Kind mit 18 rauswerfen?

14 Antworten

Jetzt haben wir zusammen noch einen Sohn bekommen ( 2 Jahre alt ) und haben nur 1 Zimmer.

Ihr habt eine 1- Zimmer Wohnung oder ihr teilt euch als Eltern ein Zimmer mit euren Sohn?

Um die Entwicklung unseres Sohnes nicht zu gefährden, braucht dieses nun auch sein eigenes Zimmer. ( Bisher noch im Elterschlafzimmer )

Also ist die Lösung die Tochter rauszuwerfen?

Seit wann braucht ein Kind mit 2 Jahren ein eigenes Zimmer? So alt ist er sicherlich noch nicht, dass kein eigenes Zimmer seine Entwicklung beeinträchtigen würde!

Die verhält sich dieses nun ? Kommt das Jobcenter für Sie auf ? Muss meine Frau Unterhalt zahlen ? ( Sie arbeitet nicht und ist nirgends gemeldet, wir bekommen nicht einen Cent unterstützung ) oder könnte man auf mich zukommen ?

Deine Frau ist unterhaltspflichtig und auch der Kindesvater. Hier wird also zuerst geschaut.

Der Staat wird nicht "einfach so", weil ihr mal "Lust auf nen Kinderzimmer habt" und sie "gerne alleine leben möchte", die Kosten übernehmen. Was auch richtig ist!

Ohne mit offenen Karten zu spielen, wird da nichts passieren. Das heißt, dass sie die aktuelle Wohnsituation offenlegen muss, die Finanzen der Familie und dann wird geschaut, ob was möglich ist.

Da die junge Dame aktuell zuhause bei euch lebt, seit ihr aktuell auch eine Bedarfsgemeinschaft. Heißt am Ende stehst du - zumindest jetzt - auch für sie ein. Solltet ihr jetzt einen Antrag auf finanzielle Hilfe stellen.


Ihr könnt ja auch in eine größere Wohnung umziehen.

Dass die Wohnung euch zu klein werden würde, wenn ein Kind dazu kommt, war doch vorher klar.

Vielleicht kann die Tochter in eine WG ziehen. Das ist dann nicht ganz so kostspielig wie eine eigene Wohnung. Sie bekommt selber ja auch eine Ausbildungsvergütung.

also das erste was passieren würde wenn sie in eine eigene Wohnung zieht und einen antrag beim Jobcenter stellt ist, dass das Jobcenter verlangt dass sie ihren unterhalt gegenüber den leiblichen Eltern bei Gericht geltend macht. dies ist bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit oder maximal bis zum 25. LJ möglich.

wenn die kindesmutter kein eigenes einkommen hat, jedoch verheiratet ist und der ehemann ein Einkommen hat ist ja der ehemann gegenüber der ehefrau Widerrum unterhaltspflichtig. also auch wenn ihr aktuell das finanzielle unter euch regelt würde dann geschaut werden, wie viel anspruch von deinem Gehalt hätte die ehefrau. und von diesem betrag Widerrum würde geschaut werden wie viel sie davon an das kind abgeben müsse.

wenn du jetzt keine 10.000 euro monatlich verfienst, sondern zb. 2000 dann wäre der betrag der an die stieftochter ginge relativ gering. aber ja, indirekt würdest du so für sie unterhalt zahlen solange deine frau nicht arbeitet.

den rest stockt dann das jobcenter auf, wenn unterhalt und ausbildungsgeld noch nicht reichen.

die tochter ist 18 und in ausbildung. somit sind ihre eltern eventuell weiterhin für sie unterhaltspflichtig. ihr anspruch liegt bei 990 euro abzüglich kindergeld und lohn. davon kann sie sich eine wohnung mieten. wenns nicht reicht müssen die eltern eben unterhalt aufstocken oder tochter muss bab beantragen.

selbstverständlich kann sie, sollte sie nicht arbeiten auch al2 beantragen.

wenn sie euch beklaut, dann zeigt sie konsequent an und holt die polizei dazu. ihr könnt sie jederzeit einfach rauswerfen.


DaKaBo  09.06.2025, 10:54
selbstverständlich kann sie, sollte sie nicht arbeiten auch al2 beantragen.

BBis25 sind da die Eltern zuständig.

Was ich nicht verstehe: wieso wie der Sohn gefährdet wenn er kein eigenes Zimmer mit 2 hat. In dem Alter ist ein eigenes Zimmer normal noch nicht nötig.
und seit ihr sicher dass die Große damit wirklich einverstanden ist?! das hat ja einen Grund wieso sie so ist.?

Wenn sie ausziehen will bist du also verpflichtet für sie auf zu kommen da deine Frau nichts bekommt ihr aber fürs Jobcenter eine bedarfsgemeinschaft seit.

Wenn ihr verheiratet seit musst du sowieso für sie aufkommen wenn der leibliche Vater nicht existiert oder nicht zahlt.

Also sie kann mit zum Jobcenter und Antrag stellen. Unter 25 steht ihr in Ausbildung aber nichts zu wenn sie ausziehen will. Wie gesagt du musst dafür auf kommen. Jobcenter übernimmt soweit es immer war erst später etwas wenn sie älter ist.


LillyYu  08.06.2025, 21:11

Und wenn du genug hast. Wohin ich ausgehe da deine Frau nichts sonst beantragt hat ( Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag) musst du eben dafür zahlen dann…. Kindergeld von ihr bekommt sie dann