Hallo Kiara,
dein Urlaub beginnt am Samstag, bzw. am Montag und ist fest vereinbarte. Da die Krankschreibung am Freitag endet, sind die davor liegenden Tage durch die Arbeitsunfähigkeit abgedeckt, d.h. Krankheitstage. Die Tage ab Samstag bzw. Montag sind dann Urlaubstage.
Es liegt kein Konflikt vor, und der Arbeitgeber hat keinen Anlass, zu einer Unterstellung, dass du "nur lange Urlaub" willst. Klar, evtl. denken das unter anderem auch manche Kollegen, aber rechtlich deckt die AU die Tage bis zum Urlaubsbeginn rechtlich sauber ab.