbeiten.
Also die Schulleitung geht sowas absolut nichts an. An deine Eltern kann sie es wenn es um deine Gesundheit geht weiter geben bzw muss sie sogar.
Wenn du da tatsächlich (eher verständlicher Weise) noch an Flashbacks leidest empfehle ich dir, einen Therapeuten zu suchen, der wird dir zwar nicht abnehmen können was dir geschehen ist aber eventuell kann er / sie dir helfen damit besser um zu gehen. Betreffender Therapeut sollte auf Trauma und oder Belastungsstörungen spezialisiert sein
Sorry, das stimmt meines Erachtens nicht ganz. Da es sich bei der versuchten Vergewaltigung ziemlich sicher um eine Straftat handelt, muss das m.E. gemeldet werden. Der Dienstweg wäre wohl "Lehrer meldet dem Direktor, Direktor schaltet Polizei/Jugendamt/sonstige Stellen ein", da wir selbst die Schule nicht nach außen vertreten dürfen. Das ist sogar einer der wenigen Fälle, in denen der Vertrauenslehrer nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden ist.
Mit allem ab dem zweiten Satz hast Du aber absolut Recht ;)
Anzeige bzw Meldepflichtig sind nur Kapitalverbrechen in D. Also sowas wie Mord, terroristische Anschläge usw.
Edit der Vertrauenslehrer, sofern er keine Schweigepflicht hat, bin mir nicht sicher ob dieser eine hat, würde sich sogar u.U. wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes verantworten müssen
Uff, gar nicht so einfach, dazu etwas zu finden...
Du hast offenbar Recht, zumindest für Bayern (war auf die Schnelle die erste seriöse Quelle, die ich finden konnte). Die Anzeigepflicht beschränkt sich dort nur auf Straftaten im Zusammenhang oder unmittelbaren Umfeld der Schule: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290600-11?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Für Rheinland-Pfalz finde ich dummerweise keinen wirklichen Gesetzestext (offenbar bezieht sich bei uns der Begriff Verschwiegenheitspflicht nur auf innerschulische Vorgänge/Dienstgeheimnisse), außer https://www.schulrecht-rlp.de/index.php/Nachtrag_vom_21._Februar_2013
Meiner Interpretation nach, steht dort in Bezug auf Weitergabe von Informationen - allerdings an's Jugendamt, nicht an die Polizei - sehr ausführlich, dass es eine Abwägungssache zwischen Wahrung des Vertrauensverhältnisses/der Persönlichkeitsrechte einerseits und dem Kindes-/Schülerwohl andererseits ist. Flashbacks, buchstäblich bis zum Umfallen, kann man da durchaus als Gefährdung des Schülerwohls interpretieren.
Also kurz: In Bayern wäre es wohl, wie Du schreibst, ein Schweigepflicht-Fall, in RLP ist es - wie so oft - ein Fall von "Nichts genaues weiß man nicht", in den anderen 14 Ländern... keine Ahnung.
"Anzeige bzw Meldepflichtig sind nur Kapitalverbrechen in D. Also sowas wie Mord, terroristische Anschläge usw."
Das ist falsch.
es ist fachlich nicht umfangreich genug, da hast du recht. Für alle die es interessiert hier §138 StGB
Wenn man genau hineinschaut, stellt man fest, dass der Anzeigepflicht keine allgemeinverständliche Regel wie "nur Kapitalverbrechen" zugrunde liegt. Diverse Gewaltdelikte sind ausgenommen, dafür aber z.B. Aktienfälschung drin.
lesen kannst du? Okay dann sollte jede Diskussion sich erübrigt haben
Um welche Angelegenheiten geht es denn?
Schreib es ggf. per PN, ok`?
Liess die dazu die antwort mit den vielen Kommentaren durch, steht da drin. Nur ich bräuchte es für die Schweiz...
Geht um eine lange Sache, die vor einer Ewigkeit passiert ist, weshalb sich nun alle Sorgen um mich machen