Ich möchte von zuhause weg, mit 18?
Hallo ihr Lieben,
mir fällt es schwer, darüber zu schreiben, aber seit ich denken kann, habe ich von meinem Vater körperliche Gewalt erfahren. Als Kind bin ich mehrmals mit einem blauen Auge zur Schule gegangen. Vor drei Wochen sagte mir meine eigene Mutter, dass sie mich nicht als ihre eigene Tochter sehe, weil ich mit einer Zwangsheirat nicht einverstanden war und es geschafft habe, da rauszukommen. Ich kann seit einigen Monaten nicht mehr schlafen, weil mein Vater jetzt meinen 14-jährigen Bruder schlägt, da auch er keine Lust hat, in diesen vier Wänden mit meinen Eltern zu wohnen.
Nebenbei, was ich vergessen habe zu erwähnen: Meine Mutter wurde auch ein paar Mal von meinem Vater geschlagen. Sie wollte sich mehrmals trennen, aber es ging nicht, weil sie wollte, dass mein Bruder erst die Schule abschließt. Und jetzt muss ich weiter darunter leiden. Ich kann das alles nicht mehr. Ich muss wegen dieser Situation sehr viele Schlaftabletten einnehmen, weil ich kein Auge zudrücken kann, ohne Angst zu haben oder eine Panikattacke zu bekommen.
Ich habe mich deshalb entschieden auszuziehen, weiß aber leider nicht wie, weil meine ausländischen Eltern mir das niemals erlauben würden.
Die Frage bezieht sich auf die Schweiz!
10 Antworten
Das für euch zuständige Jugendamt kann auch mit 18 eine Anlaufstelle sein und dich beraten. Besonders, wenn dein Zuhause nicht sicher ist; im Notfall kann es auch direkt am selben Tag in eine Notunterkunft gehen, wenn du das möchtest.
Es wäre dazu sinnvoll denen zu melden, dass es deinem Bruder ebenfalls nicht gut geht.
Ich habe mich deshalb entschieden auszuziehen, weiß aber leider nicht wie, weil meine ausländischen Eltern mir das niemals erlauben würden.
Mit 18 bist du komplett eigenständig und darfst deinen eigenen Weg gehen.
Wenn du nicht in Arbeit bist, kannst du dich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und Bürgergeld beziehen; das Jobcenter kommt erst mal für deine (zukünftigen) Mietkosten auf und es gibt Zuschüsse für die Erstausstattung.
Danach wird sich darum gekümmert, dass du psychisch stabil bist, auf eigenen Beinen stehen kannst und schließlich stehst du mitten im Leben.
Ich wünsche dir viel Kraft und vollen Erfolg!
Oh, danke für die Info! Ich bin derzeit so angebunden, aber ja, Jugendgeld spielt natürlich auch eine Rolle. Das müsste dann wohl im Einzelfall zunächst durch das Jugendamt eingefordert und weitergeleitet werden.
Jedenfalls steht jedem ein gewaltfreies Aufwachsen und eine Lebensgrundlage zu.
Wollte das mein Sohn ab 17 Jahren das Kindergeld selbst erhält.ich bekam ein schreiben von der kindergeldstelle.sie bekommen das Kindergeld für ihren ausgezogenen Sohn,da er noch in der Ausbildung befindet und sie das sorgerecht noch haben.wusste ich selbst nicht.
Mit 18 Jahren kann man nicht so einfach ausziehen und bürgergeld beantragen.jobcenter Regelung
Sollte sie in Deutschland leben, was unklar ist, kann sie in ein Frauenhaus!
Bitte nicht so etwas schreiben, das ist FALSCH! Jugendamt, Frauenhilfe, bei Gewalt gibt es viele Wege, SOFORT da raus zu kommen, SOFORT
Jugendgeld spielt natürlich auch eine Rolle. Das müsste dann wohl im Einzelfall zunächst durch das Jugendamt eingefordert und weitergeleitet werden.
Hi. Ab ins Frauenhaus, dann wird man dort beraten. 2004leon meint es sicher gut, denkt aber leider nicht zu Ende. Denn bei Gewalt zählen weitere Gesetze.
Und niemand hier fragt, ob es um Deutschland geht, das kommt dazu.
Laut Profil lebt sie in der Schweiz. Und selbst wenn nicht, bitte erst informieren, dann schreiben. Besonders, wenn Du abrätst davon auszuziehen. In Deutschland wäre ein Frauenhaus die erste Anlaufstation, immer, sofort, direkt.
Geht :). Einfach ausziehen. Meine Mutter ist damals mit 16 ausgezogen.
Wenn man richtige gründe hat,zb.eltern schlagen die kinder.da muss man erst zum Jugendamt,wenn das Kind minderjährig ist.
Die gesetzte ändern sich Jahr zu jahr.eine Ausbildung ist nichts zum ausziehen.wenn man Arbeit hat, miete zahlen kann,kann man früher ausziehen.so ist damals mein ex vor meiner Zeit von seiner Mutter mit 19 Jahren oder 20 Jahren weg gekommen.
Bitter immer angeben, auch bei Minderjährigen: www.hilfetelefon.de Bitte mach das in Zukunft.
Minderjährige: Man kann über den Notdienst meist direkt raus. Du hältst hier Leute ab, Hilfe zu suchen. Bitte erkundige dich beim Amt, bevor Du hier etwas schreibst.Frauen ab 18 wie hier können in D IMMER ins Frauenhaus, wenn etwas frei ist dort, das mit dem Bürgergeld regelt man danach.
Beispiel Berlin: Man ruft an beim Notdienst, und kann dann abends dort vorbei. DANN wird das Jugendamt eingeschaltet, der Notdienst ist Teil vom Jugendamt, und bei Gewalt kann man dort direkt unterkommen!
Und ich weise nochmal darauf hin. Immer erst in Erfahrung bringen, in welchem Staat jemand lebt. Hier geht es um die Schweiz laut Profil!
Hi. Vorweg: In den Kommentaren stehen Falschinformationen zu Deutschland. In D kann jede Frau ab 18 jederzeit in ein Frauenhaus, sofort, wenn ein Bett frei ist!
Ich habe mich deshalb entschieden auszuziehen, weiß aber leider nicht wie, weil meine ausländischen Eltern mir das niemals erlauben würden.
Ok, Schweiz steht im Profil, bitte in Zukunft in die Frage schreiben.
Ich möchte von zuhause weg, mit 18?
Dann erkundige dich bitte, vermutlich kannst Du noch heute weg, was die Eltern wollen, ist egal, Du bist 18, da darfst Du in der Schweiz deinen Wohnsitz frei wählen:
https://www.stopp-gewalt-gegen-frauen.ch/www.hilfetelefon.de ist die 24 Stunden Anlaufstelle in D!
In Österreich: https://www.frauenhelpline.at/
ie wollte sich mehrmals trennen, aber es ging nicht, weil sie wollte, dass mein Bruder erst die Schule abschließt.
Das ist wohl eher eine Ausrede, denn viele alleinerziehende Mütter haben Kinder, die einen Schulabschluss machen. Kein Grund zu bleiben, sie kann weg dort, wenn sie es will.
Das Jugendamt kontaktieren, schnell. Am besten heute noch Kontakt zur Beratung aufnehmen, dann zum Frauenhaus!
GF kann Dir nicht helfen, Du brauchst jetzt Profis, die dich beraten!
Sid hat eventuell als Schülerin Lehrerinnen mit denen sie reden kann. Ich würde aber auf jeden Fall zuerst die genannten Hilforganisationen der Schweiz anrufen.
Ja, Lehrerin ist auch immer gut, wobei Hilfsorganissationen den aktuellen Stand der Hilfsangebote kennen.
Sowohl als auch. Und falls vor Ort, Schulsozialarbeiter oder -psychologen
aber es ging nicht, weil sie wollte, dass mein Bruder erst die Schule abschließt.
Yay, sie lässt sich weiter schlagen, damit ihr beide auch weiter geschlagen werden könnt. Nein, das hat nichts mit deinem Bruder zu tun. Sie ist in irgendeiner Abhängigkeit und schiebt ihn vor.
Du bist 18, theoretisch kannst du einfach eines Tages nicht mehr nach Hause kommen. Das Problem ist, dass so ein Leben alleine Geld kostet. Bist du Schüler, dann schau mal nach Schülerbafög. Wenn du arbeitslos bist, brauchst du das Arbeitsamt. Als Student Bafög, als Azubi bab. Ansonsten wegen Wohngeld und Kindergeld erkundigt.
Theoretisch sind deine Eltern verpflichtet, dich zu unterstützen, bis du mit deiner ersten Berufsausbildung fertig bist. Klingt aber so als würden deine Eltern das nicht freiwillig machen.
Für deinen Bruder ist die Adresse das Jugendamt.
Hi. Frauenhaus. Wie es in der Schweiz geregelt ist, weiß ich nicht, aber man kan in D direkt ins Frauenhaus.
Bitte bei Gewalt immer immer www.hilfetelefon.de angeben. Bitte!
Und für die Schweiz die entsprechenden Adressen. Wobei das Hilfetelefon Adressen weltweit hat! Darauf weise ich immer hin.
Dann zieh aus.
Sofort, ab ins Frauenhaus. Bitte das als Möglichkeit immer dazu schreiben!
www.hilfetelefon.de ist die 24 Stunden Anlaufstellt in D!
In der Schweiz: https://www.stopp-gewalt-gegen-frauen.ch/
In Österreich: https://www.frauenhelpline.at/
Mit 18 Jahren kann man nicht so einfach ausziehen und bürgergeld beantragen.jobcenter Regelung,bis 26 Jahren sollen kinder bei den Eltern leben und die Eltern haben das sorgerecht solange kinder in der Schule oder in einer Ausbildung sind,egal wie alt,auch ausgezogen.die Eltern bekommen das Kindergeld.habe das selbst durch.(Wegen mein Sohn) musste regelmäßig das Kindergeld per kontoauszüge der Kindergeldstelle vorzeigen,das ich das Kindergeld jeden Monat an meinen Sohn überwiesen habe.