Hallo Kiara,

dein Urlaub beginnt am Samstag, bzw. am Montag und ist fest vereinbarte. Da die Krankschreibung am Freitag endet, sind die davor liegenden Tage durch die Arbeitsunfähigkeit abgedeckt, d.h. Krankheitstage. Die Tage ab Samstag bzw. Montag sind dann Urlaubstage.

Es liegt kein Konflikt vor, und der Arbeitgeber hat keinen Anlass, zu einer Unterstellung, dass du "nur lange Urlaub" willst. Klar, evtl. denken das unter anderem auch manche Kollegen, aber rechtlich deckt die AU die Tage bis zum Urlaubsbeginn rechtlich sauber ab.

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Das Umräumen von Artikeln ohne Schaden oder andere begleitende Umstände ist nicht im Strafgesetzbuch als Tatbestand genannt.

Aber: Wenn Kühlware verlegt wird und verdirbt, ist es Sachbeschädigung. Wenn durch das Verhalten eine Aufforderung zum Verlassen missachtet wird, ist es Hausfriedensbruch. In jedem Fall riskiert die Person ein Hausverbot und eine Schadensersatzforderung durch den Ladenbetreiber.

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Dies arbeitsrechtliche Frage hängt von Details des Einzelfalls ab. Grundsätzlich gilt, dass das Privatleben eines Arbeitnehmers geschützt ist (Trennung von Dienst und Freizeit). Die einfache Betrunkenheit auf dem Oktoberfest, (wenn es ein privater Besuch war), ist kein unmittelbarer Kündigungsgrund. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind aber möglich, wenn das private Verhalten konkrete negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat.

Übermäßiger Alkoholkonsum in der Freizeit, dokumentiert durch Videos, ist kein automatischer Kündigungsgrund. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn das Verhalten die Interessen des Arbeitgebers massiv und konkret verletzt und das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört. In den meisten Fällen müsste der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnungaussprechen, bevor er eine ordentliche Kündigung ausspricht. Eine fristlose Kündigung ist nur bei einer besonders schwerwiegenden Pflichtverletzung möglich.

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Eine versteckte Kamera auf einer Toilette ist in Deutschland illegal, sowie eine Straftat.

Die rechtliche Grundlage ist der § 201a, StGB, der die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" unter Strafe stellt. Wer unbefugt eine Bildaufnahme einer anderen Person herstellt oder überträgt, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, macht sich strafbar. Toiletten, Umkleidekabinen und ähnliche Bereiche werden als Orte des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Intimsphäre angesehen.

Auf diese Straftat steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

P.S.: Dies hier ist gute Frage… .

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In JVAs ist im Rahmen des normalen Besuchsverkehrs ein kurzer Körperkontakt erlaubt. Umarmungen zur Begrüßung und zum Abschied, sowie ein kurzer Kuss ist üblicherweise gestattet.

Die Besuche finden in der Regel unter optischer und akustischer Aufsicht des Aufsichtspersonals statt. Ausgiebige oder lange intime Handlungen, während des Besuchs, sind in der Regel nicht erlaubt. Das Personal achtet darauf, dass der Kontakt dezent bleibt. Die genauen Regeln können von JVA zu JVA abweichen - Hausordnung ist maßgeblich.

Am sichersten ist es, sich kurz bei der Besuchszentrale der JVA erkundigen, bzgl. Regeln für den Körperkontakt.

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Auch, wenn die Miete seit 15 Jahren unverändert ist, darf diese nicht auf einmal um den gesamten Betrag erhöht werden, der sich über diese Zeitspanne angesammelt hat. Stichwort „Kappungsgrenze“.

Die maximale Erhöhung in einem Schritt ist auf 20 % bzw. 15 % (in angespannten Gebieten) der aktuell gültigen Miete beschränkt.

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