Im Notfall ohne Fahrerlaubnis fahren?

8 Antworten

Dann fährst du rechts ran. Du müsstest ja sowieso die Person erstmal vom Fahrersitz bekommen. Es gibt keinen Grund noch weiter zu fahren, zumal die Person dann ja def. Hilfe benötigt und dafür gibt's den Rettungsdienst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Früher A, BE, CE + LKW Fahrer, nun BE auf Joysteer (Handgas)

Nein, Du bist erst einmal verpflichtet erste Hilfe zu leisten, und nicht die bewußtlose Person hinter dem Steuer herauszuziehen, und mit dem Auto weiter zu fahren.

Wird weiterhon auf das Auto geschossen, so daürftest Du allerdings auch ohne Fahrerlaubis das Auto nutzen um aus der Gefahrenzone zu fliehen. Wo ist der gesunde Menschenverstand von so vielen Leuten geblieben?

Nein, das ist eine Straftat. Aber ich sag immer, fährt mit Benzin und nicht mit Führerschein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also das sind alles Szenarien, die der großteil von uns nur aus Serien wie Cobra 11 kennt.

Die Polizei ist zwar verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, kann und darf aber bei minderschweren Staftaten, sofern keine widerholungsgefahr besteht, oder und niemand geschädigt wurde, von einer Verfolgung absehen.

Wenn du also sagen wir mit 17 oder so deine hoch schwangere Freundin ins Krankenhaus gefahren hast und dabei nichts schlimmes passiert ist, KANN die Polizei, falls man euch erwischt, und sonst nichts passiert ist, dich mit einer Verwarnung dvonkommen lassen, es gibt aber so oder so keinen gesichrten Rechtsanspruch auf eine Straffreiheit.

Auch in so abstrusen Cobra11esken Sitauationen wie die:

ihr seit auf der Autobahn unterwegs, und die bösen erschießen den Fahrer um sagen wir an einen USB Stick mit 120 Bitcoin zu kommen, du siehst keine andere chance um dich und den Stick zu retten, den Fahrer vom Fahrersitz zu entfernen und das Steuer während der Fahrt zu übernehmen...

Dann müsste wenn man dich erwischt ein Richter darüber entscheiden, ob es legitim war, was du getan hast oder nicht.


SevSnape  11.06.2025, 22:11
Die Polizei ist zwar verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, kann und darf aber bei minderschweren Staftaten, sofern keine widerholungsgefahr besteht, oder und niemand geschädigt wurde, von einer Verfolgung absehen.

Sorry aber das stimmt so nicht!

Es gibt das sogenannte Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Polizist verpflichtet ist, Straftaten zu verfolgen. Und wenn es der größte Scheiß ist. Da hilft leider nichts. Anders sieht es aus, wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist (egal ob aus dem objektiven oder subjektivem Teil).

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen die Verwarnung nicht mehr als 55€ beträgt, sieht das ganze anders aus. Hier greift das Opportunitätsprinzip, das jedem Polizisten die Entscheidung überlässt, ob der die Ordnungswidrigkeit verfolgen möchte oder nicht.

Somit wäre hier der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufzunehmen. Jedoch gibt es ja einen Rechtfertigungsgrund, der vor Gericht dann auch anerkannt wird, wodurch das Verfahren entweder gleich vom Staatsanwalt eingestellt wird, oder man dann vor Gericht freigesprochen wird.