Gibt es einen gesetzlicher Anspruch auf den DSL-Anschluss?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo TechnikSpezi,

nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch speziell auf einen DSL-Anschluss. Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das seit dem 1. Dezember 2021 im Telekommunikationsgesetz verankert ist, garantiert zwar einen Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst, legt aber nicht die spezifische Technologie fest.

Eine andere Idee wäre jetzt Glasfaser. Hast du da schon mal geschaut, ob ein Ausbau geplant ist? Das ist aktuell die verlässlichste Technologie. :)

Auf jeden Fall drücke ich jetzt erstmal die Daumen, dass sich die Ursache für die Probleme schnell finden und beheben lässt!

Viele Grüße

^Jutta

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Wie auch meine Vorredner schon geschrieben haben, es besteht keine Pflicht seitens des Vermieters.

Von Experte lisaloge bestätigt

Nein - es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf den Telefondienst.
Der muss nicht über DSL realisiert werden. ...und sei es über:

Kabelinternet.
Vermutung der Techniker: Bei der Sanierung hat man das wohl vermasselt (absichtlich oder vergessen).

Diese Aussage ist zu schwammig, als dass man dazu Ja oder Nein sagen könnte.

Kann ich meine Vermieter nun dazu verdonnern, den DSL-Anschluss auf ihre Kosten herrichten zu lassen, damit ich dann zur Telekom wechseln kann?

Nein, Du könntest in Deinem Fall auch den Kabelanschluss zum Telefonieren nutzen.


TechnikSpezi 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 13:48
Diese Aussage ist zu schwammig, als dass man dazu Ja oder Nein sagen könnte.

Klar, sie ist sehr schwammig. Die Frage war auch eher: Ist es die Pflicht des Vermieters, hier den DSL Anschluss bereit zu stellen? Dann wäre es mir ja auch egal woran es liegt, muss er ja lösen.

mchawk777  03.02.2025, 13:51
@TechnikSpezi

Weder in der Pflicht - noch muss er es dulden.

Glasfaser müsste er gem. § 134 TKG im bestimmten Rahmen dulden, wenn Du die Verlegung/Arbeiten bezahlst.

Ein durchgeschalteter Anschluss in der Wohnung reicht aus.
Du hast keinen Anspruch darauf, dass der zweite ebenfalls funktionstüchtig ist, auch wenn vorhanden.

Momentan kannst Du nur hoffen, dass die Entstörung von Vodafone irgendwann erfolgreich sein wird.

Anders war die Situation vor einem Jahr: Da beide Anschlussmöglichkeiten vorhanden waren, hättest Du erst einmal frei wählen können, da dem Vermieter ja nicht bekannt war, dass die TAE nicht (mehr) funktionstüchtig ist. Die eventuell angefallenen Kosten für den Vertragswechsel hättest Du weitergeben können.
Aber das ist eben Schnee von gestern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.
 Das hat über ein Jahr okay funktioniert, seit über einer Woche habe ich aber täglich Probleme. Jeden Tag fliege ich im HomeOffice mehrfach aus Meetings etc. Da habe ich nach mehreren Tickets auch keine Lust mehr drauf.

Da ruft an man den Anbieter an. Der guckt was bei dir los ist. das vermutlich lockere Kael festzumachen.

Dazu kommt, das du vermutlich 2 Jahres Vertrag hast.

Und warum DSL? Kabelinternet hat größere Downloadwerte.